I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 03000.655100 – Prüfgebühren für Rechnungsprüfungen in Höhe von 80.000 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 90000.001000 – Grundsteuer B in Höhe von 60.000 € sowie 05200.162000 – Wahlen, Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von 20.000 €.
II. Begründung
Mit dem Aufgabenübergang des Rechnungsprüfungsamtes zum Wartburgkreis zum 01.01.2022 wird die Aufgabe der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Eisenach nunmehr vom Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises vorgenommen.
Da die Prüfungen der
Jahresrechnungen 2016 bis einschließlich 2019 noch durch das bis zum 31.12.2021
zuständige Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach vorgenommen wurden,
vollzieht das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises erstmals ab der
Jahresrechnung 2020 die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Eisenach. Für die
Jahresrechnung 2020 und 2021 erfolgt folglich die Prüfung der Stadt Eisenach
unter Berücksichtigung des Status „kreisfreie Stadt“ mit dem entsprechenden
Aufgabenportfolio.
Die Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt
des Wartburgkreises im Zeitraum vom 17.03.2022 bis 10.11.2022 (mit
Unterbrechung) durchgeführt.
Die Entwurfsfassung des
Schlussberichtes über die Jahresrechnung 2020 liegt der Verwaltung vor. In
einem Abschlussgespräch mit dem Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises wird
dieser erörtert und die Stadt Eisenach erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach Vorliegen der Endfassung
des Schlussberichtes zur Jahresrechnung 2020 wird die Beschlussfassung des
Stadtrates der Stadt Eisenach über die Feststellung der geprüften
Jahresrechnung 2020 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vorbereitet.
Gemäß § 81 Abs. 2 ThürKO
erhebt der Landkreis bei der Gemeinde eine Gebühr für die Prüfung der
Jahresrechnung. Die Abrechnung für die Prüfung der Jahresrechnung 2020 befindet
sich seitens des Wartburgkreises derzeit noch in der Erstellung. Aufgrund einer
mündlichen Vorabinformation durch das Rechnungsprüfungsamt vom 11.11.2022 ist
jedoch von einem zu leistenden Betrag von rund 120.000 € bis 130.000 €
auszugehen.
Der Haushaltsansatz der HHSt.
03000.655100 – Prüfgebühren für Rechnungsprüfungen beträgt im laufenden
Haushaltsjahr 52.000 €. Um der noch in 2022 anfallenden Zahlungsverpflichtung
nachkommen zu können, wird daher eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 80.000 €
beantragt.
Die Deckung ist durch
Mehreinnahmen in der HHSt. 90000.001000 – Grundsteuer B i.H.v. 60.000 € sowie
in der HHSt. 05200.162000 – Wahlen, Erstattungen vom Wartburgkreis i.H.v.
20.000 € gewährleistet.