Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Eisenach
Vorlage
0991-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Dem Klimaschutzkonzept, welches von März 2021 bis April 2022 erarbeitet wurde, wird zugestimmt. Das Klimaschutzkonzept stellt eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für künftige Klimaschutzaktivitäten auf kommunaler Ebene in Eisenach dar.

2.    Der dazugehörige Maßnahmenkatalog zum Klimaschutzkonzept wird im Grundsatz bestätigt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten und regelmäßig zu evaluieren und durch Berichterstattung über die gemachten Fortschritte und ggfs. auftretende Schwierigkeiten den Stadtrat zu informieren.

3.    Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist die Verstetigung des Klimamanagements als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsstelle in der Verwaltung. Dazu wird ein Förderantrag für ein dreijähriges Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMUV gestellt. Der Eigenanteil in Höhe von 40 % der Gesamtkosten wird für die Laufzeit von drei Jahren von der Stadt getragen. Eine Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest ist zu prüfen.

4.    Das erarbeitete Klimaschutzkonzept wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist regelmäßig im Abstand von 5 bis 6 Jahren fortzuschreiben.

5.    In Beschlussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung, welche Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung haben, ist dazulegen, inwieweit die Vorhaben mit den Zielstellungen des Klimaschutzkonzeptes vereinbar sind.


II. Begründung:

 

Ausgangslage

Im 2019 vom Stadtrat beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030), welches als Leitfaden für die Stadtentwicklung Eisenachs bis 2030 gilt und thematische Schwerpunkte setzt, wurde als eines von insgesamt elf gesamtstädtische Entwicklungszielen folgendes formuliert: "Eisenach verstärkt seine Aktivitäten für Klimaschutz und Klimaanpassung". Zudem findet sich im ISEK 2030 als gesamtstädtische Maßnahme Nr. 2 die Erstellung von Klimaschutz(teil)konzepten wieder.

Darüber hinaus wurde auch mit dem Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 vom 14. Juli 2020 die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Eisenach beschlossen.

Für die Erarbeitung des Konzeptes wurde eine Förderung für die Personal- und Sachkosten im Rahmen der Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMUV (ehemals BMU) gestellt. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Projektträgers vom 09. Dezember 2020 wird für das Vorhaben "KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Stadt Eisenach" unter dem Förderkennzeichen 67K15298 (bis zum 31.12.21 03K15298) eine Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 100 %, höchstens jedoch 174.563 € gewährt.

Die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin erfolgte zum 01.03.2021. Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet und entspricht dem Bewilligungszeitraum der Projektförderung, 01.03.2021 bis 28.02.2023.

Zur Unterstützung bei der Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz, Analyse von Potentialen und Szenarien sowie zur Prozessunterstützung und Unterstützung bei der Akteursbeteiligung wurde das Fachbüro target GmbH, Hefehof 8 in 31785 Hameln beauftragt.

Die Erarbeitung des Konzepts fand im Zeitraum von März 2021 bis Ende April 2022 statt.

 

Der Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 vom 14. Juli 2020 mit den 25 Punkten zur Umsetzung erster Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgeanpassung wurde bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes berücksichtigt und einige der dort teilweise schon sehr konkret beschriebenen Maßnahmen und angestrebte Kennzahlen im Klimaschutzkonzept wurden mit aufgenommen.

 

Da kommunaler Klimaschutz letztlich von vielen Akteurinnen und Akteuren vor Ort getragen werden muss, wurden bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes eine Vielzahl von lokalen Akteurinnen und Akteuren durch unterschiedliche Formate beteiligt. Aufgrund der Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie konnten vor allem einige geplante Präsenzveranstaltungen wie Workshops nicht in der vorgesehenen Weise durchgeführt werden. Es fanden u. a. eine öffentliche Auftaktveranstaltung, eine Online-Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen einer interaktiven Ideenkarte und eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Darüber hinaus hat Eisenach parallel zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes an dem Projekt "Global Nachhaltige Kommune Thüringen" teilgenommen. In diesem Rahmen wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie im Kontext der Agenda 2030 für Eisenach erarbeitet. Als eines der insgesamt fünf priorisierten Themenfelder in der Eisenacher Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Themenfeld Klimaschutz und Energie (inkl. nachhaltige Mobilität) ausgewählt. Aufgrund der bestehenden inhaltlichen Schnittmengen sowie der zeitlichen Überschneidung bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes und der Nachhaltigkeitsstrategie wurde bereits zu Beginn gemeinsam mit allen Projektbeteiligten vereinbart, diese beiden Prozesse und Konzepte, wo immer es sinnvoll ist, inhaltlich zusammen zu denken und die Maßnahmenentwicklung und die Akteursbeteiligung miteinander zu gestalten, sodass das Klimaschutzkonzept und die Nachhaltigkeitsstrategie in den entsprechenden Themenfeldern aufeinander aufbauen und miteinander harmonieren. Das Themenfeld Klima und Energie inklusive nachhaltiger Mobilität wurde in der Nachhaltigkeitsstrategie von der Klimaschutzmanagerin als Themenpatin betreut.

