I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Dem Klimaschutzkonzept, welches von März 2021 bis April 2022 erarbeitet
wurde, wird zugestimmt. Das Klimaschutzkonzept stellt eine strategische
Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für künftige Klimaschutzaktivitäten
auf kommunaler Ebene in Eisenach dar.
2.
Der dazugehörige Maßnahmenkatalog zum Klimaschutzkonzept wird im
Grundsatz bestätigt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur
Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten und regelmäßig zu evaluieren und durch
Berichterstattung über die gemachten Fortschritte und ggfs. auftretende
Schwierigkeiten den Stadtrat zu informieren.
3.
Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist die
Verstetigung des Klimamanagements als zentrale Bündelungs- und
Koordinierungsstelle in der Verwaltung. Dazu wird ein Förderantrag für ein
dreijähriges Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement im Rahmen der
Kommunalrichtlinie des BMUV gestellt. Der Eigenanteil in Höhe von 40 % der
Gesamtkosten wird für die Laufzeit von drei Jahren von der Stadt getragen. Eine
Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest ist zu prüfen.
4.
Das erarbeitete Klimaschutzkonzept wird kontinuierlich weiterentwickelt
und ist regelmäßig im Abstand von 5 bis 6 Jahren fortzuschreiben.
5. In Beschlussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung, welche Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung haben, ist dazulegen, inwieweit die Vorhaben mit den Zielstellungen des Klimaschutzkonzeptes vereinbar sind.
II. Begründung:
Ausgangslage
Im 2019 vom Stadtrat
beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030), welches als
Leitfaden für die Stadtentwicklung Eisenachs bis 2030 gilt und thematische
Schwerpunkte setzt, wurde als eines von insgesamt elf gesamtstädtische
Entwicklungszielen folgendes formuliert: "Eisenach verstärkt seine
Aktivitäten für Klimaschutz und Klimaanpassung". Zudem findet sich im ISEK
2030 als gesamtstädtische Maßnahme Nr. 2 die Erstellung von
Klimaschutz(teil)konzepten wieder.
Darüber hinaus wurde
auch mit dem Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 vom 14. Juli 2020 die Erarbeitung
eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Eisenach beschlossen.
Für die Erarbeitung
des Konzeptes wurde eine Förderung für die Personal- und Sachkosten im Rahmen
der Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMUV (ehemals BMU) gestellt. Gemäß dem
Zuwendungsbescheid des Projektträgers vom 09. Dezember 2020 wird für
das Vorhaben "KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und
Klimaschutzmanagement der Stadt Eisenach" unter dem
Förderkennzeichen 67K15298 (bis zum 31.12.21 03K15298) eine Projektförderung
als nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 100 %, höchstens jedoch
174.563 € gewährt.
Die Einstellung
einer Klimaschutzmanagerin erfolgte zum 01.03.2021. Die Stelle ist auf zwei
Jahre befristet und entspricht dem Bewilligungszeitraum der Projektförderung,
01.03.2021 bis 28.02.2023.
Zur Unterstützung
bei der Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz, Analyse von Potentialen
und Szenarien sowie zur Prozessunterstützung und Unterstützung bei der
Akteursbeteiligung wurde das Fachbüro target GmbH, Hefehof 8 in 31785 Hameln
beauftragt.
Die Erarbeitung des
Konzepts fand im Zeitraum von März 2021 bis Ende April 2022 statt.
Der
Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 vom 14. Juli 2020 mit den 25 Punkten zur
Umsetzung erster Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgeanpassung wurde bei
der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes berücksichtigt und einige der dort
teilweise schon sehr konkret beschriebenen Maßnahmen und angestrebte Kennzahlen
im Klimaschutzkonzept wurden mit aufgenommen.
Da kommunaler
Klimaschutz letztlich von vielen Akteurinnen und Akteuren vor Ort getragen werden
muss, wurden bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes eine Vielzahl von
lokalen Akteurinnen und Akteuren durch unterschiedliche Formate beteiligt.
