Betreff
Berichterstattung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022: Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
1184-BR/2023
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2022 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2022 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

I. Verwaltungshaushalt

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 35 (Vj: 26) über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 83.682,19 € (Vj: 175.193,46 €) genehmigt.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 199.545,20 €  (Vj: 872.717,01 €) im Rahmen von sieben (Vj: sieben) über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

II. Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin zwei (Vj: zwei) über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 9.943,86 € (Vj: 10.368,61 €) genehmigt.

 

Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 107.227,00 € (Vj: 286.425,12 €) im Rahmen von drei (Vj: sechs) über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.

 

In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt. 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage - Übersicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2022