II. Fragestellung
Woraus setzen sich
die „wenigen“ Fördermittel zusammen?
1. Welche Summe steht für 2011 zur Verfügung?
2. Welche Ideen zur zukünftigen Finanzierung des Projektes stehen bereits fest oder be-finden sich in der Diskussion?
3. Welche Strukturen und Projekte des Programms sollen erhalten bleiben?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Am 27.09.2010 teilte die vom Bundesfamilienministerium beauftragte Regiestelle Gsub mbH mit, dass die im Rahmen des Bundesprogrammes “Vielfalt tut gut” aufgebauten Netzwerke auf kommunaler und Landesebene in der zweiten Förderperiode ab 2011 im Bundesprogramm “TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN” gefestigt werden sollen.
Geplant ist eine degressive Förderung mit Bundesmitteln:
Erstes Förderjahr: max. 40.000,- € pro Jahr
Zweites Förderjahr: max. 30.000,- € pro Jahr
Drittes Förderjahr: max. 20.000,- € pro Jahr
Bis zum 15.11.2010 erfolgt eine Aufforderung zur Antragstellung.
Zu 3.:
Für die neue Förderperiode ab 2011 besteht die Möglichkeit, Projektmittel zur Fortführung der Aktivitäten in folgenden Förderbereichen zu beantragen:
1. Ausbau der Vernetzungen innerhalb der Verwaltungen (beispielsweise verstärkte Kooperation zwischen Kultur-, Jugend- und Bildungsressort) zur Optimierung der Ämterzusammenarbeit
2. Einbindung der integrierten, lokalen Strategie in kommunale und/oder regionale Entwicklungskonzepte
3. Nachhaltige Verankerung von Strukturen (Netzwerke, Bündnisse etc.)
4. Stärkung der Zivilgesellschaft und stärkere Einbeziehung bestimmter zivilgesellschaftlicher Gruppen (beispielsweise Jugendliche, Eltern, örtliche Wirtschaft und Medien) im Begleitausschuss und/ oder in für die integrierte, lokale Strategie wichtigen Strukturen und Gremien
5. Steigerung des Bekanntheitsgrades des Lokalen Aktionsplans/der integrierten lokalen Strategie in der Gebietskörperschaft
6. Stärkere Einwerbung von privaten und öffentlichen Mitteln zur Unterstützung der Einzelprojekte in den Lokalen Aktionsplänen/der integrierten lokalen Strategie
7. Intensivierung des Controllings durch die relevanten Gremien bei der nachhaltigen Verankerung der integrierten lokalen Strategie
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Begleitausschuss gibt es den Vorschlag, im Rahmen einer Zukunftswerkstatt festzulegen, für welche dieser Möglichkeiten Projektmittel beantragt werden sollen.