II. Fragestellung
1. Wie ist das Ergebnis dieser Verhandlungen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Auf Grund des Wegfalls von
Zuweisungen durch Bund und Land im Programm SU/A ergab sich die
Verhandlungsmöglichkeit aus § 23 des Vertrages, ohne jedoch einen
Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Verhandlungsergebnis zu begründen.
Man kann von einem Wegfall
der Fördermittel ausgehen, da diese im Rahmen der jährlichen Zuteilung von Bund
und Land 2010 nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Somit werden die im Programm SU/A anteiligen Leistungen des
Sanierungsträgers in diesem Jahr nicht gefördert, die Stadt müßte Gesamtkosten
in Höhe von 10.830,67 € ohne Förderanteil tragen.
Im Ergebnis der Verhandlung wurde für das Haushaltsjahr 2010 eine
Einsparung von 3.954,05 € (städt. Anteil) erreicht.