Betreff
Einwohneranfrage - Sanierung von Wohnungen durch die SWG
Vorlage
EAF-0099/2022
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie viele Wohnungen wurden in den letzten 5 Jahren durch die SWG alters- und behindertengerecht saniert?

2.       Wie viele befinden sich davon im Thälmannviertel?

3.       Wie viele Wohnungen können altersgerecht saniert werden?

4.       Wie viele sind davon im Thälmannviertel?

5.       Welche Aktivitäten in der Richtung Sanierung gibt es in der Städtischen Wohnungsgesellschaft?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. – 5.

 

Bezugnehmend auf die Einwohneranfrage sind die Fragen 1 - 4 mit  „Null“ zu beantworten, weshalb zu Frage 5 ausführlicher erläutert wird.

Eine barrierefreie Sanierung im Sinne der DIN ist im Bestand nur sehr schwer möglich und in der Regel unwirtschaftlich, weshalb seitens der SWG hiervon grundsätzlich Abstand genommen wird.

Soweit im Bestand deutliche Barriere-Minderungen erreicht werden konnten, wurden diese bereits umgesetzt (im Goethe-Viertel zum Beispiel).

Ansonsten wird im Bestand laufend weiter saniert, auch mit Barriere-Minderung.
Allerdings bleibt bei all diesen Wohnungen das Problem der Zugänglichkeit, d.h. „halbe-Treppe“, übrig. Auch durch einen nachträglichen Aufzugsanbau lässt sich dieses Problem nicht beseitigen, weshalb wirkliche Barrierefreiheit im Bestand wirtschaftlich kaum zu erreichen ist.  Dies geht nur indem man ganze Gebäude bzw. Gebäudeteile leerzieht, um sie danach einer grundhaften Umgestaltung zu unterziehen. Die Kosten sind hierbei allerdings nahezu dieselben wie bei einem Neubau, weshalb diese Variante unwirtschaftlich ist, sofern nicht ohnehin dauerhafter Leerstand und ein kompletter Sanierungsbedarf vorliegt.

In diesem Sinne finden laufend Sanierungen im Bestand weiterhin statt, auch wenn das Landesförderprogramm hierzu leider ausgelaufen ist.

Die meisten Maßnahmen finden in Zusammenarbeit mit den Krankenkassenzuschüssen statt. Allerdings ist hier nur eine Barriere-Minderung innerhalb der Wohnung zu erreichen, keine  Änderungen bei der Zugänglichkeit zur Wohnung. Eine wirkliche Barrierefreiheit im Sinne der DIN sowohl Rollator- als auch Rollstuhlgerecht lässt sich wirtschaftlich nur im Neubau und hier sozial verträglich nur mit Förderung erreichen.