II. Fragestellung
1.
Wann wurden
Gespräche mit dem Landesverwaltungsamt und/oder dem Innenministerium zu den
o.g. Sachverhalten geführt? Bitte Datum, Teilnehmer, behandelte Problemstellung
und Gesprächsergebnisse benennen.
2.
Liegen zu den
Gesprächen Dokumente (Protokolle, evtl. Zwischenbescheide, Ergebnisse) vor.
Wenn ja, diese bitte als Anlage anfügen. Wenn Nein, warum nicht?
3.
Wann und in
welcher Form wurde durch das Landesverwaltungsamt die Oberbürgermeisterin zur
Planung der Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen aufgefordert, bzw.
wurde eine Genehmigung hierfür zugesagt?
4.
Auf welcher
gesetzlichen Basis begründete die Oberbürgermeisterin bis in den April 2022 die
Möglichkeit einer Landeszuweisung zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes bzw.
zur Erwirtschaftung bzw. Steigerung einer freien Spitze.
5. Auf welcher gesetzlichen Basis begründet die Oberbürgermeisterin die Genehmigungsfähigkeit der im eingebrachten Haushalt 2022 eingeplanten Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Gespräche drehten sich um die Finanzlage der Stadt Eisenach sowie
vers. andere Problemstellungen. Frau Wolf führte folgende Gespräche:
-
22.6.22 Telefonat mit Herrn
Präsident Roßner, TLVwA
Thema: Genehmigung Haushalt
-
7.6.22 Gespräch mit Herrn STS
Götze, TMIK
Thema: Verschiedenes
-
18.5.22 Gespräch mit Frau STS`in
Schenk, TMIK und Herrn Präsident Roßner TLVwA
Thema: Haushalt und Kommunalfinanzen Thüringen
-
18.5.22 Gespräch mit dem GSTB,
Herrn Minister Meier, TMIK sowie Herrn Präsident Roßner, TLVwA
Thema: Kommunalfinanzen
-
2.5.22 Gespräch mit Herrn STS
Götze, TMIK
Thema: Verschiedenes
-
13.4.22 Gespräch mit Frau STS`in
Schenk und Herrn Rüffler vom TMIK, dem Präsidenten des Thüringer
Landesverwaltungsamtes, Herrn Roßner, dem Referatsleiter Kommunalaufsicht, Herrn
Scheid, der pers. Referentin, Frau Kämmer sowie Herrn Hartmann und Herrn Ihling
Thema: Haushalt und Sonstiges
-
8.4.22 Gespräch mit Herrn
Innenminister Georg Meier
Thema: Verschiedenes
-
31.3.22 Telefontermin mit Frau
STS`in Schenk, TMIK
Thema: Haushalt und Sonstiges
-
10.3.22 Gespräch mit Frau STS`in
Schenk, TMIK sowie Herr Hartmann und Frau Sachse
Thema: Haushalt und Sonstiges
-
1.3.22 Gespräch mit dem TLVwA
(TLVwA Herr Roßner, TLVwA Frau Kämmer, TLVwA Herr Rohwer TLVwA Herr Oehler,
TLVwA Frau Mädler; TMIK Herr Rüffler, Frau Sachse, Herr Hartmann
Thema: Haushalt
-
8.2.22 Gespräch mit dem TLVwA,
Herrn Präsident Roßner plus Frau Sachse, Herr Hartmann, Herr Wachtmeister, Herr
Ihling, Herr Schumann, Herr Hoffmann, Herr Weigelt sowie TLVwA Frau Kämmer,
TLVwA Frau Rohwer, TLVwA Frau Prohaska-Haug, TLVwA Herr Oehler, TLVwA Frau
Mädler, TMIK Herr Rüffler
Thema: Haushalt
-
15.12.21 Gespräch mit dem TLVwA
Herrn Präsident Roßner plus Frau Sachse sowie TLVwA Frau Härtel, TLVwA Herr
Oehler, TLVwA Frau Kämmer, TMIK Herr Rüffler
Thema: Haushalt
-
25.11.21 Gespräch mit Herrn
Präsident Roßner, TLVwA und Frau Sachse, sowie TLVwA Frau Härtel, TLVwA Herr
Oehler, TLVwA Frau Kämmer, TMIK Herr Rüffler
Thema: Haushalt und Sonstiges
zu 2.
