I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Eine überplanmäßige
Ausgabe in Haushaltsstelle 46400.672000 – Erstattung an andere Gemeinden – in
Höhe von 18.000,00 €.
Die Deckung der
Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in Haushaltsstelle 46400. 678000 –
Erstattungen Covid-19 Tests freie Träger.
II. Begründung
Auf der Grundlage von § 21 Abs. 5 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG)
besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale für die Betreuung von Kindern
mit Hauptwohnsitz in Eisenach in Kindertageseinrichtungen anderer Gemeinden.
Derzeit (Stand 10/ 2022) besuchen 22 Kinder mit Hauptwohnsitz in Eisenach eine
Kindertageseinrichtung außerhalb der Stadt Eisenach. Die Zahl schwankt im Laufe
des Jahres. Die von Landesseite festgesetzte Pauschale für die Kostenerstattung
beträgt derzeit 623,00€ monatlich für die Betreuung eines Kindes in einer
gemeinschaftlichen Einrichtung. Es ist angekündigt worden, dass die Pauschale
in Kürze rückwirkend vom August 2022 an um 30,00€ monatlich auf 653,00€ erhöht
wird.
Aufgrund dieser Tatsache sowie durch steigende Fallzahlen und eventuell
noch hinzu kommende Kinder, für die noch keine Rechnungen von auswärtigen
Gemeinden vorliegen, erhöht sich der benötigte Finanzbedarf in der
Haushaltsstelle um 18.000,00€ gegenüber dem Ansatz von 180.000,00€.
Die Deckung aus Haushaltsstelle 46400.678000 ist möglich, da durch die
freien Träger weniger Tests für die Covid-19-Testungen von Kindern abgerechnet
wurden, als zunächst vermutet. Mit einer erneuten Einführung einer
Testverpflichtung der Träger ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.