II. Fragestellung
1.
Wird das Hotel, für das die Fördermittel ausgereicht
wurden, gemäß Bauantrag „2. BA, Sanierung und Umbau Jagdschloss Hohe Sonne – 1.
Nachtrag“ entsprechend des Bauantrages im Jagdschloss entstehen bzw. wo soll es
realisiert werden für den anzunehmenden Fall, dass das Hotel nicht gemäß
vorliegender Bauanträge und durch den federführenden Ausschuss beschlossener
planungsrechtlicher Stellungnahmen im Jagdschloss entsteht?
2.
Wurde, für den Fall geänderter Planungen, also
Planungen, die nicht den vorliegenden Bauanträgen entsprechen, ein geänderter
Bauantrag gestellt und die planungsrechtliche Stellungnahme dem federführenden
Ausschuss zur Beurteilung und Abstimmung vorgelegt? (Wenn ja, wann? Wenn nein,
warum nicht?)
3.
Lagen der Stadtverwaltung als auch der über
Fördermittel entscheidenden Landesbehörde bis zum Zeitpunkt der offiziellen
Fördermittelübergabe alle in den planungsrechtlichen Stellungnahmen zum 1. BA,
zum 2. BA und zum 3. BA geforderten Nachweise gemäß der zu erbringendenden
Auflagen/Prüfungen vor bzw. wurden die Bauanträge entsprechend der
planungsrechtlichen Auflagen, die Voraussetzung einer Genehmigung von
Bauanträgen(Baugenehmigung) sind, durch den Antragsteller geändert und das
Abweichen von den ursprünglichen Bauanträgen angezeigt?
- Abstimmung mit
Forstbehörde
- Prüfung Natur- und
Landschaftsschutz
- Prüfung der übrigen
umweltfachlichen Belange
- Prüfung
Denkmalschutz
- Prüfung
Erschließung
- Änderung zum Erhalt
der äußeren Gestalt des Schlosses, historische Kubatur, Fassaden- und
Dachgestaltung, Farbgebung etc.
- Topografische
Einbindung (Geländemodell)
- uns alle weiteren
öffentlichen Belange (beispielhaft im § 35 Abs. 3 BauGB)
-
Nachtrag aller Unterlagen zur planungsrechtlichen
Beurteilung, da die bisherigen von den Bauanträgen abweichen
4.
Für den anzunehmenden Fall, dass ohne Bauantrag und
ohne Einbindung des federführenden Ausschusses von den bisherigen Bauanträgen
abgewichen wird (Nichtrealisierung 1. BA „Ersatzneubau Wanderherberge/Marstall
Hohe Sonne; Nichtrealisierung 2. BA“ Sanierung bzw. Umbau des Jagdschlosses
Hohe Sonne): Wurden die für eine Baugenehmigung zwingend notwendig zu
erfüllenden Auflagen (siehe Frage 3) durch den Bauherrn erbracht, vor allem vor
dem Hintergrund, da der Bauherr den Planer/Architekten wechselte und der
geplante Hotelbau nicht den ursprünglichen Bauanträgen entspricht?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vollständigkeit der für einen Bauantrag notwendigen, beurteilungs – und genehmigungsfähigen Unterlagen, Erbringen aller Auflagen, auch für einen möglichen neuen, uns nicht bekannten Bauantrag, Erteilung einer Baugenehmigung, Stellungnahme der Stadtverwaltung usw.) wurden seitens des Ministeriums Fördermittel ausgereicht und durch Herrn Staatssekretär Feller dem Bauherrn im Beisein der Oberbürgermeisterin überreicht, da nicht zu erwarten ist, dass all diese Bedingungen erfüllt wurden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Das Hotel soll als
Ersatzneubau am Standort des ehemaligen, bereits abgerissenen Marstalles
unmittelbar an der Bundesstraße B 19 errichtet werden.
zu 2.
In der Sitzung des SKVS vom 07.03.2022 wurde der zuständige Fachausschuss über die Zustimmung zu veränderten Antragsunterlagen (Wanderherberge in Wellnesshotel) informiert. Eine weitergehende Befassung des Ausschusses war zum Zeitpunkt der Information nicht vorgesehen, weil die betreffende Richtlinie zur Vorlage bauplanungsrechtlicher Stellungnahmen der Verwaltung beim Ausschuss SKVS vom Ausschuss außer Kraft gesetzt war.
zu 3.
Die betreffende
Verfahrensführung bei der Stadt Eisenach obliegt dem Fachdienst Bauordnung im
übertragenen Wirkungskreis. Eine Beantwortung der Fragestellung kann insoweit
nicht erfolgen. Über Verfahrensstände bei Landesbehörden liegen keine
Informationen vor.
zu 4.
Es wird auf die Beantwortung unter Nr. 3 Satz 1 und 2 verwiesen. Nach Informationen der Stadt Eisenach ist derzeit beabsichtigt abermalig vollständige Tekturen einzureichen.
zu 5.
Die Rechtsgrundlage für die Ausreichung der betreffenden Fördermittel kann nur beim Fördermittelgeber erfragt werden.