Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Situation des Siebenborn-Teiches
Vorlage
AF-0251/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Aus welchen Gründen ruhen die Planungen und warum wurde der Städtebauliche Vertrag dem Stadtrat nicht vorgelegt?

2.       Wurde die Willensbekundung eingehalten? Wenn Ja, wie lautet das Ergebnis der Gesamtbilanzierung und welcher Geldbetrag kam zusammen und wurde dieser dementsprechend verwendet? Wenn Nein, warum nicht?

3.       Welche derzeitigen Planungen bestehen seitens der Stadtverwaltung für das „Natur- und Erholungsareal Siebenbornteich“?

4.       Wurde das hydrogeologische Gutachten unabhängig vom Städtebaulichen Vertrag in Auftrag gegeben? Wenn Nein, soll das noch geschehen? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis (ggf. bitte Gutachten anhängen!)?

5.       Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin ihre seinerzeitigen Planungen wieder aufzunehmen? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Projekt „Naturschutz- und Erholungsareal Siebenbornteich“ konnte aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen nicht weiter verfolgt werden. Der beabsichtigte Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit Opel zur Mitfinanzierung stand nicht mehr in Aussicht.

 

 

zu 2.

Aufgrund veränderter Zugehörigkeit der Opel AG und damit verbundenen neuen Geschäftspartnern kamen bisher keine weiteren Abstimmungen oder Vereinbarungen zu Stande.

 

 

zu 3.     

Der Siebenbornteich ist eine Stauanlage i. S. DIN 19700 und ist gem. den Regelungen des HWSG II nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben und zu unterhalten. Es wurden bei einer Begehung Fraßspuren und Biberbauten entdeckt.

Um eine Gefährdung der Bahn- und sonstigen Infrastruktur (Telekommunikationsanlagen) zwischen Bahnkörper und Werthgraben auszuschließen, sind folgende Punkte seitens des FD 54 Tiefbau geplant:

-          Regelmäßige Kontrolle nach Wühltätigkeiten

-          Ggf. Anbringen einer möglichst nicht sichtbaren Ufersicherung gegen Wühltätigkeiten des Bibers zum Schutz der kritischen Infrastruktur.

 

 

zu 4.

Ein hydrologisch-hydrogeologisches Gutachten wurde von der Stadtverwaltung 2018 in Auftrag gegeben und liegt seit Februar 2019 vor. Das Gutachten umfasst eine Bestandsaufnahme und schlägt folgende Handlungsempfehlungen vor, da die Datengrundlagen, die durch Recherchen und Untersuchungen zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen, noch nicht ausreichend sind, um hinreichende Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässers ableiten zu können:

-          Geodätische Einmessung aller relevanten Messpunkte

-          Regelmäßige Abflussmessungen

-          Erkundung der Tonschicht im Bereich der Sohle

-          Errichtung temporärer Grundwassermessstellen

 

 

zu 5.

Aktuell stehen keine finanziellen Mittel für weitere Untersuchungen zur Verfügung. Die Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung wurden zu Frage 3 aufgeführt.