Sachverhalt:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2022 legte der Stadtrat auch die
Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das
Jahr 2022 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von
einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis
einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der
Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.
Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den
Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu
geben.
Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 6 Abs. 1 Nr. 4 der
Haushaltssatzung Rechnung getragen.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt bzw. beschlossen:
I. Verwaltungshaushalt
Durch die
Oberbürgermeisterin wurden 35 (Vj: 26) über- und außerplanmäßige Ausgaben mit
einem Volumen von insgesamt 83.682,19 € (Vj: 175.193,46 €) genehmigt.
Durch den
Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 199.545,20 €
(Vj: 872.717,01 €) im Rahmen von sieben (Vj: sieben) über- und
außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
II. Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt wurden durch die
Oberbürgermeisterin zwei (Vj: zwei) über- und außerplanmäßige Ausgaben mit
einem Volumen von insgesamt 9.943,86 € (Vj: 10.368,61 €) genehmigt.
Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 107.227,00 € (Vj: 286.425,12 €) im Rahmen
von drei (Vj: sechs) über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.
In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der
Erforderlichkeit zusammengestellt.