I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Aus Anlass des
100. Geburtstages der Ehrenbürgerin der Stadt Eisenach Avital Ben-Chorin im
Jahr 2023 wird die sogenannte Esplanade offiziell als „Avital-Ben-Chorin-Platz“
benannt.
2.
Das
Straßennamensschild wird mit einer Zusatztafel versehen, auf welcher über die
Bedeutung des Ortes informiert wird.
II.
Begründung:
Avital Ben-Chorin
wurde 1923 mit dem Namen Erika Fackenheim als Kind einer angesehenen jüdischen
Familie in Eisenach geboren. Ihr Großvater war der verdienstvolle Arzt Dr.
Julius Fackenheim. 1936 vom nationalsozialistischen Regime vertrieben, baute
sie sich in Palästina/Israel eine neue Existenz auf. Gemeinsam mit ihrem
Ehemann, Shalom Ben-Chorin, erwarb sie sich in der Folge bleibende Verdienste
um die Aussöhnung und die deutsch-israelische Verständigung nach dem Zweiten
Weltkrieg und der Shoah. Dafür verlieh ihr die Stadt Eisenach im Jahr 2012 die
Ehrenbürgerwürde. Nach ihrem Tod 2017 übergaben die Nachkommen den Nachlass an
die Stadt Eisenach.
2023 jährt sich die
Geburt Avital Ben-Chorins zum hundertsten Mal. Aus diesem Anlass soll ihr
verdienstvolles Wirken durch die Benennung eines Platzes in Eisenach angemessen
gewürdigt werden. Es geht dabei auch darum, eine traditionsreiche jüdische
Vergangenheit im Stadtbild sichtbar zu machen, die sich bereits in der nach dem
Onkel Avital Ben-Chorins, Dr. Paul Oppenheim, 1933 vom Regime in den Selbstmord
getrieben, benannten Oppenheimstraße oder der jüngst benannten Synagogenstraße
widerspiegelt.
Der Platz mit der
nichtoffiziellen Bezeichnung „Esplanade“, die 1787 erwähnt wird, erscheint
dafür geeignet, weil er zwischen dem Lebensmittelpunkt der Erika Fackenheim,
dem Haus ihres Großvaters, Schmelzerstraße 14, und ihrer Schule, der damaligen
Charlottenschule, heute Goetheschule, liegt.
Angesichts
zunehmender fremdenfeindlicher und antisemitischer Ausschreitungen in der
Bundesrepublik ist es eine starke demokratische Geste, die Benennung nach
Avital Ben-Chorin gerade jetzt zu vollziehen.
Gemäß § 5 Abs. 3 der
Thüringer Kommunalordnung ist der Stadtrat für die Benennung von Straßen und
Plätzen zuständig. Der Antrag entspricht im Kern den Kriterien der Richtlinie
für Ehrungen der Stadt Eisenach, Punkt 5. Der Vorschlag widerspricht nicht den
vom Stadtrat beschlossenen Kriterien für die künftige Benennung von Straßen,
Wegen, Plätzen, Gebäuden und Brücken.
Die Bezeichnung
„Esplanade“ ist zwar eingebürgert, jedoch keine offizielle Straßenbenennung.