Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Bauprojekt "Hohe Sonne"
Vorlage
AF-0265/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wird das Hotel, für das die Fördermittel ausgereicht wurden, gemäß Bauantrag „2. BA, Sanierung und Umbau Jagdschloss Hohe Sonne – 1. Nachtrag“ entsprechend des Bauantrages im Jagdschloss entstehen bzw. wo soll es realisiert werden für den anzunehmenden Fall, dass das Hotel nicht gemäß vorliegender Bauanträge und durch den federführenden Ausschuss beschlossener planungsrechtlicher Stellungnahmen im Jagdschloss entsteht?

2.       Wurde, für den Fall geänderter Planungen, also Planungen, die nicht den vorliegenden Bauanträgen entsprechen, ein geänderter Bauantrag gestellt und die planungsrechtliche Stellungnahme dem federführenden Ausschuss zur Beurteilung und Abstimmung vorgelegt? (Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?)

3.       Lagen der Stadtverwaltung als auch der über Fördermittel entscheidenden Landesbehörde bis zum Zeitpunkt der offiziellen Fördermittelübergabe alle in den planungsrechtlichen Stellungnahmen zum 1. BA, zum 2. BA und zum 3. BA geforderten Nachweise gemäß der zu erbringendenden Auflagen/Prüfungen vor bzw. wurden die Bauanträge entsprechend der planungsrechtlichen Auflagen, die Voraussetzung einer Genehmigung von Bauanträgen(Baugenehmigung) sind, durch den Antragsteller geändert und das Abweichen von den ursprünglichen Bauanträgen angezeigt?

-       Abstimmung mit Forstbehörde

-       Prüfung Natur- und Landschaftsschutz

-       Prüfung der übrigen umweltfachlichen Belange

-       Prüfung Denkmalschutz

-       Prüfung Erschließung

-       Änderung zum Erhalt der äußeren Gestalt des Schlosses, historische Kubatur, Fassaden- und Dachgestaltung, Farbgebung etc.

-       Topografische Einbindung (Geländemodell)

-       uns alle weiteren öffentlichen Belange (beispielhaft im § 35 Abs. 3 BauGB)

-       Nachtrag aller Unterlagen zur planungsrechtlichen Beurteilung, da die bisherigen von den Bauanträgen abweichen

4.       Für den anzunehmenden Fall, dass ohne Bauantrag und ohne Einbindung des federführenden Ausschusses von den bisherigen Bauanträgen abgewichen wird (Nichtrealisierung 1. BA „Ersatzneubau Wanderherberge/Marstall Hohe Sonne; Nichtrealisierung 2. BA“ Sanierung bzw. Umbau des Jagdschlosses Hohe Sonne): Wurden die für eine Baugenehmigung zwingend notwendig zu erfüllenden Auflagen (siehe Frage 3) durch den Bauherrn erbracht, vor allem vor dem Hintergrund, da der Bauherr den Planer/Architekten wechselte und der geplante Hotelbau nicht den ursprünglichen Bauanträgen entspricht?

5.       Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vollständigkeit der für einen Bauantrag notwendigen, beurteilungs – und genehmigungsfähigen Unterlagen, Erbringen aller Auflagen, auch für einen möglichen neuen, uns nicht bekannten Bauantrag, Erteilung einer Baugenehmigung, Stellungnahme der Stadtverwaltung usw.) wurden seitens des Ministeriums Fördermittel ausgereicht und durch Herrn Staatssekretär Feller dem Bauherrn im Beisein der Oberbürgermeisterin überreicht, da nicht zu erwarten ist, dass all diese Bedingungen erfüllt wurden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Hotel soll als Ersatzneubau am Standort des ehemaligen, bereits abgerissenen Marstalles unmittelbar an der Bundesstraße B 19 errichtet werden.

 

zu 2.

In der Sitzung des SKVS vom 07.03.2022 wurde der zuständige Fachausschuss über die Zustimmung zu veränderten Antragsunterlagen (Wanderherberge in Wellnesshotel) informiert. Eine weitergehende Befassung des Ausschusses war zum Zeitpunkt der Information nicht vorgesehen, weil die betreffende Richtlinie zur Vorlage bauplanungsrechtlicher Stellungnahmen der Verwaltung beim Ausschuss SKVS vom Ausschuss außer Kraft gesetzt war.

 

zu 3.

Die betreffende Verfahrensführung bei der Stadt Eisenach obliegt dem Fachdienst Bauordnung im übertragenen Wirkungskreis. Eine Beantwortung der Fragestellung kann insoweit nicht erfolgen. Über Verfahrensstände bei Landesbehörden liegen keine Informationen vor.

 

zu 4.

Es wird auf die Beantwortung unter Nr. 3 Satz 1 und 2 verwiesen.  Nach Informationen der Stadt Eisenach ist derzeit beabsichtigt abermalig vollständige Tekturen einzureichen.

 

zu 5.

Die Rechtsgrundlage für die Ausreichung der betreffenden Fördermittel kann nur beim Fördermittelgeber erfragt werden.