hier: Bestellung eines stellvertretenden Verbandsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Herr/Frau ……………………
wird mit sofortiger Wirkung als Nachfolger*in für Herrn Uwe Schenke zum stellvertretenden Verbandsrat des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) bestellt.
II.
Begründung:
Herr Uwe Schenke ist aus Eisenach weg gezogen und hat daher sein
Stadtratsmandat zum 01.02.2023 niedergelegt.
Gem. § 28 Abs. 2 ThürKGG i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 4 der Verbandssatzung des TAV werden weitere Verbandsräte durch das jeweilige Beschlussorgan des Verbandsmitgliedes (hier: Stadtrat der Stadt Eisenach) bestellt.
Aufgrund des Ausscheides von Herrn Schenke ist daher ein/e neue/r stellvertretende/r Verbandsrätin/rat für die Verbandsversammlung des TAV zu bestellen.
Das Vorschlagsrecht steht der Stadtratsfraktion DIE LINKE zu.