I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Verteilung der Mittel aus der Investitionspauschale 2023 und 2024 für Schulgebäude gem. § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) des Landes Thüringen in Höhe von jeweils rund 452.000,00 €, vorbehaltlich der zu erwartenden Bescheide, für die Maßnahmen im Jahr 2023 Jakob-Schule Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 €, Georgenschule Dachgeschossausbau in Höhe von 300.000,00 € und für die Maßnahme Elisabethgymnasium Sanierung Kellergeschoss in Höhe von 70.000,00 € sowie für die Maßnahmen im Jahr 2024 Jakob-Schule Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 €, Georgenschule Dachgeschossausbau in Höhe von 70.000,00 € und für die Maßnahme Elisabethgymnasium Sanierung Kellergeschoss in Höhe von 300.000,00 €.
II.
Begründung:
Entsprechend der zu erwartenden Bescheide für die Jahre 2023 und 2024 zu den
finanziellen Mitteln aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß § 22
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) stehen der Stadt Eisenach
voraussichtlich für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils finanzielle Mittel
in Höhe von rund 452.000,00 € zur Verfügung. Hinsichtlich der Verwendung dieser
finanziellen Mittel für Schulen erfolgte zwischen dem Fachbereich 2 (Bildung,
Jugend, Stadtplanung und Kultur) dem Fachdienst 21 Schulverwaltung und dem
Fachbereich 4 (Infrastruktur), Fachdienst 53 Gebäudemanagement, eine
Abstimmung. Diese beinhaltet folgende Gesichtspunkte: Ergebnisse der
Gefahrenverhütungsschauen, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und
Verbesserung von Unterrichts- und Lernbedingungen. Im Ergebnis der Beratung/Abstimmung
werden seitens der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 folgende
Maßnahmen zur Finanzierung aus der Investitionspauschale vorgeschlagen:
Sonderlastenausgleich
● Jakob-Schule
Entsprechend des bestehenden Vertrages ist die Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 € pro Jahr zu leisten. Die finanziellen Mittel sind entsprechend des Vertrages aus der Schulinvestitionspauschale bereitzustellen.
● Georgenschule
Auf Grund der beengten Raumsituation in der Georgenschule, ist zur Erweiterung des Raumangebotes vorgesehen den gesamten Dachbereich zur schulischen Nutzung auszubauen. Nach Realisierung kann der gewonnene Raumbedarf auch für die Goetheschule mit genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich ein Lichtband in die Dachfläche zu integrieren, um die Belichtung der Räumlichkeiten mit Tageslicht gewährleisten zu können. Die gestalterische Ausführung des Lichtbandes befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde. Um die Finanzierung der Baumaßnahme, nach Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, zu sichern, wird empfohlen hierzu die Schulinvestitionspauschale für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 300.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 70.000,00 € in der Haushaltstelle 21100.940030 einzusetzen.
●
Elisabethgymnasium
Die Schülerspeisenversorgung einschließlich des Bereiches der Esseneinnahme im Kellergeschoss entspricht zur Zeit nicht den Mindestanforderungen zur Einnahme des Mittagessens für Schüler. Desweiteren sind im Bereich des Kellergeschosses auch noch umfangreiche brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen umzusetzen. Der Stadtrat hatte bereits für diese Maßnahme 600.000,00 € als Verpflichtigungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 im Haushalt 2022 beschlossen. Um die Baumaßnahme durchfinanzieren zu können wird empfohlen hierzu die Schulinvestitionspauschale für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 70.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 300.000,00 € in der Haushaltstelle 23000.940030 einzusetzen.