Nein. Die Gespräche waren vertraulich. Im Vorfeld wurde (i.d.R.
schriftlich) die Tagesordnung festgelegt und ggf. Unterlagen vorab versandt.
zu 3.
Im Gespräch am 13.04.2022 wurde der Oberbürgermeisterin empfohlen, die
städtische Investitionsplanung über die Einplanung entsprechender VE
haushalterisch abzubilden. Eine Genehmigungspflicht ergibt sich nach § 59 Abs.
4 ThürKO nur in dem Fall, dass in den maßgeblichen Finanzplanjahren
Kreditaufnahmen geplant sind. Eine Kreditaufnahme ist nach der aktuellen
städtischen Haushalts- und Finanzplanung nicht vorgesehen.
zu 4.
Die Möglichkeit einer Landeszuweisung zur Finanzierung des
Vermögenshaushaltes bzw. zur Erwirtschaftung einer freien Spitze basierte nicht
auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern wurde im Rahmen der Gespräche unter
1.) beraten.
Grundsätzlich
unterliegt die Stadt Eisenach i.R. der noch lfd. Haushaltskonsolidierung den
Vorgaben des § 53a ThürKO i.V.m. VV Haushaltssicherung. Dies eröffnet i.V.m.
der VV Bedarfszuweisung grundsätzlich die Möglichkeit einer Landeszuweisung in Form
einer Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung. Im Gespräch der
Oberbürgermeisterin mit der Staatssektretärin des TMIK, Frau Schenk und dem
Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Herrn Roßner am 13.04.2022
wurde diese Form der Unterstützung als nicht möglich erachtet. Aufgrund dessen
wurde im Nachgang die Planung ohne weitere Landeszuweisung vorgenommen.
zu 5.
Die
Genehmigungsfähigkeit basiert auf der gesetzlichen Basis des EisenachNGG.
Ziel- und Voraussetzung sowie Intention des Gesetzgebers war die
Erreichung und dauerhafte Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der „Großen
Kreisstadt“ Eisenach als Westthüringer Oberzentrum. Auf diesen
Prämissen beruhte die Zustimmung der Stadt Eisenach zur bundesweit
einzigartigen freiwilligen Herabstufung einer Kommune!
Die
Gesetzesbegründung formulierte die Zielsetzung wie folgt:
„Ziel der Gebietsreform ist die Schaffung von Gebietskörperschaften, die
ihre Aufgaben auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen mit umfassender
Leistungs- und Verwaltungskraft auf der Grundlage möglichst gleichwertiger
Lebensverhältnisse in allen Landesteilen erfüllen können. Es sollen leistungs-
und verwaltungsstarke Gebietskörperschaften geschaffen werden, die dauerhaft
in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben in geordneter
Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und
eigenverantwortlich wahrzunehmen und die gleichzeitig ein dauerhaft
tragfähiges Fundament für die demokratische Mitwirkung der Bürger bilden.
Diesen Zielvorstellungen wird die von der
kreisfreien Stadt Eisenach und dem Landkreis Wartburgkreis angestrebte freiwillige
Neugliederungsmaßnahme, die Eingliederung der Stadt unter Aufgabe ihrer
Kreisfreiheit in den Wartburgkreis, gerecht.
Die Vergrößerung des Landkreises Wartburgkreis um das Gebiet der Stadt
Eisenach ermöglicht eine Bündelung der vorhandenen Kräfte sowie eine
effektivere und effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Die
Vergrößerung wird gewährleisten, dass dem Landkreis auch unter veränderten
Rahmenbedingungen ausreichende Handlungsspielräume zur Verfügung stehen, um
eine sachgerechte Erfüllung aller Aufgaben sicherzustellen und gleichzeitig den
steigenden Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorge gerecht zu werden.
Durch die Einkreisung wird auch die Leistungs- und Verwaltungskraft der Stadt Eisenach selbst gestärkt, indem ein großräumiger Interessen- und Lastenausgleich zwischen ihr und dem sie umgebenden Landkreis ermöglicht wird. Durch einen Verzicht auf die Erfüllung von Kreisaufgaben kann sie sich stärker auf die ihr verbleibenden örtlichen Aufgaben konzentrieren. Gleichzeitig wird mit dem Status als Große Kreisstadt eine im Vergleich zu den Großen kreisangehörigen Städten weitergehende Übertragung von Kreisaufgaben ermöglicht.“