I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe für die Weiterführung der Abfallberäumung auf öffentlichen Flächen in der Haushaltsstelle 12000.620000 in Höhe von 19.700,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltstelle 05200.162000 – Wahlen – Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von 19.700,00 €.
II. Begründung
Die
Stadt Eisenach ist über den 31.12.2021 hinaus öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAGKrWG i. V. m. § 3 - 3. Anstrich -
und § 4 des Zukunftsvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis
sowie dem § 3 Abs. 2 Nr. 2 d des EisenachNGG).
Hierbei
handelt es sich um die Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises, Abfälle, die
auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden, zu
verwerten bzw. zu beseitigen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ThürAGKrWG i.V.m. § 20 KrWG).
Dies
betrifft insbesondere solche Grundstücke, deren Betreten sowie Nutzung
jedermann ungehindert möglich ist (zum Beispiel verstreute Abfälle im Wald,
touristisch frequentierte Plätze wie Hohe Sonne, Mariental u. a. sowie bspw.
auch aus dem Auto geworfene Abfälle im Bereich der Straßenränder, Radwege und
auch öffentliche Plätze).
Bei
den zu beräumenden Gegenständen handelt es sich um Abfälle, die keinem
Verursacher zugeordnet werden können.
Diese
Leistung wurde nach Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewertbewerb (UVgO) an die SDW Soziale Dienstleistungsgesellschaft
Wartburgkreis mbH vergeben. Der Leistungszeitraum begann am 01.01.2022 und
endet zum 31.12.2023. Im Rahmen dieser Vertragsleistung sind zwei Mitarbeiter
täglich sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche im Stadtgebiet von Eisenach
unterwegs, sammeln unerlaubt abgelagerte Abfälle auf und führen diese einer
geordneten Entsorgung zu. Die Kosten der Entsorgung werden durch den AZV
getragen.
Die
kalkulierten Sachkosten für die Abfallberäumung, Personal und
Transportfahrzeug, belaufen sich nach der Vergabe auf 85.840,03 € für 2022 und
auf 95.097,28 € für 2023. Die
Auftragnehmerin hat eine Preisanpassung für das Jahr 2022, beginnend ab 01.
Oktober für die Position 01. und ab 01.08.2022 für die Position 02.02.,
angezeigt.
Betroffen
hiervon sind die nachfolgenden Vertragspositionen:
Pos. |
Bezeichnung |
Kosten vorher |
Kosten neu |
Diff. |
Bemerkung |
01. |
Personelle Anforderungen |
|
|
|
|
01.01. |
Mitarbeiter
1 |
19,59 € /
h |
23,13 € /
h |
3,54 € |
58 AT zu
je 6 h = 348 h = 1.231,92 € netto Mehrkosten |
01.02. |
Mitarbeiter
2 |
9,80 € /
h |
11,57 € /
h |
1,77 € |
58 AT zu
je 6 h = 348 h = 615,96 € netto Mehrkosten |
01.03. |
Mitarbeiter
3 (bei Bedarf) |
19,59 € /
h |
23,13 € /
h |
3,54 € |
3 AT zu
je 6 h = 18 h = 63,72 € netto Mehrkosten |
Pos. |
Bezeichnung |
Kosten vorher |
Kosten neu |
Diff. |
Bemerkung |
02. |
Technische Anforderungen |
|
|
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02.02. |
Laufleistung
Fahrzeug/ Fahrtkosten |
0,70 € /
km |
0,85 € /
km |
0,15 € |
Durchschn.
jährl. Laufleistung ca. 20.600 km / 12 Mo. * 5 Mo. = 1.287,50 € netto
Mehrkosten |
Insgesamt
ist somit mit einer geschätzten Kostensteigerung von 3.806,93 € brutto für den
Zeitraum von 01.08. bis 31.12.2022 auszugehen. Das geschätzte
Gesamtauftragsvolumen erhöht sich für 2022 von 85.840,03 auf 89.646,96 €. Die
Leistungsabrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlichem Aufwand.
Zur
Begründung führt die Auftragnehmerin die auf den 01.10.2022 vorgezogene
Anhebung des Mindestlohnsatzes auf 12,00 € an sowie die außergewöhnlich
gestiegenen Dieselpreise. Beide Preissteigerungen waren im August/ September
2021 im Rahmen der Angebotsbildung so nicht erkennbar sowie nicht in das
Angebot einkalkulierbar. Es handelt sich in beiden Fällen um eine
außergewöhnlich, zuvor nicht erkennbare Preissteigerung.
Die
Vertragsänderung ist auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 GWB
ohne neues Vergabeverfahren zulässig. Der Vertragsänderung müssen nicht
vorhersehbar Umstände zu Grunde liegen und es darf zu keiner
Vertragswertsteigerung von mehr als 10 % kommen.
Weiterhin
wurde mit Stadtrats-Beschluss vom 12.07.2022 der Ansatz der HH-Stelle
12000.620000 von 86.000,00 € um 16.000,00 € auf 70.000,00 € gekürzt.
Über
die genannte HH-Stelle werden überwiegend Personal- und Sachkosten für die
Beräumung unerlaubt abgelagerter Abfälle für das gesamte Stadtgebiet
finanziert. Die Benennung der HH-Stelle als „Ersatzvornahmen“ geht hier fehl
und ist der letzten Jahre geschuldet. Mit dem HH 2023 erfolgt eine Umbenennung.
Die
nunmehr zur Verfügung stehenden HH-Mittel lassen eine Aufgabenerfüllung,
Abfallberäumung Stadtgebiet Eisenach, gesichert nur noch bis Ende September
2022 zu.
Ab
Oktober dieses Jahres kann eine Abfallberäumung finanziell nicht mehr
sichergestellt werden.
Weiterhin
besteht mit der Auftragnehmerin, SDW, eine vertragliche Bindung. Aus diesen
Gründen sind die fehlenden Mittel im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe zu
beantragen.
Insgesamt
ergibt sich somit gerundet eine überplanmäßige Ausgabe von 19.700,00 €. Der Ansatz der HH-Stelle erhöht sich hierdurch von
70.000,00 € auf 89.700,00 €. Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.700,00 € erfolgt durch Mehreinnahmen in der
Haushaltsstelle 05200.162000 Wahlen – Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von
19.700,00 €.