Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Standortoptimierung Bauhof
Vorlage
AF-0261/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Liegen technische, bauliche oder betriebswirtschaftliche Gründe vor, weshalb seitens der Oberbürgermeisterin keine Standortoptimierung beschieden werden kann? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, welche Gründe verhindern eine Entscheidung?

2.       Welche Kosteneinsparungen können derzeit durch eine Standortzusammenlegung schätzungsweise generiert werden?

3.       Kann eine Entscheidung ohne Standortoptimierungskonzept durch die Oberbürgermeisterin erfolgen? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es gibt 2 Varianten die mit einem speziellen Konzept geprüft werden sollten.

 

Variante1: Zum einen könnten die Mitarbeiter aus der Heinrichstraße mit auf dem Gelände der Gaswerkstraße 28 untergebracht werden. Vorteil wäre, dass die einzelnen Fachgebiete des Fachbereiches 4 enger zusammen arbeiten könnten. Dadurch würden künftig schon allein im Rahmen der Nutzung der vorhandenen Technik weitere Synergieeffekte entstehen. Dafür wäre die Errichtung eines neuen Gebäudes (inklusive Lager, Büros und Sozialräumen) notwendig. Ein Vorteil dieser Variante wäre, dass in die bisherige Baracke (die schon erhebliche Mängel aufweist und mittelfristig sowieso erneuert werden müsste) nicht mehr investiert werden muss. Problem dieser Variante sind die noch zu ermittelnden Kosten für den notwendigen Neubau in der Gaswerkstraße, unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Altlasten. Ein Teil der Kosten könnte dann jedoch zumindest durch den Verkauf des Grundstückes in der Heinrichsstraße 11 refinanziert werden. Auf dem Grundstück in der Gaswerkstraße könnte dann auch gleich die Errichtung einer neuen Salzhalle geprüft werden. Die derzeit von der SWG angemietete Halle in der Ernst-Thälmann-Straße konnte im vergangenen Jahr zwar vorübergehend wieder verkehrssicher gemacht werden. Der Neubau einer eigenen Salzlagerhalle muss jedoch dringend erfolgen. Für 2024 müssen deshalb Mittel für die Planung und in 2025 für den Bau bereitgestellt werden.

Variante 2: Das FG Bauhof könnte ebenso auch mit in der Heinrichstraße 11 untergebracht werden. Die vorhandenen Büros, Sozialräume und Lagermöglichkeiten wären dafür jedoch auch an diesem Standort nicht ausreichend. Es müsste im Rahmen des Konzeptes geprüft werden, ob der Ausbau des derzeitigen Dachgeschosses im Anbau Heinrichstraße 11  geeignet wäre um die notwendigen Büro und Sozialräume zu schaffen. Weiterhin wäre noch zu klären ob weitere Lagerhallen auf dem Grundstück errichtet werden könnten, um die gesamte Technik der Fachgebiete Bauhof, Grünflächen und Beleuchtung unterzubringen. Ein Vorteil dieser Variante wäre, dass die bisherigen Baracken (die ebenfalls schon erhebliche Mängel aufweisen und mittelfristig sowieso erneuert werden müssen) neu geplant und errichtet werden könnten. Nachteilig könnte der Standort aufgrund seiner Lage in Bezug auf die Immissionen sein, z. B. im Rahmen der frühen oder abendlichen Tätigkeiten des Winterdienstes. Ob auf dem Gelände der Heinrichstraße 11, der Neubau einer Salzlagerhalle überhaupt möglich ist, soll in dem geplanten Konzept ebenfalls überprüft werden.

Die neu zu planende Salzlagerhalle sollte in jedem Falle auf dem künftig zu entwickelnden Standort errichtet werden, um dann zumindest in Zukunft die Fahrwege zum Salzlagerstandort und die Vorhaltung der Ladetechnik inklusive Personal zu vermeiden.

 

Die Vielzahl der zu prüfenden Parameter ermöglicht es der Verwaltung allein nicht, alle o. g. notwendigen Prüfungen inklusive einer entscheidungsreifen Planungen vorzubereiten.

zu 2.

Mögliche Kosteneinsparungen könnten ebenfalls nur im Rahmen der Konzeptionellen Variantenprüfung angestellt werden. Im Rahmen der vergangenen Haushaltsdiskussionen wurde die Finanzierung eines Konzeptes von Seiten der Stadtratsfraktionen abgelehnt.

 

zu 3.

Nein siehe 1.