Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG)
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage
1025-StR/2022
Aktenzeichen
14.1 / 8113 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und
  2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 54.360,90 Euro auf neue Rechnung

zuzustimmen.

 


II. Begründung:

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2021 dargestellt:

 

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 50 TEUR auf 561 TEUR verringert.

 

Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite im Wesentlichen der Rückgang des Anlagevermögens sowie der liquiden Mittel.

 

Das Anlagevermögen hat sich im Berichtsjahr um 28 TEUR verringert. Zugängen i.H.v. 2 TEUR standen Abschreibungen von 30 TEUR gegenüber.

 

Beim Umlaufvermögen (- 21 TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte + 6 TEUR, Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände – 2 TEUR, Kassenbestand - 25 TEUR (s. Finanzlage).

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringern sich ggü. dem Vorjahr um 1,1 TEUR auf 1,7 TEUR.

 

Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 27 TEUR bzw. 9 % auf 331 TEUR erhöht. Dies begründet sich im Jahresfehlbetrag (- 54 TEUR), welchem Einlagen der Gesellschafter i. H. v. 81 TEUR gegenüber standen.

 

Die Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 49,8 % auf 59,0 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 3 TEUR auf 35 TEUR verringert. Diese beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen (22 TEUR) sowie Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (6 TEUR).

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 73 TEUR auf 155 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 49 TEUR).

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 39 TEUR etwa auf Vorjahresniveau.

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 14 TEUR auf 329 TEUR, liegen jedoch 79 TEUR unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans. Ursächlich für den ggü. dem Plan geringeren Umsatz ist, das die für 2021 geplante Freilandmesse Demopark abgesagt wurde und der daraus resultierende Mieterlös nicht erzielt werden konnte. Darüber hinaus konnten infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor allem in den Geschäftsfeldern des Flugbetriebs nur niedrigere Umsätze erzielt werden. Lediglich im Bereich der Flächenvermietung ist ein Anstieg zu verzeichnen.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich ggü. dem Vorjahr um 15 TEUR auf 66 TEUR und beinhalten im Wesentlichen die Erträge für Zuschüsse für die Luftaufsicht (40 TEUR), für die Flugbetriebsflächen und deren Sicherheit (14 TEUR) sowie die Instandsetzung der Wetterstation (4 TEUR).

 

Der Materialaufwand erhöhte sich um 6 TEUR auf 127 TEUR und umfasst insbesondere den Wareneinsatz JET, AVGAS, Super und Öl. Weiterhin sind bezogene Leistungen für einen   Flugleiter angefallen.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2020 um rd. 2 TEUR auf 167 TEUR gesunken. Die FPG beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 5 Mitarbeiter + Geschäftsführer.

 

Die Abschreibungen liegen mit 30 TEUR etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich ggü. dem Vorjahr um rd. 29 TEUR auf 118 TEUR. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 43 TEUR für Reparaturen und Instandhaltungen gezahlt. Dies entspricht ggü. dem Vorjahr einen Rückgang um 18 TEUR. Weitere größere Abweichungen ggü. 2020 ergaben sich in den Bereichen Fahrzeugkosten (- 1,5 TEUR), Warenabgabe (- 3,3 TEUR), Fortbildungskosten (+ 1,1 TEUR) und Rechts- und Beratungskosten (- 4,8 TEUR).

 

Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um 1 TEUR auf -3,7 TEUR verbessert.

 

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. - 54.360,90 EUR (Vj.: - 78 TEUR). Gegenüber dem Ansatz des Wirtschaftsplanes 2021 (Fehlbetrag 83,8 TEUR) ergibt sich eine Verbesserung um 29 TEUR.

 

Finanzlage

Der Kassenbestand hat sich um 24,8 TEUR auf 73,4 TEUR verringert.

 

Im Berichtsjahr wurde ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit i.H.v. -52,8 TEUR (Vj.: -12,5 TEUR) sowie ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit i.H.v. – 0,7 TEUR (Vj.: - 0,6 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 28,7 TEUR (Vj.: +61,3 TEUR). Im Ergebnis verringerte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr auf 73,4 TEUR.

 

Lagebericht

Im Geschäftsjahr 2021 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel insgesamt 11.846 Flugbewegungen (Vorjahr 12.738) realisiert, was im Vergleich zu 2020 einem Rückgang um 7 % entspricht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die teilweise erheblichen Einschränkungen infolge der COVID-19- Pandemie auch weiter negativ auf die mögliche Zahl der Flugbewegungen auswirkten. Insbesondere konnten Fallschirmsprungflüge und Geschäftsreiseflüge nur vermindert stattfinden. Der Anteil gewerblicher Flugbewegungen lag bei 24 %. An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge einen Anteil von 46 % und UL- Flüge einen Anteil von 54 %.

 

Die finanzielle Situation der Flugplatzgesellschaft Eisenach Kindel mbH war auch im Wirtschaftsjahr 2021 gesichert. Das im Jahresabschluss ausgewiesene negative Ergebnis wurde durch die Einlagen der Gesellschafter kapitalseitig vollständig ausgeglichen. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein Liquiditätsengpass.

 

Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:

 

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen festgestellt:

-       Die Gesellschaft versteht ihren Zweck in der Förderung der Infrastruktur und nicht in der Gewinnorientierung. Sie wird deshalb lediglich Gebühren für den Benutzungs- und Unterhaltungsaufwand geltend machen und ihre Einnahmepolitik an den aufzuwendenden Kosten orientieren.

-       Für Fehlbeträge besteht gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages eine Nachschusspflicht. Diese ist in Abs. 2 begrenzt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro.

-       Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i.H.v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer valutiert dieses Darlehen per 31.12.2021 mit 64.321,21 EUR.

-       Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2022 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung abgeben.

-       Das Fortbestehen des Unternehmens ist somit abhängig von der Fähigkeit der Gesellschafter, die entstehenden Fehlbeträge auszugleichen. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen, die gegen eine Weiterführung sprechen.

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2021 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 14.06.2022 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, der Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 14.06.2022 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a:      Bilanz zum 31.12.2021

Anlage 1b:      Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021

Anlage 2:        Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021