hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 2. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grund- und Gemeinschaftsschulen
in Trägerschaft der Stadt Eisenach.
Die Stadt Eisenach hat als
Schulträger der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen im eigenen Gebiet
gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 14 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der
staatlichen Schulen (ThürSchFG) die sonstigen Betriebskosten als Sachaufwand
für den Betrieb der Schulhorte zu tragen. Den Aufwand für das Personal in den
Schulhorten hat nach § 2 Abs. 1 S. 1 ThürSchFG das Land zu tragen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 ThürSchFG i.
V. m. § 5 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den
Kosten der Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung –
ThürHortkBVO) legt der zuständige Schulträger durch Satzung die angemessene
Beteiligung der Eltern an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung,
sozial gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl, fest.
Mit Verweis auf die
Verwaltungsvorschrift zur Haushaltssicherung i. V. m. § 54 Thüringer Kommunalordnung
zu den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung ist die Angemessenheit der
Benutzungsgebühren für die Horte regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls
anzupassen.
Über die Höhe der angemessenen
Beteiligung der Eltern an den sonstigen Betriebskosten bestehen keine
Regelungen. Als Orientierung dazu wird auf die Berechnungen zur
Gebührenkalkulation (Anlage 4) und darüber hinaus auf die vergleichende
Darstellung der diesbezüglichen Gebührenhöhen anderer Schulträger verwiesen
(siehe Anlage 5).
Mit der geänderten Beschlussvorlage
wird den Intentionen aus dem bisherigen Beschlussverfahren hinsichtlich der
Aufnahme einer weiteren Einkommensgruppe (von 2.500 Euro bis 3.500 Euro) sowie
einer geringeren Belastung der unteren Einkommensgruppen entsprochen. Dementsprechend
wurden die vorgelegten Anpassungsvarianten überarbeitet.
Auf der Basis der zugrundeliegenden Kalkulation (Anlage 4)
sowie der Anpassungsvariante 1, bei
der von einem kalkulatorischen Deckungsgrad von 34,28% ausgegangen wird, wird
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 38.700 € gerechnet.
Auf der Basis der zugrundeliegenden Kalkulation (Anlage 4)
sowie der Anpassungsvariante 2, bei
der von einem kalkulatorischen Deckungsgrad von 36,46% ausgegangen wird, wird
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 52.800 € gerechnet.
Auf der Basis der zugrundeliegenden Kalkulation (Anlage 4)
sowie der Anpassungsvariante 3, bei
der von einem kalkulatorischen Deckungsgrad von 37,96% ausgegangen wird, wird
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 62.500 € gerechnet.
Auf der Basis der zugrundeliegenden Kalkulation (Anlage 4)
sowie der Anpassungsvariante 4, bei
der von einem kalkulatorischen Deckungsgrad von 40,93% ausgegangen wird, wird
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 81.600 € gerechnet.
Auf der Basis der zugrundeliegenden Kalkulation (Anlage 4)
sowie der Anpassungsvariante 5, bei
der von einem kalkulatorischen Deckungsgrad von 41,33% ausgegangen wird, wird
mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 84.100 € gerechnet.
Aus den vorgenannten Gründen sowie zur Erreichung eines
kalkulatorischen Deckungsgrad von mindestens 41% analog der vormaligen
Beschlussvorlage und zur Erzielung einer
signifikanten Mehreinnahme wird eine Gebührenanpassung gemäß Anpassungsvariante
5 vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Anpassung stellte eine durchschnittliche
Gebührensteigerung in Höhe von ca. 1,4% in den beiden unteren
gebührenpflichtigen Einkommensgruppen und in den beiden oberen
gebührenpflichtigen Einkommensgruppen von ca. 2,4% bzw. ca. 5,3% über den
Zeitraum von zehn Jahren seit August 2013 dar.
Die Änderungssatzung soll zum 01.08.2023 in Kraft treten.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 – Entwurf der 2. Änderungssatzung
Anlage
2 – Fließtextversion
Anlage
3 – Synopse
Anlage 4 – Kalkulation der Hortgebühren
Anlage 5 – Hortgebührenvergleich
Hinweis:
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt
der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.