II. Fragestellung
1.
Wird die Oberbürgermeisterin diesen Beschluss des
Stadtrates nochmals im Verwaltungsrat vortragen, um eine Umsetzung zu
gewährleiten? (Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?)
2. Wann gedenkt die Oberbürgermeisterin den Stadtrat über den Fortgang/die Realisierung bzw. die Gründe der Nichtrealisierung dieses Stadtratsbeschlusses zu informieren, da dieser weder in den Berichterstattungen der Jahre 2020 und 2021 „Beschlussrealisierung“ enthalten ist.
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Das Betriebswirtschaftliche Gesamtkonzept der VUW für die Planjahre 2022 – 2030 wurde dem Stadtrat als Anlage der Stadtratsvorlage „VUW/ Haushaltssatzung 2021 inkl. Wirtschaftsplan“ zur Sitzung am 1.12.2020 zur Kenntnis gegeben.