II. Fragestellung
1)
Wie und in welchem zeitlichen Rahmen wird die
Verwaltungsspitze mit der Gesamtheit aller Empfehlungen des Beirats verfahren?
2)
Sind bereits einzelne Unterpunkte der
Handlungsempfehlung zur Realisierung vorgesehen?
3) Wenn ja, welche sind dies und welcher Zeithorizont ist dem jeweiligen Inhalt der Handlungsempfehlung zugeordnet?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die engagierte Arbeit und das Einbringen des Gestaltungsbeirates „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ für die Eisenacher Friedhöfe wird seitens der Verwaltungsspitze sehr geschätzt. Gem. § 1 Abs. 1 der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) berät der Beirat den Stadtrat und den zuständigen Ausschuss sowie den Oberbürgermeister. Die Empfehlungen sind nicht bindend. Im § 3 Abs. 4 der Friedhofsbeiratssatzung heißt es weiter, dass der Oberbürgermeister oder dessen beauftragter Vertreter regelmäßig im zuständigen Ausschuss, hier IBWT, über die Empfehlungen und Vorschläge des Beirates berichtet. Diese Berichterstattung wird für eine der nächsten Ausschusssitzungen vorgesehen.
zu 2. und 3.
Die vom Gestaltungsbeirat abgegebenen Empfehlungen waren:
1.
Umgehende
Erhöhung des Personals im Bereich der Friedhofsunterhaltung um mind. 1
Vollzeitstelle
Sachstand:
Es wurden nach Beschluss des Haushaltes 2022 alle Voraussetzungen getroffen um nach Veröffentlichung die Stellenbesetzung schnellstmöglich vornehmen zu können.
2.
Wiederherstellung
der Wegeführung auf dem Ortsteilfriedhof Hötzelsroda
Sachstand:
Unter Verweis auf das hinreichend bekannte Optimierungskonzept „Grünflächen“ wäre die Umsetzung dieser Maßnahme aufgrund erhöhter Pflege- und Unterhaltungskosten nicht zielführend. Eine Umsetzung ist daher nicht vorgesehen.
Auf den Ortsteilfriedhöfen wir generell das Konzept verfolgt, dass außer der Hauptwege im Sinne der Ökologie keine weiteren angelegt werden.
3. Baumschnitt der Kastanie auf dem Ortsteilfriedhof Stregda und Vornahme von Ausgleichspflanzungen für gefällte Bäume z.B. durch die Annahme von Baumspenden oder Ersatzpflanzungen für Hochwasserschutzmaßnahmen
Sachstand:
Die Bäume werden in festgelegten Kontrollzyklen durch die städtischen Baumkontrolleure gesichtet und bedarfsweise erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Baumspenden durch Bürger sind
generell möglich. Informationen hierzu stellen wir über unsere Website unter dem Link
https://www.eisenach.de/rathaus/rathaus-verwaltung/fachbereiche/infrastruktur/baumspenden/#c32900
zur Verfügung.
Die Empfehlung Ausgleichspflanzungen über die Hochwasserschutzmaßnahmen
vorzunehmen, wurde an die zuständige Behörde des Wartburgkreises übermittelt.
4.
Änderung
der Gestaltung in der Grabart „Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher
Benennung als Einzelgrab“ insbesondere durch den Ersatz von Liegeplatten durch
Pultsteine mit aufgesetzter Bronze-Schrift
Sachstand:
Konzeptideen werden dem Gestaltungsbeirat in einer der nächsten Sitzungen durch
die Friedhofsverwaltung vorgestellt.
5.
Entfernung
der Ablageringe im Baumgrabfeld VII auf dem Hauptfriedhof
Es ist durchaus mit der geltenden Satzung vereinbar, wenn Angehörige Blumengebinde in den Ablageringen niederlegen.
6.
Zukünftige
Baumgrabanlagen gestalterisch neu Ausrichten
Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit wurde auf Beschluss des Gestaltungsbeirates der Entwurf eines Flyer in Auftrag gegeben, welcher über sämtliche Grabarten auf den Eisenacher Friedhöfen informieren soll.
Alle neu zu planenden Grabfelder werden wie gewohnt auch zukünftig mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt, so dass alle Vorschläge und Konzeptideen Berücksichtigung finden können.