I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 26.261,20 € in der Haushaltsstelle
20010.638000 – Schulverwaltung Kosten des Schwimmunterrichts.
Die Deckung
erfolgt aus der Haushaltsstelle 29000.639000 – Kosten der Schülerbeförderung in
Höhe von 26.261,20 €.
II. Begründung
Die Stadt Eisenach ist als Schulträger gemäß § 3 ThürSchFG verpflichtet,
den Sachaufwand – vorliegend die Bereitstellung der erforderlichen Sportstätte
(Schwimmhalle) – zur ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichtes zu tragen. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe
im eigenen Wirkungskreis. Darüber hinaus besteht eine vertragliche Verpflichtung aus bestehendem Nutzungsvertrag zur Zahlung der
entsprechenden Bahnmieten gegenüber der Sportbad Eisenach GmbH. Hieraus
erfolgt eine halbjährliche Abrechnung.
Auf Grund der Tatsache, dass die Schulen über genügend Fachlehrer
verfügen, welche den Schwimmunterricht anbieten dürfen, ist man in der Lage,
diesen Teil des Lehrplans vollumfänglich durchzuführen und hierdurch auch
coronabedingte Schwimmdefizite zu beseitigen. Dieser positive Zustand sorgt
dafür, dass mehr Unterricht stattfindet, hierdurch mehr Bahnen genutzt werden
und somit auch höhere Kosten entstehen, als es in Vorjahren der Fall war.
Die Deckung aus der Haushaltsstelle 29000.639000 ist möglich, da es auf
Grund des 9-Euro-Tickets hier Einsparungen gab und der Haushaltsansatz nicht voll
ausgeschöpft wurde.