Betreff
Beitritt zur KAG Entwicklungsnetzwerk Hörselberge - Wartburg - Hainich - Werratal
Vorlage
1220-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsnetzwerk Hörselberge – Wartburg – Hainich – Werratal auf der Basis des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags.


II. Begründung

 

Die Gemeinden Hörselberg-Hainich und Wutha-Farnroda, die Städte Amt Creuzburg, Eisenach und Treffurt sowie der Wartburgkreis wollen künftig enger miteinander und mit allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hainich – Werratal zusammenarbeiten. Um eine nachhaltige Stadt- Umland-Beziehung zu gestalten und zu stärken, sind Sie deshalb übereingekommen, auf der Basis von § 4 ThürKGG eine Einfache Kommunale Arbeitsgemeinschaft zu gründen.

 

Diese Kommunale Arbeitsgemeinschaft soll ihren Mitgliedern dazu verhelfen, ihre Planungen auf- und miteinander abzustimmen und sich gegenseitig bei der gemeinsamen wirtschaftlichen und zweckmäßigen Aufgabenerfüllung sowie der interkommunalen Projektentwicklung in der Gebietskulisse zu unterstützen.

 

Um das wichtigste Ziel und den nachbarschaftlichen Gebietszusammenhang darzustellen, soll die Kommunale Arbeitsgemeinschaft den Namen Entwicklungsnetzwerk Hörselberge – Wartburg – Hainich – Werratal tragen.

 

Für die Gründungs- und Aufbauphase der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft bis hin zu einer optimalen Aufgabenwahrnehmung hat der Wartburgkreis auf der Basis der Förderrichtlinie zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demographischen Wandels beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Förderung für die Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes beantragt. Neben der Projektträgerschaft übernimmt der Wartburgkreis den Eigenanteil der veranschlagten Gesamtkosten für den vorgesehenen Förderzeitraum (01.03.2023 – 30.06.2025). Zur Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen soll nach der REK Erstellung perspektivisch ein Umsetzungsmanagement etabliert werden.

 

Der Vertrag, der die Grundlagen der Arbeit der KAG regeln soll, wurde mit den Mitgliedern in Vorberatungen besprochen. Im Rahmen eines Strategiegespräches, das am 25.01.2023 stattgefunden hat, wurde festgelegt, dass der Geschäftssitz der kommunalen Arbeitsgemeinschaft in der Verwaltung Hörselberg-Hainich eingerichtet wird. Um den Geschäftsbetrieb zu organisieren erhält die KAG personelle Unterstützung, die ebenfalls durch die Gemeinde Hörselberg-Hainich abgesichert wird.

 

Die Aufwendungen für die Geschäftstätigkeit der KAG (Personal- und Sachkosten) werden auf der Basis der KGst sowie der Einwohnerzahlen der beteiligten Gebietskörperschaften durch die KAG Mitglieder in Form einer Umlage je Einwohner refinanziert. Die Einwohnerzahl der Stadt Eisenach wird dabei auf die Einwohnerzahl der zweitgrößten Mitgliedskommune (Wutha-Farnroda) gedeckelt.

 

Die finanziellen jährlichen Auswirkungen (Personal- und Sachkosten) für die Stadt Eisenach belaufen sich auf max. 2.000 €.

Hinweis: Zur Berechnung der tatsächlichen Kosten ist die Einwohnerzahl die entscheide Größe. Diese kann erst ermittelt werden, sobald alle Beschlüsse zum Beitritt der KAG vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten mit der finalen abgestimmten Gebietskulisse minimieren werden. Des Weiteren müssen die Personalaufwendungen final abgestimmt werden. Die beiden Städte Amt Creuzburg und Treffurt sowie die Gemeinde Hörselberg-Hainich haben bereits einen Beitrittsbeschluss vorliegen.

Mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal findet zeitnah eine Beratung bezüglich ihrer Beitrittsbeschlüsse statt. Die Gemeinde Wutha-Farnroda wird ihren Beschluss in der nächsten Gemeinderatssitzung fassen.

Der in der Anlage befindliche Vertragsentwurf wird nach Beschlussfassung der entsprechenden Kommunen hinsichtlich der teilnehmenden Gebietskörperschaften angepasst sowie § 4 um die Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes und den definierten KAG-Sitz ergänzt.

 

Im Rahmen der Förderantragstellung hat sich die Kommunale Arbeitsgemeinschaft darauf verständigt, sich inhaltlich mit den folgenden Handlungsfeldern zu beschäftigen:

 

1.            Planerische interkommunale Zusammenarbeit

o   Abstimmung und enge Kooperation bei gemeinsamen überörtlichen (Infrastruktur-) Maßnahmen und Planungen

2.            Interkommunal abgestimmte Gewerbeflächenentwicklung und dezentrale  Energieversorgung

o   Breite interkommunale Abstimmung zur Gewerbeflächenentwicklung und nachhaltigen dezentralen Energieversorgung sowie zu Klimaschutzmaßnahmen

3.            Stärkung der regionalen Identität

o   Zusammenarbeit im Bereich der Kultur und der demokratischen Bildung, Sicherung öffentlicher Räume für bürgerschaftliches Engagement, Vernetzung der kulturellen Akteure und Initiativen, Kulturförderung

4.            Konzeptionelle Vorbereitung touristischer Infrastrukturmaßnahmen

o   Schaffung der Angebotsgrundlagen für das Tourismusmarketing, Projektentwicklung und –steuerung bei überörtlichen Maßnahmen (Wanderrevier Hörselberge, Wasserwandern Werra, Radwegenetz u. Ä.)

 

Die Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft soll zum Ende I. Quartal 2023 erfolgen und wird zunächst auf die Dauer von fünf Jahren gebildet.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Vertragsentwurf über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Entwicklungsnetzwerk Hörselberge – Wartburg – Hainich – Werratal“