I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Eisenach.
Begründung:
Die Stadtbibliothek Eisenach hat aufgrund des Nutzerverhaltens und der Nutzerwünsche festgestellt, dass eine Ausleihfrist von zwei Tagen für Filme zu kurz bemessen ist. Eine Verlängerung der Leihfrist für Filme auf eine Woche würde den Nutzerinteressen entsprechen und eine Arbeitsentlastung für die Mitarbeiter bedeuten (weniger Verlängerungen von Filmen müssen bearbeitet werden). Gleichzeitig soll der in der alten Fassung verwendete Begriff „Videos“ durch den Begriff „Filme“ ersetzt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: 1.
Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Eisenach
Anlage 2: Satzungstext
der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Eisenach i.d.F. des
Entwurfes der 1. Änderungssatzung – Fließtext