I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Herrn/Frau ……………………………………..
und
2.
Herrn/Frau …………………………………….
als Delegierte für die 42. ordentliche Hauptversammlung
des Deutschen Städtetages in Köln vom 23. – 25. Mai 2023 zu benennen.
Stellvertreterregelung
Als Stellvertreter/in zu 1. wird Herr/Frau ……………………………….
und
als Stellvertreter/in zu 2. wird Herr/Frau ……………………………….
als Delegierte/r für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages benannt.
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung der Stadt Eisenach als unmittelbare Mitgliedsstadt des Deutschen Städtetages aufgefordert, in Vorbereitung der Hauptversammlung Delegierte mit Stimmrecht zu entsenden. Nach § 6 Abs. 2a der Satzung können zur Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden:
unmittelbare
Mitgliedsstädte bis 250.000 Einwohnern 2 Delegierte
Damit stehen der Stadt Eisenach unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl – 2 Delegierte – zu. Die Hälfte der Delegierten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen. Gemäß des Schreibens des Deutschen Städtetages sollten zudem Frauen bei der Entsendung von Delegierten zur Hauptversammlung mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der Gemeindevertretung berücksichtigt werden.
Des Weiteren weist der Deutsche Städtetag besonders darauf hin, dass neben den stimmberechtigten Delegierten die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Dem Präsidium gehört aus der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin, Frau Katja Wolf, an.
Anlagenverzeichnis:
voraussichtlicher Zeitplan