Aufgrund der Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie konnten vor allem
einige geplante Präsenzveranstaltungen wie Workshops nicht in der vorgesehenen
Weise durchgeführt werden. Es fanden u. a. eine öffentliche
Auftaktveranstaltung, eine Online-Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen einer
interaktiven Ideenkarte und eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.
Darüber hinaus hat
Eisenach parallel zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes an dem Projekt
"Global Nachhaltige Kommune Thüringen" teilgenommen. In diesem Rahmen
wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie im Kontext der Agenda 2030 für Eisenach
erarbeitet. Als eines der insgesamt fünf priorisierten Themenfelder in der
Eisenacher Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Themenfeld Klimaschutz und
Energie (inkl. nachhaltige Mobilität) ausgewählt. Aufgrund der bestehenden
inhaltlichen Schnittmengen sowie der zeitlichen Überschneidung bei der
Erstellung des Klimaschutzkonzeptes und der Nachhaltigkeitsstrategie wurde
bereits zu Beginn gemeinsam mit allen Projektbeteiligten vereinbart, diese
beiden Prozesse und Konzepte, wo immer es sinnvoll ist, inhaltlich zusammen zu
denken und die Maßnahmenentwicklung und die Akteursbeteiligung miteinander zu
gestalten, sodass das Klimaschutzkonzept und die Nachhaltigkeitsstrategie in
den entsprechenden Themenfeldern aufeinander aufbauen und miteinander
harmonieren. Das Themenfeld Klima und Energie inklusive nachhaltiger Mobilität
wurde in der Nachhaltigkeitsstrategie von der Klimaschutzmanagerin als
Themenpatin betreut.
Für die Entwicklung
der Nachhaltigkeitsstrategie wurden Arbeitsstrukturen geschaffen. Hierfür wurde
ein Kernteam gebildet, das sich fachübergreifend aus Mitarbeiter:innen der
Stadtverwaltung zusammensetzt, sowie eine Steuerungsgruppe, welche sich aus ca.
30 Vertreter:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik
zusammensetzte. Durch die zuvor identifizierten Schnittstellen der
Nachhaltigkeitsstrategie und des Klimaschutzkonzeptes wurde auf separate
Arbeitsstrukturen wie Kernteam und Steuerungsgruppe für das Klimaschutzkonzept
verzichtet, um doppelte Strukturen und Doppelarbeiten sowie einen unnötig
erhöhten Aufwand für die Beteiligten zu vermeiden. Die Erkenntnisse und
Anmerkungen im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie flossen in
das Klimaschutzkonzept ein.
Gemäß der
Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid der Projektförderung sind das
erstellte Klimaschutzkonzept sowie ein Beschluss des obersten
Entscheidungsgremiums der Antragstellerin (hier: Eisenacher Stadtrat) zur
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie zum Aufbau eines
Klimaschutz-Controllings 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes
einzureichen, d. h. bis zum 31. August 2022. Im verbleibenden
Zeitraum des Bewilligungszeitraumes bis Ende Februar 2023 soll mit der
Umsetzung des Konzeptes begonnen werden.
Klimaschutzkonzept
Als Resultat aus dem
Erarbeitungsprozess stehen folgende Ergebnisse:
·
bisherige klimarelevante Aktivitäten,
·
gesamtstädtische Energie- und Treibhausgasbilanz,
·
Übersicht über bestehende Potenziale zur Minderung
von Treibhausgasemissionen,
·
Klimaschutz-Szenario und
·
Maßnahmenkatalog mit 59 Maßnahmen in 8
Handlungsfeldern.
Das
Klimaschutzkonzept zeigt erstmals gesamthaft auf, welche
Entwicklungsmöglichkeiten möglich und nötig sind, um auf kommunaler Ebene die
eigenen Klimaziele zu erreichen, aber auch einen wichtigen Beitrag zum
Erreichen der Klimaziele auf Landes- und Bundesebene zu leisten und stellt
somit einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zu einer klimagerechten Stadt
dar.
