Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - EFRE-Antrag „Stadtpark“ und „Sportarena O1“ (Berichtsvorlage vom 13.09.2022)
Vorlage
AF-0270/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wird der B-Plan Nr. 12.1 „AWE – Stammwerk“ 2023 zur Rechtskraft geführt, um die Förderung nicht zu gefährden?

2.       Wurden mit der SWG die notwendigen Verträge (Weitergabe der Fördermittel/Inhouse – Vergabe) geschlossen? (Wenn nein, warum nicht?)

3.       Wer wird nach Auslaufen des Projektsteuerungsvertrages (2022) die Projektsteuerung übernehmen?

4.       Welche Projektbausteine in welcher finanziellen Höhe sind in der Investitionsplanung der Haushaltsplanung der Folgejahre verankert und gibt es Annahmen über die künftigen Betriebskosten der künftigen Nutzungsphasen?

5.       Gibt es eine Rückmeldung über die Annahme der EFRE-Anträge „Stadtpark“ und „O1“, da im Oktober die genannten 6-8 Wochen für eine „Rückmeldung über die Annahme der Anträge abgelaufen“ waren?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Mit der vom 21.11.2022- 23.12.2022 stattfindenden öffentlichen Auslegung des Planentwurfes (Öffentlichkeit und Behörden/ Träger öffentlicher Belange)  erfolgt der entscheidende Verfahrensschritt bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Sobald eine konfliktfreie Abwägung des Beteiligungsergebnisses gelingt, ist die Planreife des Bebauungsplanes gegeben, auf deren Grundlage auch eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

 

An der Herbeiführung der Rechtskraft des Bebauungsplanes bis Ende 2023 wird intensiv gearbeitet. Aus rechtlichen Gründen darf jedoch der Zeitpunkt einer Inkraftsetzung der Satzung nicht in Aussicht gestellt werden, da unter bestimmten Umständen z. B. eine Wiederholung des Auslegungsverfahrens erforderlich werden könnte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aus fachlicher Sicht nicht zu erwarten, dass einer rechtzeitigen und planmäßigen Erteilung der Baugenehmigung durch das Bebauungsplanverfahren verursachte Belange entgegenstehen werden.

 

zu 2. Der Vertrag zur Inhouse-Vergabe wurde noch nicht abgeschlossen, da es noch Abstimmungsbedarf, insbesondere hinsichtlich des Leistungsbildes, zwischen der SWG und der Stadt Eisenach gibt. Die Weitergabe der Fördermittel wurde in der Koordinierungsrunde im Mai diesen Jahres angesprochen und wird auch Gegenstand der nächsten Koordinierungsrunde sein.

 

zu 3. Die europaweite Ausschreibung der Projektsteuerung wird vorbereitet und soll zeitnah erfolgen.

 

zu 4. Erst bei Vorliegen einer Kostenberechnung (Leistungsphase 3) kann die weitere konkrete Planung der Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die PD Deutschland sind auch die Betriebskosten betrachtet worden. Diese können grundsätzlich so übernommen werden mit der Maßgabe der Fortschreibung bei den einzelnen Kostenarten.

 

zu 5.

Eine Rückmeldung des Fördermittelgebers über die Berücksichtigung der EFRE-Förderanfragen „Stadtpark“ und „O1“ der Stadt Eisenach ist bei der Verwaltung bislang nicht eingegangen.