Sachverhalt:
Öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
Mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 05. September 2022
(AZ 240.3-1512-001/22-EA) wurde die vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 12. Juli
2022 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr
2022 (Vorlagen-Nr. 0989-StR/2022) rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird ausgeführt, dass die
Haushaltssatzung 2022 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, die
Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 wird
zugelassen (vgl. § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach
für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt entsprechend § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung
der Stadt Eisenach unter Berücksichtigung der vorgegebenen Terminkette zum
jeweiligen Redaktionsschluss mit Erscheinen des Amtsblattes „Eisenacher
Rathauskurier“ am 13. Oktober 2022. Die Haushaltssatzung 2022 tritt schließlich
mit der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Anmerkungen der
Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2022
Mit dem o.g. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden
verschiedene Anmerkungen zu der aufgestellten und beschlossenen
Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022
erteilt.
Die durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen erteilten Anmerkungen
bitte ich Sie dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen. Seitens der
Verwaltung wird zu den erteilten Anmerkungen vorab wie folgt informiert:
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Anmerkung zu den
festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen
Hinsichtlich der in § 3 der Haushaltssatzung
festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 12.977.150 € ergeht der
Hinweis, dass diese aufgrund der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der
Stadt nicht zulässig sind und diese den Haushaltsausgleich künftiger Jahre
gefährden. Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind folglich gemäß §
28 Abs. 1 ThürGemHV zu sperren. Eine entsprechende Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss zum Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre wird seitens
der Verwaltung vorbereitet.
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Anmerkungen zum
optimierten Regiebetrieb (oRB) – Nr. 1
Die Ausführungen der Rechtsaufsichtsbehörde sind dahingehend
vollumfänglich korrekt, dass das vorliegende Exemplar der ausgefertigten Haushaltssatzung
2022 nebst Anlagen auf Seite 456f keine Angaben zur Finanzplanung des
optimierten Regiebetriebes für das Jahr 2025 enthält.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat jedoch in seiner Sitzung am
12.07.2022 i.R.d. Beschlussfassung zum Haushalt 2022 inkl. Anlagen zu einem
vollständigen, den Regelungen der ThürEBV entsprechendem Finanzplan des oRB
Beschluss gefasst. Dies ist den Anlagen der am 12.07.2022 vorgelegten
Beschlussvorlage Nr. 0989-StR/2022 zu entnehmen. In der Anlage 1 zur Vorlage,
Gliederungspunkt 5.7, Seite 447f ist die
vollständige Finanzplanung des oRB für die Jahre 2021 bis 2025 enthalten.
Im Anschluss an die Beschlussfassung im Stadtrat am 12.07.2022 wurde das
Gesamtwerk des Haushaltes 2022 in Folge der vorgelegten Veränderungslisten der
Verwaltung sowie der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen umfangreich
überarbeitet. Aufgrund der Anlage 4 (Veränderungsliste Erfolgsplan und
Vermögensplan) zu o.g. Beschlussvorlage waren auch Änderungen in der
Finanzplanung 2021 bis 2025 des oRB vorzunehmen. An dieser Stelle ist es
verwaltungsintern zu einem edv-technischen Übertragungsfehler gekommen: Das
Finanzplanjahr 2025 wurde in der elektronischen Gesamtfassung des beschlossenen
Haushaltes 2022, welches dem TLVWA übermittelt wurde, tatsächlich nicht dargestellt.
Insoweit ist festzustellen, dass der Stadtrat der Stadt Eisenach zwar
über den vollständigen Finanzplan des oRB 2021 – 2025 Beschluss gefasst hat,
dieser jedoch fälschlicherweise unvollständig in dem, dem Landesverwaltungsamt
vorliegenden, Exemplar der Haushaltssatzung 2022 enthalten ist.
Zu diesem Ausfertigungsfehler wurde per E-Mail vom 07.09.2022 ggü. der
Rechtsaufsichtsbehörde Stellung genommen. Ein neues Exemplar der
Haushaltssatzung 2022 nebst Anlage sowie entsprechende Austauschblätter der
Seiten 456f wurde mit gleicher E-Mail bereitgestellt.
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Anmerkungen zum
optimierten Regiebetrieb (oRB) – Nr. 2 bis Nr. 4
Die weiteren Anmerkungen der Rechtaufsichtsbehörde zum optimierten Regiebetrieb sind verwaltungsintern noch auszuwerten. Die Prüfung und z.T. geforderte Überarbeitung stellt sich umfangreich dar und wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Sobald diesbezüglich eine entsprechende Stellungnahme an das Landesverwaltungsamt erfolgt ist, wird dem Stadtrat Bericht erstattet.
Anlagenverzeichnis
Anlage – Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes v. 05.09.2022