Betreff
Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2022
Vorlage
1065-BR/2022
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 05. September 2022 (AZ 240.3-1512-001/22-EA) wurde die vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 12. Juli 2022 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022 (Vorlagen-Nr. 0989-StR/2022) rechtsaufsichtlich gewürdigt.

 

Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird ausgeführt, dass die Haushaltssatzung 2022 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, die Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 wird zugelassen (vgl. § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO).

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt entsprechend § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach unter Berücksichtigung der vorgegebenen Terminkette zum jeweiligen Redaktionsschluss mit Erscheinen des Amtsblattes „Eisenacher Rathauskurier“ am 13. Oktober 2022. Die Haushaltssatzung 2022 tritt schließlich mit der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2022

Mit dem o.g. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden verschiedene Anmerkungen zu der aufgestellten und beschlossenen Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

 

Die durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen erteilten Anmerkungen bitte ich Sie dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen. Seitens der Verwaltung wird zu den erteilten Anmerkungen vorab wie folgt informiert:

 

·         Anmerkung zu den festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen

Hinsichtlich der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 12.977.150 € ergeht der Hinweis, dass diese aufgrund der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt nicht zulässig sind und diese den Haushaltsausgleich künftiger Jahre gefährden. Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind folglich gemäß § 28 Abs. 1 ThürGemHV zu sperren. Eine entsprechende Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss zum Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre wird seitens der Verwaltung vorbereitet.

 

·         Anmerkungen zum optimierten Regiebetrieb (oRB) – Nr. 1

Die Ausführungen der Rechtsaufsichtsbehörde sind dahingehend vollumfänglich korrekt, dass das vorliegende Exemplar der ausgefertigten Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen auf Seite 456f keine Angaben zur Finanzplanung des optimierten Regiebetriebes für das Jahr 2025 enthält.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat jedoch in seiner Sitzung am 12.07.2022 i.R.d. Beschlussfassung zum Haushalt 2022 inkl. Anlagen zu einem vollständigen, den Regelungen der ThürEBV entsprechendem Finanzplan des oRB Beschluss gefasst. Dies ist den Anlagen der am 12.07.2022 vorgelegten Beschlussvorlage Nr. 0989-StR/2022 zu entnehmen. In der Anlage 1 zur Vorlage, Gliederungspunkt 5.7, Seite 447f ist die vollständige Finanzplanung des oRB für die Jahre 2021 bis 2025 enthalten.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung im Stadtrat am 12.07.2022 wurde das Gesamtwerk des Haushaltes 2022 in Folge der vorgelegten Veränderungslisten der Verwaltung sowie der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen umfangreich überarbeitet. Aufgrund der Anlage 4 (Veränderungsliste Erfolgsplan und Vermögensplan) zu o.g. Beschlussvorlage waren auch Änderungen in der Finanzplanung 2021 bis 2025 des oRB vorzunehmen. An dieser Stelle ist es verwaltungsintern zu einem edv-technischen Übertragungsfehler gekommen: Das Finanzplanjahr 2025 wurde in der elektronischen Gesamtfassung des beschlossenen Haushaltes 2022, welches dem TLVWA übermittelt wurde,  tatsächlich nicht dargestellt.

 

Insoweit ist festzustellen, dass der Stadtrat der Stadt Eisenach zwar über den vollständigen Finanzplan des oRB 2021 – 2025 Beschluss gefasst hat, dieser jedoch fälschlicherweise unvollständig in dem, dem Landesverwaltungsamt vorliegenden, Exemplar der Haushaltssatzung 2022 enthalten ist.

 

Zu diesem Ausfertigungsfehler wurde per E-Mail vom 07.09.2022 ggü. der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung genommen. Ein neues Exemplar der Haushaltssatzung 2022 nebst Anlage sowie entsprechende Austauschblätter der Seiten 456f wurde mit gleicher E-Mail bereitgestellt.

 

·         Anmerkungen zum optimierten Regiebetrieb (oRB) – Nr. 2 bis Nr. 4

Die weiteren Anmerkungen der Rechtaufsichtsbehörde zum optimierten Regiebetrieb sind verwaltungsintern noch auszuwerten. Die Prüfung und z.T. geforderte Überarbeitung stellt sich umfangreich dar und wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Sobald diesbezüglich eine entsprechende Stellungnahme an das Landesverwaltungsamt erfolgt ist, wird dem Stadtrat Bericht erstattet.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes v. 05.09.2022