Der beschriebene Weg
birgt sowohl enorme Herausforderungen als auch Chancen. Die Finanzierung der
einzelnen Maßnahmen und Projekte wird auch Eisenach wie viele andere Kommunen
vor erhebliche Herausforderungen stellen, jedoch wird ein konsequentes Umsetzen
von Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung künftig auch dabei
helfen Kosten einzusparen. Einige Maßnahmen sind sogar bereits in der Umsetzung
und für viele der Maßnahmen stehen Förderprogramme zur Verfügung, die
entsprechend beantragt und genutzt werden sollen.
Basis für eine
erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist zudem die Verstetigung des
Klimamanagements als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsstelle in der
Verwaltung. Dazu besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Klimaschutzinitiative
des BMUV eine Förderung für ein Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement
für die Dauer von drei Jahren zu beantragen. Die Förderung erfolgt über einen
nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 60 % der Personal- und
Sachkosten. Eine Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest ist zu
prüfen. Grundlage für das Aufgabenprofil des Klimaschutzmanagements ist der
Maßnahmenkatalog.
Das vorliegende
Klimaschutzkonzept soll darüber hinaus kein starres Dokument darstellen und
regelmäßig evaluiert werden. Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind,
können im Rahmen des Klimamanagements mit aufgenommen werden. Durch regelmäßige
Berichterstattung soll der Stadtrat über die gemachten Fortschritte und ggfs.
auftretende Schwierigkeiten informiert werden.
Erste Schwerpunktsetzungen
für 2023 und Folgejahre
Um die Maßnahmen des
Klimaschutzkonzeptes besser zu strukturieren, wurden im Klimaschutzkonzept vier
Maßnahmenkategorien definiert. Alle Maßnahmen wurden kategorisiert in
Basismaßnahme, Sofortmaßnahme, Leitprojekt und Perspektivmaßnahme.
Für eine
Beschleunigung des Klimaschutzes ist insbesondere eine Klärung notwendig,
welche Maßnahmen vor allen anderen begonnen werden sollten. Bei den als
Sofortmaßnahmen definierten Maßnahmen handelt es sich um solche, welche
möglichst sofort und umgehend in die Umsetzung gebracht werden sollen. Dabei
handelt es sich vorzugsweise um Maßnahmen, die Investitionen und Projekte mit
großer Hebelwirkung fördern und eine schnelle Treibhausgasemissionsminderung
bzw. Anpassung an den Klimawandel ermöglichen, als auch um Maßnahmen, welche
andere Akteur:innen innerhalb der Stadtgesellschaft zum Handeln motivieren
sowie wichtige grundlegende Strukturen und Voraussetzungen schaffen. Vor diesem
Hintergrund wird empfohlen, insbesondere die folgenden Maßnahmen prioritär in
2023 und den unmittelbaren Folgejahren zu verfolgen:
·
K.4 Sanierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften
·
K.5 EnergiesparContracting-Modelle für kommunale
Liegenschaften
·
K.7 Stärkung und Erweiterung des kommunalen
Energiemanagements
·
K.10 Umrüstung (Straßen-) Beleuchtung
·
A.1 Klimawirkungsanalyse
·
A.2 Handlungskonzepte und Verhaltensempfehlungen für
Extremwettereignisse
·
M.1 kommunales Ladeinfrastrukturkonzept
·
M.4 Verbesserung der Abstellsituation für Fahrräder
·
E.2 kommunales Wärmekonzept
·
E.3 Solarfahrplan für kommunale Flächen
·
E.4 PV-Ausbau auf kommunalen (Dach-) Flächen
·
B.1 Wiedereinführung Energieeinsparmodelle an
Bildungseinrichtungen
·
B.5 Mehrwegkampagne
·
H.1 Stromsparcheck
·
H.4 Entwicklung von Quartierskonzepten für
klimafreundliche und klimaangepasste Quartiere und Ortsteile
Die genauen
Maßnahmenbeschreibungen sind dem Klimaschutzkonzept in Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Auswertung Ideenkarte
Hinweis:
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.