I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen im Stadtgebiet Eisenachs, der als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist.


II. Begründung:

 

Die bundespolitischen Ziele zur Energiewende sehen bis 2035 eine vollständige Deckung des Bruttostrombedarfes aus erneuerbaren Energien vor. Landespolitisch werden diese Ziele im Thüringer Klimagesetz unterstrichen und fordern eine Deckung des Energiebedarfes zu hundert Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2040. Kommunalpolitisch wurde in Eisenach 2020 die Zielrichtung ausgegeben, mindestens 15% der Energiemenge durch PV-Strom zu decken. (Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 Punkt 7 "Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so ausgebaut werden, dass sie mindestens 15 % des Bruttostromverbrauchs erbringen kann.)

 

Im Regionalplan Südwestthüringen sind anders als bei der Windenergie keine Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FF-PVA) ausgewiesen. Empfehlungen gibt es generell für Deponien, Konversionsflächen sowie entlang der BAB 4 und dem Schienennetz. Die steuernde Wirkung für das Stadtgebiet Eisenachs obliegt damit ausschließlich der Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PVA kann regelmäßig nur im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes herbeigeführt werden.

 

Die bisherige Zielstellung der Stadt Eisenach ist es gemäß Stadtentwicklungskonzept 2030,  landwirtschaftliche Flächen nicht für Sonnenenergienutzung freizugeben. Im Flächennutzungsplan sind keine Flächen für die Photovoltaiknutzung ausgewiesen. Eine Einzelfallprüfung soll bei externen Anfragen von Projektentwicklern aber dennoch erfolgen.

 

Um das eigens gesteckte Ziel der Anhebung von derzeit 7% auf 15% Deckung des Strombedarfs durch Sonnenenergie zu realisieren, scheint es demnach geboten die stadtentwicklungspolitische Strategie hinsichtlich der Flächennutzung für Photovoltaikanlagen nachzuschärfen, auch weil sich die Anfragen privater Projektentwickler für die Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von FF-PVA häufen und eine Zunahme dieser Anfragen zu erwarten ist.

 

Für das Erreichen des eigenen 15%-Ziels bis 2025 wäre aktuell ein Zubau von ca. 23 MWp installierter Leistung nötig. Das Ziel kann sowohl über die Errichtung von Aufdachanlagen als auch über Freiflächenphotovoltaik erreicht werden. Durch die Realisierung der FF-PVA am „ehemaligen Umspannwerk Ost“ werden bereits 0,75 MWp der zusätzlich nötigen Leistung realisiert.

 

Bei ausschließlicher Realisierung der nötigen 23 MWp durch Freiflächenphotovoltaik entspricht dies einem Flächenverbrauch von ca. 26 ha. Um das gleiche Ergebnis durch Zubau von Dachflächenphotovoltaik zu erreichen, müssten zukünftig zusätzlich 2300 Dachanlagen á 10 kWp errichtet werden (klassische Größe für eine Anlage eines Privathaushaltes).  Zwar gibt das Dachflächenpotential diesen Zubau laut Analyse im Klimaschutzkonzept grundsätzlich her. Allerdings kann aufgrund der Kleinteiligkeit der Anlagen nur langfristig flankierend damit gerechnet werden. Allein durch Aufdachanlagen kann innerhalb der nächsten 3 Jahre die Zielstellung in der geforderten Größenordnung nicht erreicht werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die eigenen Ziele weniger ambitioniert sind als die der Bundes- und Landesregierung, soll das 15% Ziel nahezu mit FF-PVA erreicht werden bzw. die 23 MWp eine Maximalgrenze der zuzulassenden FF-PVA auf dem Stadtgebiet – zumindest bis 2025 – darstellen.

 

Die Entscheidung über die Realisierbarkeit von FF-PVA soll zukünftig anhand des Leitfadens abgekürzt werden und unnötige Prüfarbeit im Vorfeld eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens vermieden werden. Das Ratswesen wird mit der Befassung über das Pro und Contra bei Einleitung etwaiger Bebauungsplanverfahren entlastet, wenn der Leitfaden als Vorfilter für eingehende Anfragen genutzt werden kann. Für die Öffentlichkeit ist von vornherein leichter abschätzbar, ob ein Vorhaben realisierbar ist oder den Zielen der Stadtentwicklung hinsichtlich Flächenmanagement widerspricht. Den Filter für die Frage der Realisierbarkeit von FF-PVA stellt die Bewertungsmatrix  innerhalb des Leitfadens dar.

 

Der Leitfaden ist als Anlage 1 dieses Beschlusses beigefügt.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf des Leitfadens für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Eisenach