I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2022 des
Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in
Höhe von insgesamt 357.000,00€ entsprechend der anhängenden Prioritätenliste.
II.
Begründung:
Gemäß § 31 Abs. 1
Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) gewährt der Freistaat Thüringen den
Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die
Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem
Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für die Zuweisung
der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit
Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer
Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres
angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik,
welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im
Haushaltsjahr 2022 357.000€ (357 Kinder
x 1.000,00€). Der entsprechende Bescheid liegt bereits vor.
Förderfähige
Infrastrukturmaßnahmen sind gem. § 31 Abs. 2 ThürKigaG vorrangig Investitionen
in die Kindertagesbetreuung, einschließlich Ausstattungs- und
Werterhaltungsmaßnahmen.
Aus der in der
Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach
Vorschlag der Verwaltung auf Antrag der jeweiligen Träger in welcher Höhe
gefördert werden sollen.
Einige Mittel sind
bereits durch Beschlüsse aus den Vorjahren gebunden.
Für den Anbau an die
Kita „Pusteblume“ im Ortsteil Stregda (StR/0073/2019) wurde 2019 eine Förderung
von insgesamt 400.000,00€ in vier Jahresscheiben zu je 100.000,00€, beginnend
mit dem Jahr 2020 beschlossen. Der Zuschuss hat sich um die Förderung aus dem
Landesinvestitionsprogramm Kindertageseinrichtungen 2020 in Höhe von 96.577,00€
reduziert, so dass die Gesamtfördersumme aus der Infrastrukturpauschale
303.423,00€ beträgt. Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Der Träger ist für
die Investition in Vorleistung gegangen.
Für die Förderung
der Investitionen in den Kindertageseinrichtungen „Spielkiste“, „Wurzelkinder“,
„Regenbogenhaus“ und „Haus der kleinen Freunde“ wurden im vergangenen Jahr
Anträge auf größere Zuschusssummen gestellt, so dass hier die Förderung in
Jahresscheiben, wie in der Tabelle aufgeführt, durch den Jugendhilfeausschusses
(JHA 022/2021) beschlossen wurde. Die Träger sind für diese Projekte ebenfalls
zum Teil in Vorleistung gegangen.
Weitere Projekte des
Thepra Landesverbandes Thüringen e.V. für die Kindertageseinrichtungen
„Hoffiknirpse“ und „Zwergenland“ Stockhausen, sowie der Diako Kinder- und
Jugendhilfe gGmbh für die Kindertagesstätte „Senfkorn“ Neuenhof konnten
ebenfalls mit aufgenommen werden. Alle Anträge der freien Träger wurden somit
bei der Förderung berücksichtigt. Darüber hinaus werden Mittel für die
Digitalisierung in der städtischen Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ sowie
für die Modernisierung des Sanitärbereiches und die Anschaffung eines
Sonnensegels in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ Hötzelsroda zur Verfügung gestellt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage – Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2021