Betreff
Einwohneranfrage - Wiederherstellung der öffentlichen Grünanlagen nach Abschluss der Baumaßnahmen an der Oststadtschule
Vorlage
EAF-0117/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Wieso werden öffentliche Anlagen nicht in den Ausgangszustand zurückversetzt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zum Sachverhalt Oststadtschule:

Bei der Fläche der Oststadtschule handelt es sich um das Grundstück der Schule bzw. der Stadt Eisenach, also vom Grundsatz her um ein Privatgrundstück. Für durchgeführte Baumfällungen sind generell entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen, diese können auf dem Grundstück, bei mangelndem Platzangebot auch auf einem ganz anderen Grundstück erfolgen. Dies macht auch Sinn, da die Bäume oftmals weichen mussten, um Platz für etwas anderes (Gebäude, Wege usw.) zu machen. Im Fall der Oststadtschule erfolgten alle Ersatzpflanzungen mit einer Ausnahme im rückwärtigen Grundstücksbereich. Insgesamt wurden zehn neue Laubbäume gepflanzt. Den Nachweis finden Sie in der beigefügten Fotodokumentation (5 Seiten).

Die Wiederherstellung der Flächen durch die Baufirmen werden im Rahmen der Abnahme der Baumaßnahmen durch die zuständigen Fachgebiete kontrolliert. Im Bedarfsfall werden auch Bußgelder verhängt oder Ersatzvornahmen durchgeführt.