Betreff
Anpassung des Vertrages zur Betreibung des Automobilbaumuseums und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel
Vorlage
1207-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Vertrag zwischen der Stadt Eisenach und der Stiftung Automobile Welt Eisenach vom 12.03.2014 zur Betreibung des Automobilmuseums wird wie folgt geändert:

 

„Der § 4 Abs. 1 des in Rede stehenden Vertrages erhält folgende Fassung:

Die Stadt gewährt der Stiftung zur Absicherung der Betreibung des Museums ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2025 einen Personal- und Sachkostenzuschuss (brutto) wie nachstehend aufgeführt:

 

2014              31.000,00 €         (anteilig)                                            2020      23.250,00 €

2015              31.000,00 €                                                                        2021      21.700,00 €

2016              29.450,00 €                                                                        2022      20.150,00 €

2017              27.900,00 €                                                                        2023      20.150,00 €

2018              26.550,00 €                                                                        2024      20.150,00 €

2019              24.800,00 €                                                                        2025      20.150,00 €

 

Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wird weiter der Personal- und Sachkostenzuschuss in Höhe der für das Jahr 2022 vereinbarten Summe von 20.150,00 € in vier Quartalsraten gezahlt.

 

Einzelheiten zum Finanzierungsbedarf des Museums sind aus dem Betreiberkonzept der Stiftung in Anlage 1 zu entnehmen. Der Personal- und Sachkostenzuschuss ist an keine Gegenleistung gebunden.“

 

2.       Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32120.715100 – Zuschuss an Stiftung "automobile welt eisenach" in Höhe von 550 €. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 32100.600000 – Veranstaltungen und Ausstellungen in Höhe von 550 €.

 


II. Begründung:

 

Zu 1.)

Der Vorstand der Stiftung automobile welt eisenach hat sich mit der Bitte um Vertragsänderung wie im Beschlusstext beschrieben an die Stadt Eisenach gewandt.

Seit der Übernahme des Automobilmuseums in die Trägerschaft der Stiftung Automobile Welt Eisenach wurde mit erheblichen Investitionen die Ausstellungsfläche um 100 Prozent erweitert. Auf Grund der hohen Nachfrage wurden ebenso die Öffnungszeiten erweitert und neue Geschäftsfelder erschlossen. Neben dem eigentlichen Museumsbetrieb zur Darstellung der Eisenacher Automobilgeschichte wird durch die Stiftung Automobile Welt Eisenach mit dem Archiv eine professionelle wissenschaftliche Aufarbeitung der Automobil- und Sozialgeschichte betrieben. In Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach erfolgt die fachliche und inhaltliche Anleitung und Betreuung von Bachelor- und Belegarbeiten.  In einer eigenen Museumswerkstatt erfolgt materiell und finanziell eigenverantwortliche die Restaurierung von Museumsfahrzeugen der Stadt. Das AWE-Museum gehört zu den am stärksten frequentierten musealen Einrichtungen Eisenachs.

 

Der kontinuierliche Anstieg der Betriebs- und Betreibungskosten ist bisher durch die Stiftung nur durch das jährliche Einwerben von Spenden und Drittmitteln auszugleichen. Durch die derzeitige gesamtwirtschaftliche Situation beträgt allein der Kostenaufwuchs der Ausgaben zum Basisjahr 2019 vor der Pandemie zu 2022 42 Prozent. Um den Museumsbetrieb in der gewohnten Qualität unter Beibehaltung der derzeitigen Betätigungsfelder aufrechterhalten und die Liquidität der Stiftung zur Betreibung des Automobilmuseums sicherzustellen zu können, ist das Aussetzen des jährlichen Abschmelzens des Personal- und Sachkostenzuschuss durch die Stadt eine geeignete Maßnahme.

 

Jahr

Zuschuss lt. bestehendem Vertrag

Zuschuss nach Änderung des Vertrages

Mehrkosten nach Vertragsänderung

2023

18.400 €

20.150,00 €

1.750 €

2024

17.050 €

20.150,00 €

3.100 €

2025ff

15.500 €

20.150,00 €

4.650 €

 

Zu 2.)

Trotz der geringen Höhe der überplanmäßigen Ausgabe (< 10.000 €) ist ein Beschluss des Stadtrates gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Haushaltssatzung notwendig.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage  - Betreibervertrag