I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
den Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen im Stadtgebiet Eisenachs, der als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist.
II.
Begründung:
Die bundespolitischen Ziele zur Energiewende sehen bis 2035 eine vollständige Deckung des Bruttostrombedarfes aus erneuerbaren Energien vor. Landespolitisch werden diese Ziele im Thüringer Klimagesetz unterstrichen und fordern eine Deckung des Energiebedarfes zu hundert Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2040. Kommunalpolitisch wurde in Eisenach 2020 die Zielrichtung ausgegeben, mindestens 15% der Energiemenge durch PV-Strom zu decken. (Stadtratsbeschluss StR/0186/2020 Punkt 7 "Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so ausgebaut werden, dass sie mindestens 15 % des Bruttostromverbrauchs erbringen kann.)
Im Regionalplan Südwestthüringen sind anders als bei der
Windenergie keine Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete für
Freiflächenphotovoltaikanlagen (FF-PVA) ausgewiesen. Empfehlungen gibt es
generell für Deponien, Konversionsflächen sowie entlang der BAB 4 und dem
Schienennetz. Die steuernde Wirkung für das Stadtgebiet Eisenachs obliegt damit
ausschließlich der Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PVA kann regelmäßig nur im
Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes herbeigeführt werden.
Die bisherige
Zielstellung der Stadt Eisenach ist es gemäß Stadtentwicklungskonzept
2030, landwirtschaftliche Flächen nicht
für Sonnenenergienutzung freizugeben. Im Flächennutzungsplan sind keine Flächen
für die Photovoltaiknutzung ausgewiesen. Eine Einzelfallprüfung soll bei
externen Anfragen von Projektentwicklern aber dennoch erfolgen.
Um das eigens
gesteckte Ziel der Anhebung von derzeit 7% auf 15% Deckung des Strombedarfs
durch Sonnenenergie zu realisieren, scheint es demnach geboten die stadtentwicklungspolitische Strategie
hinsichtlich der Flächennutzung für Photovoltaikanlagen nachzuschärfen, auch
weil sich die Anfragen privater Projektentwickler für die Nutzung von
Grundstücken zur Errichtung von FF-PVA häufen und eine Zunahme dieser Anfragen
zu erwarten ist.
Für das Erreichen
des eigenen 15%-Ziels bis 2025 wäre aktuell ein Zubau von ca. 23 MWp
installierter Leistung nötig. Das Ziel kann sowohl über die Errichtung von
Aufdachanlagen als auch über Freiflächenphotovoltaik erreicht werden. Durch die
Realisierung der FF-PVA am „ehemaligen Umspannwerk Ost“ werden bereits 0,75 MWp
der zusätzlich nötigen Leistung realisiert.
Bei ausschließlicher
Realisierung der nötigen 23 MWp durch Freiflächenphotovoltaik entspricht dies
einem Flächenverbrauch von ca. 26 ha. Um das gleiche Ergebnis durch Zubau von
Dachflächenphotovoltaik zu erreichen, müssten zukünftig zusätzlich 2300
Dachanlagen á 10 kWp errichtet werden (klassische Größe für eine Anlage eines
Privathaushaltes). Zwar gibt das
Dachflächenpotential diesen Zubau laut Analyse im Klimaschutzkonzept
grundsätzlich her. Allerdings kann aufgrund der Kleinteiligkeit der Anlagen nur
langfristig flankierend damit gerechnet werden. Allein durch Aufdachanlagen
kann innerhalb der nächsten 3 Jahre die Zielstellung in der geforderten
Größenordnung nicht erreicht werden.
Vor dem Hintergrund,
dass die eigenen Ziele weniger ambitioniert sind als die der Bundes- und
Landesregierung, soll das 15% Ziel nahezu mit FF-PVA erreicht werden bzw. die
23 MWp eine Maximalgrenze der zuzulassenden FF-PVA auf dem Stadtgebiet –
zumindest bis 2025 – darstellen.
Die Entscheidung über die Realisierbarkeit von FF-PVA soll zukünftig anhand des Leitfadens abgekürzt werden und unnötige Prüfarbeit im Vorfeld eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens vermieden werden. Das Ratswesen wird mit der Befassung über das Pro und Contra bei Einleitung etwaiger Bebauungsplanverfahren entlastet, wenn der Leitfaden als Vorfilter für eingehende Anfragen genutzt werden kann. Für die Öffentlichkeit ist von vornherein leichter abschätzbar, ob ein Vorhaben realisierbar ist oder den Zielen der Stadtentwicklung hinsichtlich Flächenmanagement widerspricht. Den Filter für die Frage der Realisierbarkeit von FF-PVA stellt die Bewertungsmatrix innerhalb des Leitfadens dar.
Der Leitfaden ist als Anlage 1 dieses Beschlusses beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf des Leitfadens für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Eisenach