Für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie wurden Arbeitsstrukturen geschaffen. Hierfür wurde ein Kernteam gebildet, das sich fachübergreifend aus Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung zusammensetzt, sowie eine Steuerungsgruppe, welche sich aus ca. 30 Vertreter:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zusammensetzte. Durch die zuvor identifizierten Schnittstellen der Nachhaltigkeitsstrategie und des Klimaschutzkonzeptes wurde auf separate Arbeitsstrukturen wie Kernteam und Steuerungsgruppe für das Klimaschutzkonzept verzichtet, um doppelte Strukturen und Doppelarbeiten sowie einen unnötig erhöhten Aufwand für die Beteiligten zu vermeiden. Die Erkenntnisse und Anmerkungen im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie flossen in das Klimaschutzkonzept ein.

 

Gemäß der Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid der Projektförderung sind das erstellte Klimaschutzkonzept sowie ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums der Antragstellerin (hier: Eisenacher Stadtrat) zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes einzureichen, d. h. bis zum 31. August 2022. Im verbleibenden Zeitraum des Bewilligungszeitraumes bis Ende Februar 2023 soll mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen werden.

 

Klimaschutzkonzept

Als Resultat aus dem Erarbeitungsprozess stehen folgende Ergebnisse:

·         bisherige klimarelevante Aktivitäten,

·         gesamtstädtische Energie- und Treibhausgasbilanz,

·         Übersicht über bestehende Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen,

·         Klimaschutz-Szenario und

·         Maßnahmenkatalog mit 59 Maßnahmen in 8 Handlungsfeldern.

 

Das Klimaschutzkonzept zeigt erstmals gesamthaft auf, welche Entwicklungsmöglichkeiten möglich und nötig sind, um auf kommunaler Ebene die eigenen Klimaziele zu erreichen, aber auch einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele auf Landes- und Bundesebene zu leisten und stellt somit einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zu einer klimagerechten Stadt dar.

Der beschriebene Weg birgt sowohl enorme Herausforderungen als auch Chancen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen und Projekte wird auch Eisenach wie viele andere Kommunen vor erhebliche Herausforderungen stellen, jedoch wird ein konsequentes Umsetzen von Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung künftig auch dabei helfen Kosten einzusparen. Einige Maßnahmen sind sogar bereits in der Umsetzung und für viele der Maßnahmen stehen Förderprogramme zur Verfügung, die entsprechend beantragt und genutzt werden sollen.

Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist zudem die Verstetigung des Klimamanagements als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsstelle in der Verwaltung. Dazu besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMUV eine Förderung für ein Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement für die Dauer von drei Jahren zu beantragen. Die Förderung erfolgt über einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 60 % der Personal- und Sachkosten. Eine Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest ist zu prüfen. Grundlage für das Aufgabenprofil des Klimaschutzmanagements ist der Maßnahmenkatalog.

 

Das vorliegende Klimaschutzkonzept soll darüber hinaus kein starres Dokument darstellen und regelmäßig evaluiert werden. Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind, können im Rahmen des Klimamanagements mit aufgenommen werden. Durch regelmäßige Berichterstattung soll der Stadtrat über die gemachten Fortschritte und ggfs. auftretende Schwierigkeiten informiert werden.

 

Erste Schwerpunktsetzungen für 2023 und Folgejahre

Um die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes besser zu strukturieren, wurden im Klimaschutzkonzept vier Maßnahmenkategorien definiert. Alle Maßnahmen wurden kategorisiert in Basismaßnahme, Sofortmaßnahme, Leitprojekt und Perspektivmaßnahme.

Für eine Beschleunigung des Klimaschutzes ist insbesondere eine Klärung notwendig, welche Maßnahmen vor allen anderen begonnen werden sollten. Bei den als Sofortmaßnahmen definierten Maßnahmen handelt es sich um solche, welche möglichst sofort und umgehend in die Umsetzung gebracht werden sollen. Dabei handelt es sich vorzugsweise um Maßnahmen, die Investitionen und Projekte mit großer Hebelwirkung fördern und eine schnelle Treibhausgasemissionsminderung bzw. Anpassung an den Klimawandel ermöglichen, als auch um Maßnahmen, welche andere Akteur:innen innerhalb der Stadtgesellschaft zum Handeln motivieren sowie wichtige grundlegende Strukturen und Voraussetzungen schaffen. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, insbesondere die folgenden Maßnahmen prioritär in 2023 und den unmittelbaren Folgejahren zu verfolgen:

 

·         K.4 Sanierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften

·         K.5 EnergiesparContracting-Modelle für kommunale Liegenschaften

·         K.7 Stärkung und Erweiterung des kommunalen Energiemanagements

·         K.10 Umrüstung (Straßen-) Beleuchtung

·         A.1 Klimawirkungsanalyse

·         A.2 Handlungskonzepte und Verhaltensempfehlungen für Extremwettereignisse

·         M.1 kommunales Ladeinfrastrukturkonzept

·         M.4 Verbesserung der Abstellsituation für Fahrräder

·         E.2 kommunales Wärmekonzept

·         E.3 Solarfahrplan für kommunale Flächen

·         E.4 PV-Ausbau auf kommunalen (Dach-) Flächen

·         B.1 Wiedereinführung Energieeinsparmodelle an Bildungseinrichtungen

·         B.5 Mehrwegkampagne

·         H.1 Stromsparcheck

·         H.4 Entwicklung von Quartierskonzepten für klimafreundliche und klimaangepasste Quartiere und Ortsteile

 

Die genauen Maßnahmenbeschreibungen sind dem Klimaschutzkonzept in Anlage 1 zu entnehmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Auswertung Ideenkarte

 

Hinweis:

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.