hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2021
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG)
wird angewiesen,
- der
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und
- dem
Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 54.360,90 Euro auf neue
Rechnung
zuzustimmen.
II.
Begründung:
Nachfolgend werden
die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres
2021 dargestellt:
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen
der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 50 TEUR auf 561 TEUR
verringert.
Ursächlich hierfür
ist auf der Aktivseite im
Wesentlichen der Rückgang des Anlagevermögens sowie der liquiden Mittel.
Das Anlagevermögen hat sich im
Berichtsjahr um 28 TEUR verringert. Zugängen i.H.v. 2 TEUR standen
Abschreibungen von 30 TEUR gegenüber.
Beim Umlaufvermögen (- 21 TEUR) war
folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte + 6 TEUR, Forderungen u. sonstige
Vermögensgegenstände – 2 TEUR, Kassenbestand - 25 TEUR (s. Finanzlage).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
verringern sich ggü. dem Vorjahr um 1,1 TEUR auf 1,7 TEUR.
Die Passivseite hat sich wie folgt
entwickelt:
Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich
ggü. dem Vorjahr um 27 TEUR bzw. 9 % auf 331 TEUR erhöht. Dies begründet sich im
Jahresfehlbetrag (- 54 TEUR), welchem Einlagen der Gesellschafter i. H. v. 81
TEUR gegenüber standen.
Die
Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 49,8 % auf 59,0 %
erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der
Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden
Nachschussverpflichtung nicht.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich um
3 TEUR auf 35 TEUR verringert. Diese beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen
für unterlassene Instandhaltungen (22 TEUR) sowie Rückstellungen für Abschluss-
und Prüfungskosten (6 TEUR).
Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 73 TEUR auf
155 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü.
Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 49 TEUR).
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten
liegen mit 39 TEUR etwa auf Vorjahresniveau.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse erhöhten sich im
Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 14 TEUR auf 329 TEUR, liegen jedoch
79 TEUR unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans. Ursächlich für den ggü. dem Plan
geringeren Umsatz ist, das die für 2021 geplante Freilandmesse Demopark
abgesagt wurde und der daraus resultierende Mieterlös nicht erzielt werden
konnte. Darüber hinaus konnten infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor
allem in den Geschäftsfeldern des Flugbetriebs nur niedrigere Umsätze erzielt
werden. Lediglich im Bereich der Flächenvermietung ist ein Anstieg zu
verzeichnen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge
verringerten sich ggü. dem Vorjahr um 15 TEUR auf 66 TEUR und beinhalten im
Wesentlichen die Erträge für Zuschüsse für die Luftaufsicht (40 TEUR), für die
Flugbetriebsflächen und deren Sicherheit (14 TEUR) sowie die Instandsetzung der
Wetterstation (4 TEUR).
Der Materialaufwand erhöhte sich um 6 TEUR
auf 127 TEUR und umfasst insbesondere den Wareneinsatz JET, AVGAS, Super und
Öl. Weiterhin sind bezogene Leistungen für einen Flugleiter angefallen.
Der Personalaufwand ist ggü. 2020 um rd. 2
TEUR auf 167 TEUR gesunken. Die FPG beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich
5 Mitarbeiter + Geschäftsführer.
Die Abschreibungen liegen mit 30 TEUR etwa
auf dem Niveau des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
verringerten sich ggü. dem Vorjahr um rd. 29 TEUR auf 118 TEUR. Im
Geschäftsjahr 2021 wurden 43 TEUR für Reparaturen und Instandhaltungen gezahlt.
Dies entspricht ggü. dem Vorjahr einen Rückgang um 18 TEUR. Weitere größere
Abweichungen ggü. 2020 ergaben sich in den Bereichen Fahrzeugkosten (- 1,5
TEUR), Warenabgabe (- 3,3 TEUR), Fortbildungskosten (+ 1,1 TEUR) und Rechts-
und Beratungskosten (- 4,8 TEUR).
Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch
die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um
1 TEUR auf -3,7 TEUR verbessert.
Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag i. H. v. - 54.360,90 EUR (Vj.: - 78 TEUR). Gegenüber dem
Ansatz des Wirtschaftsplanes 2021 (Fehlbetrag 83,8 TEUR) ergibt sich eine
Verbesserung um 29 TEUR.
Finanzlage
Der Kassenbestand
hat sich um 24,8 TEUR auf 73,4 TEUR verringert.
Im Berichtsjahr
wurde ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit i.H.v. -52,8 TEUR
(Vj.: -12,5 TEUR) sowie ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit i.H.v.
– 0,7 TEUR (Vj.: - 0,6 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein positiver
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 28,7 TEUR (Vj.: +61,3 TEUR). Im
Ergebnis verringerte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr auf 73,4 TEUR.
Lagebericht
Im Geschäftsjahr
2021 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel insgesamt 11.846
Flugbewegungen (Vorjahr 12.738) realisiert, was im Vergleich zu 2020 einem
Rückgang um 7 % entspricht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die
teilweise erheblichen Einschränkungen infolge der COVID-19- Pandemie auch
weiter negativ auf die mögliche Zahl der Flugbewegungen auswirkten. Insbesondere konnten Fallschirmsprungflüge und
Geschäftsreiseflüge nur vermindert stattfinden. Der Anteil gewerblicher
Flugbewegungen lag bei 24 %. An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge
einen Anteil von 46 % und UL- Flüge einen Anteil von 54 %.
Die finanzielle Situation der Flugplatzgesellschaft Eisenach Kindel mbH
war auch im Wirtschaftsjahr 2021 gesichert. Das im Jahresabschluss ausgewiesene
negative Ergebnis wurde durch die Einlagen der Gesellschafter kapitalseitig
vollständig ausgeglichen. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein
Liquiditätsengpass.
Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen
und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:
ü
Es wurde
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
ü
Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü
Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche
Pflichten wurden nicht festgestellt.
ü
Die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Es wurden folgende
berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen festgestellt:
-
Die Gesellschaft versteht ihren Zweck in der
Förderung der Infrastruktur und nicht in der Gewinnorientierung. Sie wird
deshalb lediglich Gebühren für den Benutzungs- und Unterhaltungsaufwand geltend
machen und ihre Einnahmepolitik an den aufzuwendenden Kosten orientieren.
-
Für Fehlbeträge besteht gem. § 4 des
Gesellschaftsvertrages eine Nachschusspflicht. Diese ist in Abs. 2 begrenzt auf
einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro.
-
Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter
erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens
i.H.v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer valutiert dieses Darlehen
per 31.12.2021 mit 64.321,21 EUR.
-
Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen
Gesellschafter über das Jahr 2022 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung
über die Höhe der Zuzahlung abgeben.
-
Das Fortbestehen des Unternehmens ist somit abhängig
von der Fähigkeit der Gesellschafter, die entstehenden Fehlbeträge
auszugleichen. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen, die gegen eine
Weiterführung sprechen.
ü
Im
Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 der FPG kann im
Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.
Der Jahresfehlbetrag 2021 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der
Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen
Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die
Zuständigkeit des Stadtrates.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 wurde durch den Aufsichtsrat
der FPG in der Sitzung am 14.06.2022 behandelt. Der Gesellschafterversammlung
wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, der Vortrag des
Jahresergebnisses auf neue Rechnung sowie die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 empfohlen.
Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des
Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am
14.06.2022 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter
Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des
Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2021
Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021
Anlage 2: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021