I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Erhöhung des jährlichen Nutzungsentgeltes
für städtische Gartengrundstücke in der Stadt Eisenach gemäß der Gutachten vom
16.08.2010 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet der
kreisfreien Stadt Eisenach von :
Kernstadt
0,08 €/m² bei unbebauten
Gartengrundstücken und
0,15 €/m² bei bebauten
Gartengrundstücken
auf 0,32 €/m²
Ortsteile
0,08 €/m² bei unbebauten
Gartengrundstücken und
0,15 €/m² bei bebauten
Gartengrundstücken
auf 0,27 €/m²
in den stadtnahen Ortsteilen Hötzelsroda, Stedtfeld, Stockhausen und
Stregda sowie
auf 0,12 €/m²
in den stadtfernen Ortsteilen Berteroda, Madelungen,
Neuenhof-Hörschel, Neukirchen und Wartha-Göringen .
2.
Bei Gartengrundstücken, die besonders
schwer einer Verpachtung zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit das
derzeitige Nutzungsentgelt von 0,08 €/m² für unbebaute Grundstücke
beizubehalten bzw. in begründeten Fällen eine vertretbare Reduzierung zu den
unter Punkt 1. vorgegebenen Entgelthöhen vorzunehmen.
Die bei einer Nichtverpachtung entstehenden Pflege- und
Unterhaltungskosten für das jeweilige Gartengrundstück sind hierbei
gegenüberzustellen.
3.
Die Erhöhung der jeweiligen
Nutzungsentgelte soll ab 01.01.2011 wirksam werden.
4.
Der Stadtratsbeschluss-Nr.: 027/94 vom
29.08.1994 - Verzicht auf weitere Pachtzinserhöhungen ab dem 01.11.1994 und
Bindung der Erhöhung an die Pachtzinsentwicklung bei Kleingartenanlagen - wird
aufgehoben.
Begründung:
Gemäß Nutzungsentgeltverordnung vom 22.07.1993, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.05.2002 (BGBl. I S.1580) besteht für den Verpächter von
Gartengrundstücken die Möglichkeit der Entgelterhöhung bis zur Höhe der
ortsüblichen Entgelte.
Zur Feststellung der Ortsüblichkeit wurden über den Gutachterausschuss
für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt Eisenach Gutachten
für die Kernstadt und die zugehörigen Ortsteile zum Stichtag 16.08.2010
erstellt.
Für ein fiktives Gartengrundstück mit einer Regelgröße von 500 m² und
einer Einstufung als baureifes Land wird auf eine Nutzung als Gartenland, in der
Regel Ortsrandlage abgestellt.
Da es an Vergleichswerten zur Ortsüblichkeit in der Stadt Eisenach
mangelt, erfolgte seitens des Gutachterausschusses die Ermittlung der
Nutzungsentgelte durch Verzinsung der Grundstückswerte auf der Basis der
gemittelten Bodenrichtwerte der Stadt Eisenach. Hierbei haben sich folgende Bodenwerte
für Gartenland ergeben:
Kernstadt : 12,80
€/m²
Ortsteile stadtnah : 10,80
€/m²
Ortsteile stadtfern : 4,71 €/m²
Bei einer Verzinsung für Gartenland von 2,5% errechnen sich die
zukünftigen Nutzungsentgelte für Gartengrundstücke wie folgt:
Kernstadt : 12,80
€/m² x 2,5 % = 0,32 €/m²
Ortsteile stadtnah: 10,80
€/m² x 2,5 % = 0,27 €/m² und
Ortsteile stadtfern: 4,71 €/m² x 2,5 % = 0,12 €/m² (derzeit nur
unbebaute Gärten)
Das bisherige Kriterium "unbebautes" bzw. "bebautes"
Grundstück wird seitens des Gutachterausschusses als nicht mehr relevant angesehen,
da die ggf. vorhandenen baulichen Anlagen und die innere Erschließung im
Eigentum des Nutzers (Pächter) stehen. Das Nutzungsentgelt ist daher nur für
die Nutzung des Grund und Bodens zu entrichten.
Den Beschlusspunkt 2 betreffend sollte in begründeten Fällen der
Verwaltung (Verpächter) die Möglichkeit gegeben werden eine Verpachtung zu
bisherigen bzw. reduzierten Entgelten vornehmen zu können. Hierbei sind die Bewertungskriterien
lt. Gutachten, wie Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und Nutzbarkeit, zugrunde zu
legen.
In Grenzfällen ist der Gutachterausschuss zwecks Wertfestsetzung
heranzuziehen.
Bei Inkrafttreten der in Rede stehenden Nutzungsentgelterhöhung ab
01.01.2011 werden die Einnahmen von derzeit 16.740,- €/Jahr auf 46.790,- €/Jahr
steigen (Mehreinnahme von 30.050,- €/Jahr).
Unter Beachtung der gesetzlich einzuhaltenden Fristen gemäß
Nutzungsentgeltverordnung § 6 tritt nach Beschlussfassung des Stadtrates und
Erklärung der Entgelterhöhung gegenüber den Pächtern frühestens mit Beginn des
dritten auf die Erhöhung folgenden Monats das erhöhte Entgelt an die Stelle des
bisher entrichteten Nutzungsentgeltes .
Insgesamt sind 242 Pachtverträge von der Erhöhung betroffen (192
Verträge in der Kernstadt und 50 Verträge in den Ortsteilen).
Diese Beschlussvorlage beruht auf Punkt 2/OB des
Haushaltssicherungskonzeptes.
Jeweils ein Exemplar des Gutachtens zur Nutzungsentgeltbestimmung für
Gartengrundstücke vom 16.08.2010 (Gutachten-Nr.: 5310_0507-Kernstadt- und
5310_0508-Ortsteile-) liegt im Büro des Stadtrates, Markt 1, 3. OG, Zimmer-Nr.:
30 zur Einsichtnahme aus.