Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 46400.672000 - Erstattung an andere Gemeinden - in Höhe von 18.000,00 €
Vorlage
1096-HFA/2022
Aktenzeichen
26.900
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 46400.672000 – Erstattung an andere Gemeinden – in Höhe von 18.000,00 €.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in Haushaltsstelle 46400. 678000 – Erstattungen Covid-19 Tests freie Träger.

 

 


II. Begründung

 

Auf der Grundlage von § 21 Abs. 5 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale für die Betreuung von Kindern mit Hauptwohnsitz in Eisenach in Kindertageseinrichtungen anderer Gemeinden. Derzeit (Stand 10/ 2022) besuchen 22 Kinder mit Hauptwohnsitz in Eisenach eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Stadt Eisenach. Die Zahl schwankt im Laufe des Jahres. Die von Landesseite festgesetzte Pauschale für die Kostenerstattung beträgt derzeit 623,00€ monatlich für die Betreuung eines Kindes in einer gemeinschaftlichen Einrichtung. Es ist angekündigt worden, dass die Pauschale in Kürze rückwirkend vom August 2022 an um 30,00€ monatlich auf 653,00€ erhöht wird.

Aufgrund dieser Tatsache sowie durch steigende Fallzahlen und eventuell noch hinzu kommende Kinder, für die noch keine Rechnungen von auswärtigen Gemeinden vorliegen, erhöht sich der benötigte Finanzbedarf in der Haushaltsstelle um 18.000,00€ gegenüber dem Ansatz von 180.000,00€.

 

Die Deckung aus Haushaltsstelle 46400.678000 ist möglich, da durch die freien Träger weniger Tests für die Covid-19-Testungen von Kindern abgerechnet wurden, als zunächst vermutet. Mit einer erneuten Einführung einer Testverpflichtung der Träger ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.