I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Neufestsetzung
der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 2 im Bereich des
Ortsteils Hötzelsroda; die südliche OD Grenze soll am Kreisverkehr Netzknoten
(NK) 5028 018 B liegen (neue Ortsdurchfahrt umfasst Netzknotenabschnitt 5028
018 B – 4928 004)
2.
Auflösung
der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 505 im Bereich des
Ortsteils Wartha-Göringen; die OD Grenzen werden wegen durchgehend einseitiger
Bebauung aufgelöst
3.
Auflösung
der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 17 im Bereich des
Ortsteils Wartha-Göringen (in Richtung Hessische Landesgrenze); die OD Grenzen
werden wegen durchgehend einseitiger Bebauung aufgelöst
II.
Begründung:
Im Zuge der Aufgabe
der Kreisfreiheit der Stadt Eisenach und Rückkehr in den Wartburgkreis sind
auch im Bereich der Straßenbaulastträgerschaft Änderungen vorzunehmen.
Zuständigkeiten die
Straßenbaulastträgerschaft betreffend wurden überwiegend bereits vor dem
01.01.2022 mit dem Wartburgkreis geregelt. Einzelfälle sind hier noch zu
klären.
In diesen Fällen
benötigt das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gem. § 5 Abs. 2 Thüringer
Straßengesetz (ThürStrG) die Zustimmung der Stadt Eisenach um die
entsprechenden Bescheide zu erlassen.
Der Wartburgkreis
muss die freien Strecken von der Stadt Eisenach übernehmen. Die Ortsdurchfahrten
selbst verbleiben gem. § 43 Abs. 2 Satz 1 ThürStrG (mehr als 30.000 Einwohner)
bei der Stadt Eisenach.
Im Fall der K 2 im
Bereich des OT Hözelsroda soll die südliche OD Grenze künftig am Kreisverkehr
liegen. Mit Verlegung der OD Grenze nach Süden (vorher lag diese am Beginn der
beidseitig bebauten Ortslage) erweitert sich der Bereich der
Baulastträgerschaft der Stadt Eisenach um den bis zum Kreisverkehr zusätzlich
hinzukommenden Bereich. Die südliche OD Grenze soll lt. Mitteilung des
Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Thüringer
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am Kreisverkehr Netzknoten
(NK) 5028 018 B liegen. Nach rechtlicher Prüfung ist festgestellt worden, dass
sich vom Kreisel nach der einseitigen Bebauung (Einkaufseinichtungen)
unmittelbar ab der Straße Am Wasserturm die geschlossene Bebauung anschließt.
Der Bereich der beidseitigen Bebauung überwiegt im Verhältnis zur Gesamtlänge
der K2 (Anlage 1). Die farbige
Markierung betrifft den hinzukommenden Bereich.
Somit gibt es bei
der K 2 keine freie Strecke. Die gesamte Strecke von NK 5028 018 B –
4928 004 gilt als Ortsdurchfahrt und
liegt vollumfänglich in Baulastträgerschaft der Stadt Eisenach.
Bezüglich der K 505 vom NK 4927 125 über NK 5027 110 bis NK 5027 127 werden die OD Grenzen der Stadt Eisenach im Bereich des Ortsteils Göringen lt. Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aufgrund durchgehend einseitiger Bebauung gem. Ortsdurchfahrtenrichtlinie – ODR I 2 (1) c aufgehoben. Der Teil wird der freien Strecke zugeordnet und liegt damit in Baulastträgerschaft des Wartburgkreises (Anlage 2 alte OD werden aufgehoben).
Gleiches gilt für den Bereich der K 17. Der Bereich von der K 505 abzweigend, über die Werrabrücke, entlang der Ortslage Wartha bis hin zur Hessischen Landesgrenze ist Bestandteil des Verantwortungsbereiches des Wartburgkreises. Der Bereich vom NK 5027 110 über NK 5027 118 bis NK 4927 119 wird der freien Strecke zugeordnet (Anlage 3 alte OD werden aufgehoben).
In zwei Fällen wird die Stadt Eisenach demnach von der Baulastträgerschaft entbunden und im Fall der K 2 hat sie sich um einen Teilbereich erweitert.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu der vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft getroffenen Festlegungen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – K 2
Änderung südliche OD Grenze
Anlage 2 – K 505
Aufhebung OD Göringen
Anlage 3 – K 17
Aufhebung OD Wartha