Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Erstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2023 bezogen auf den Konsolidierungserfolg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf Basis der Jahresrechnung zu berichten.
Es erfolgt für die 9. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen der HSK- Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung.
In diesem Zusammenhang sind der Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
· Tabelle 1 – Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2022) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2022,
· Tabelle 2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres (2022) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2022,
· Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 9. Fortschreibung,
· Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7,
· Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb).
Dem Thüringer Landesverwaltungsamt wird die Auswertung im Mai 2023 zur Kenntnis übersandt.
Ein Abschlussbericht zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2012-2022 wird voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung im Juni 2023 erfolgen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Tabelle 1 – Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2022) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2022
Anlage 2 – Tabelle 2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres (2022) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2022
Anlage 3 – Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 9. Fortschreibung
Anlage 4 – Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
Anlage 5 – Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)