II.
Fragestellung
Wieso werden öffentliche Anlagen nicht in den Ausgangszustand zurückversetzt?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zum Sachverhalt
Oststadtschule:
Bei der Fläche der
Oststadtschule handelt es sich um das Grundstück der Schule bzw. der Stadt
Eisenach, also vom Grundsatz her um ein Privatgrundstück. Für durchgeführte
Baumfällungen sind generell entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen, diese
können auf dem Grundstück, bei mangelndem Platzangebot auch auf einem ganz
anderen Grundstück erfolgen. Dies macht auch Sinn, da die Bäume oftmals weichen
mussten, um Platz für etwas anderes (Gebäude, Wege usw.) zu machen. Im Fall der
Oststadtschule erfolgten alle Ersatzpflanzungen mit einer Ausnahme im
rückwärtigen Grundstücksbereich. Insgesamt wurden zehn neue Laubbäume
gepflanzt. Den Nachweis finden Sie in der beigefügten Fotodokumentation (5
Seiten).