Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46060.940010 - Jugendclub "Alte Posthalterei" - in Höhe von 200.000,00 € zur Neueindeckung des Dachs
Vorlage
1254-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 € in der Haushaltstelle 46060.940010 –Jugendclub „Alte Posthalterei“, Georgenstraße 52 – zur Neueindeckung des Dachs. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 61500.940000 – Goldschmiedenstraße 1, Fassadensanierung.    

 


II. Begründung:

 

Für die restauratorische Instandsetzung der Außenfassade der „Alten Posthalterei“ erfolgte der Aufbau eines Fassadengerüstes. Der Zustand von Dacheindeckung und Dachrinnen war erst jetzt direkt einsehbar. Auf Grund überdurchschnittlich großer Sparrenabstände traten in ausgedehnten Bereichen der Dacheindeckung überlastungsbedingter Verformungen (Durchbiegungen) der aufgebrachten Traglattung auf. Durch diesen schleichenden verlaufenden Prozess wurden die funktions- und dichtigkeitsgewährleisenden Falzkanten der eingesetzten großflächigen Dachziegel in nicht vorgesehener Art belastet. Vermutlich verstärkt durch unvorhergesehene Feuchteverharrungen infolge sich fortschreitend ergebender Fehllagerungen entlang waagerecht verlaufender Falzbereiche traten zunehmend unterseitige Abplatzungen ein, die die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Deckung beeinträchtigen. Im vorgefundenen Zustand hatte die Verschiebung der Falzziegel ein Stadium erreicht, in dem beide Trauflinien unmittelbar innerhalb der Dachrinnen lagerten, so dass die Dachrinnen zumindest in Teilen unzulässigerweise als „Rutschsicherung“ der Dacheindeckung dienten. Darüber hinaus wiesen die Rinnenstränge deutliche, von den Einlaufpunkten fort weisende Fehlgefälle auf. Es ist vorgesehen, eine Vollschalung (NH, 28 mm dick) als konstruktiven Ausgleich zusätzlich unmittelbar über den Sparren anzuordnen und so die Lattungsdurchbiegung wirksam und sicher zu entgegnen. Zudem wird im Zuge dieser Vorgehensweise ein wasserführendes Unterdach ausgebildet. Hierzu muss die Dacheindeckung komplett entfernt werden. Die Kompletterneuerung der Falzziegeleindeckung sowie der Neuversatz von Dachrinnen und Traufblechen ist aus fachtechnischer Sicht unerlässlich. Von einer Wiederverwendung der Bestandsziegel wird auf Grund der nicht mehr uneingeschränkt gegebener Funktionssicherheit seitens des Fachplaners und der Fachfirma dringend abgeraten. Die Kosten für die Neueindeckung belaufen sich auf rund 200.000 €

Zur Finanzierung der Neueindeckung wurde für ein neues Förderprogramm der Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung aus einem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestellt. Da die Auswahlentscheidung des Bundes erst im Juni 2023 erfolgt, wurde mit dem Antrag auch ein Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gestellt. Mit Schreiben vom 03.03.23 vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurde mitgeteilt, dass Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erst beschieden werden dürfen, nach dem im Juni 2023 die Auswahlentscheidung über die Gesamtförderliste durch den Bundestag getroffen wurde.

Zur Zeit erfolgen die Leistungen zur konstruktiven Ertüchtigung des Dachs, zu welchem Zweck die Dachziegel komplett abgenommen werden mussten.  Im Anschluss ist die Wiedereindeckung des Dachs auszuführen. Eine Verschiebung der Dacheindeckung bis zur Auswahlentscheidung ist daher nicht möglich, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Gerüstvorhaltekosten sich auf monatlich 5.000,00 € belaufen und ein Fördermittelbescheid unseres Antrags nicht gesichert ist.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe aus der Haushaltsstelle 61500.940000 Fassadensanierung Goldschmiedenstraße 1, im Haushaltsjahr 2003 ist möglich, da im Jahr 2022 noch die dringendsten Sanierungsarbeiten durchgeführt worden sind. Unter Abwägung der Dringlichkeit beider Maßnahmen soll die Dacherneuerung der Vorrang vor der Fassadensanierung gegeben werden, diese ist damit um ein Jahr zu verschieben. Die zur Deckung verwendeten finanziellen Mittel in Höhe von 150.000,00 € sind dann im Haushalt 2024 erneut bereit zu stellen. Die jetzt noch bestehende Finanzlücke i.H. von 50.000,00 € kann geschlossenen werden, in dem die zusätzlich, auf Grund des erhöhten Schadensbildes am Fachwerk erforderlichen Renovierungen als Folgeleistungen, in das Haushaltsjahr 2024 geschoben werden.