Betreff
Benennung der Esplanade in Avital Ben-Chorin-Platz
Vorlage
1206-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Aus Anlass des 100. Geburtstages der Ehrenbürgerin der Stadt Eisenach Avital Ben-Chorin im Jahr 2023 wird die sogenannte Esplanade offiziell als „Avital-Ben-Chorin-Platz“ benannt.

2.       Das Straßennamensschild wird mit einer Zusatztafel versehen, auf welcher über die Bedeutung des Ortes informiert wird.

 


II. Begründung:

 

Avital Ben-Chorin wurde 1923 mit dem Namen Erika Fackenheim als Kind einer angesehenen jüdischen Familie in Eisenach geboren. Ihr Großvater war der verdienstvolle Arzt Dr. Julius Fackenheim. 1936 vom nationalsozialistischen Regime vertrieben, baute sie sich in Palästina/Israel eine neue Existenz auf. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, Shalom Ben-Chorin, erwarb sie sich in der Folge bleibende Verdienste um die Aussöhnung und die deutsch-israelische Verständigung nach dem Zweiten Weltkrieg und der Shoah. Dafür verlieh ihr die Stadt Eisenach im Jahr 2012 die Ehrenbürgerwürde. Nach ihrem Tod 2017 übergaben die Nachkommen den Nachlass an die Stadt Eisenach.

2023 jährt sich die Geburt Avital Ben-Chorins zum hundertsten Mal. Aus diesem Anlass soll ihr verdienstvolles Wirken durch die Benennung eines Platzes in Eisenach angemessen gewürdigt werden. Es geht dabei auch darum, eine traditionsreiche jüdische Vergangenheit im Stadtbild sichtbar zu machen, die sich bereits in der nach dem Onkel Avital Ben-Chorins, Dr. Paul Oppenheim, 1933 vom Regime in den Selbstmord getrieben, benannten Oppenheimstraße oder der jüngst benannten Synagogenstraße widerspiegelt.

Der Platz mit der nichtoffiziellen Bezeichnung „Esplanade“, die 1787 erwähnt wird, erscheint dafür geeignet, weil er zwischen dem Lebensmittelpunkt der Erika Fackenheim, dem Haus ihres Großvaters, Schmelzerstraße 14, und ihrer Schule, der damaligen Charlottenschule, heute Goetheschule, liegt.

Angesichts zunehmender fremdenfeindlicher und antisemitischer Ausschreitungen in der Bundesrepublik ist es eine starke demokratische Geste, die Benennung nach Avital Ben-Chorin gerade jetzt zu vollziehen.

Gemäß § 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung ist der Stadtrat für die Benennung von Straßen und Plätzen zuständig. Der Antrag entspricht im Kern den Kriterien der Richtlinie für Ehrungen der Stadt Eisenach, Punkt 5. Der Vorschlag widerspricht nicht den vom Stadtrat beschlossenen Kriterien für die künftige Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Gebäuden und Brücken.

Die Bezeichnung „Esplanade“ ist zwar eingebürgert, jedoch keine offizielle Straßenbenennung.