II. Fragestellung
1.
Liegen
technische, bauliche oder betriebswirtschaftliche Gründe vor, weshalb seitens
der Oberbürgermeisterin keine Standortoptimierung beschieden werden kann? Wenn
Ja, welche? Wenn Nein, welche Gründe verhindern eine Entscheidung?
2.
Welche
Kosteneinsparungen können derzeit durch eine Standortzusammenlegung
schätzungsweise generiert werden?
3.
Kann eine
Entscheidung ohne Standortoptimierungskonzept durch die Oberbürgermeisterin
erfolgen? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es gibt 2 Varianten
die mit einem speziellen Konzept geprüft werden sollten.
Variante1: Zum
einen könnten die Mitarbeiter aus der Heinrichstraße mit auf dem Gelände der
Gaswerkstraße 28 untergebracht werden. Vorteil wäre, dass die einzelnen
Fachgebiete des Fachbereiches 4 enger zusammen arbeiten könnten. Dadurch würden
künftig schon allein im Rahmen der Nutzung der vorhandenen Technik weitere
Synergieeffekte entstehen. Dafür wäre die Errichtung eines neuen Gebäudes
(inklusive Lager, Büros und Sozialräumen) notwendig. Ein Vorteil dieser
Variante wäre, dass in die bisherige Baracke (die schon erhebliche Mängel
aufweist und mittelfristig sowieso erneuert werden müsste) nicht mehr
investiert werden muss. Problem dieser Variante sind die noch zu ermittelnden
Kosten für den notwendigen Neubau in der Gaswerkstraße, unter Berücksichtigung der
dort vorhandenen Altlasten. Ein Teil der Kosten könnte dann jedoch zumindest
durch den Verkauf des Grundstückes in der Heinrichsstraße 11 refinanziert
werden. Auf dem Grundstück in der Gaswerkstraße könnte dann auch gleich die
Errichtung einer neuen Salzhalle geprüft werden. Die derzeit von der SWG
angemietete Halle in der Ernst-Thälmann-Straße konnte im vergangenen Jahr zwar
vorübergehend wieder verkehrssicher gemacht werden. Der Neubau einer eigenen
Salzlagerhalle muss jedoch dringend erfolgen. Für 2024 müssen deshalb Mittel
für die Planung und in 2025 für den Bau bereitgestellt werden.
Variante 2: Das
FG Bauhof könnte ebenso auch mit in der Heinrichstraße 11 untergebracht werden.
Die vorhandenen Büros, Sozialräume und Lagermöglichkeiten wären dafür jedoch
auch an diesem Standort nicht ausreichend. Es müsste im Rahmen des Konzeptes
geprüft werden, ob der Ausbau des derzeitigen Dachgeschosses im Anbau
Heinrichstraße 11 geeignet wäre um die
notwendigen Büro und Sozialräume zu schaffen. Weiterhin wäre noch zu klären ob
weitere Lagerhallen auf dem Grundstück errichtet werden könnten, um die gesamte
Technik der Fachgebiete Bauhof, Grünflächen und Beleuchtung unterzubringen. Ein
Vorteil dieser Variante wäre, dass die bisherigen Baracken (die ebenfalls schon
erhebliche Mängel aufweisen und mittelfristig sowieso erneuert werden müssen)
neu geplant und errichtet werden könnten. Nachteilig könnte der Standort
aufgrund seiner Lage in Bezug auf die Immissionen sein, z. B. im Rahmen der
frühen oder abendlichen Tätigkeiten des Winterdienstes. Ob auf dem Gelände der
Heinrichstraße 11, der Neubau einer Salzlagerhalle überhaupt möglich ist, soll
in dem geplanten Konzept ebenfalls überprüft werden.
Die neu zu planende
Salzlagerhalle sollte in jedem Falle auf dem künftig zu entwickelnden Standort
errichtet werden, um dann zumindest in Zukunft die Fahrwege zum
Salzlagerstandort und die Vorhaltung der Ladetechnik inklusive Personal zu
vermeiden.
Die Vielzahl der zu prüfenden Parameter ermöglicht es der
Verwaltung allein nicht, alle o. g. notwendigen Prüfungen inklusive einer
entscheidungsreifen Planungen vorzubereiten.
zu 2.
Mögliche
Kosteneinsparungen könnten ebenfalls nur im Rahmen der Konzeptionellen
Variantenprüfung angestellt werden. Im Rahmen der vergangenen Haushaltsdiskussionen
wurde die Finanzierung eines Konzeptes von Seiten der Stadtratsfraktionen
abgelehnt.
zu 3.
Nein siehe 1.