I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 € in der Haushaltstelle
46060.940010 –Jugendclub „Alte Posthalterei“, Georgenstraße 52 – zur
Neueindeckung des Dachs. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle
61500.940000 – Goldschmiedenstraße 1, Fassadensanierung.
II.
Begründung:
Für die
restauratorische Instandsetzung der Außenfassade der „Alten Posthalterei“
erfolgte der Aufbau eines Fassadengerüstes. Der Zustand von Dacheindeckung und
Dachrinnen war erst jetzt direkt einsehbar. Auf Grund überdurchschnittlich
großer Sparrenabstände traten in ausgedehnten Bereichen der Dacheindeckung
überlastungsbedingter Verformungen (Durchbiegungen) der aufgebrachten
Traglattung auf. Durch diesen schleichenden verlaufenden Prozess wurden die
funktions- und dichtigkeitsgewährleisenden Falzkanten der eingesetzten
großflächigen Dachziegel in nicht vorgesehener Art belastet. Vermutlich
verstärkt durch unvorhergesehene Feuchteverharrungen infolge sich
fortschreitend ergebender Fehllagerungen entlang waagerecht verlaufender
Falzbereiche traten zunehmend unterseitige Abplatzungen ein, die die
uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Deckung beeinträchtigen. Im
vorgefundenen Zustand hatte die Verschiebung der Falzziegel ein Stadium
erreicht, in dem beide Trauflinien unmittelbar innerhalb der Dachrinnen
lagerten, so dass die Dachrinnen zumindest in Teilen unzulässigerweise als
„Rutschsicherung“ der Dacheindeckung dienten. Darüber hinaus wiesen die
Rinnenstränge deutliche, von den Einlaufpunkten fort weisende Fehlgefälle auf.
Es ist vorgesehen, eine Vollschalung (NH, 28 mm dick) als konstruktiven
Ausgleich zusätzlich unmittelbar über den Sparren anzuordnen und so die
Lattungsdurchbiegung wirksam und sicher zu entgegnen. Zudem wird im Zuge dieser
Vorgehensweise ein wasserführendes Unterdach ausgebildet. Hierzu muss die
Dacheindeckung komplett entfernt werden. Die Kompletterneuerung der Falzziegeleindeckung
sowie der Neuversatz von Dachrinnen und Traufblechen ist aus fachtechnischer
Sicht unerlässlich. Von einer Wiederverwendung der Bestandsziegel wird auf
Grund der nicht mehr uneingeschränkt gegebener Funktionssicherheit seitens des
Fachplaners und der Fachfirma dringend abgeraten. Die Kosten für die
Neueindeckung belaufen sich auf rund 200.000 €
Zur Finanzierung der
Neueindeckung wurde für ein neues Förderprogramm der Antrag auf Gewährung einer
Bundeszuwendung aus einem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien gestellt. Da die Auswahlentscheidung des
Bundes erst im Juni 2023 erfolgt, wurde mit dem Antrag auch ein Antrag auf
Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gestellt. Mit Schreiben vom 03.03.23 vom
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurde mitgeteilt, dass Anträge auf
Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erst beschieden werden dürfen, nach dem im
Juni 2023 die Auswahlentscheidung über die Gesamtförderliste durch den
Bundestag getroffen wurde.
Zur Zeit erfolgen
die Leistungen zur konstruktiven Ertüchtigung des Dachs, zu welchem Zweck die
Dachziegel komplett abgenommen werden mussten.
Im Anschluss ist die Wiedereindeckung des Dachs auszuführen. Eine Verschiebung
der Dacheindeckung bis zur Auswahlentscheidung ist daher nicht möglich, auch
unter dem Gesichtspunkt, dass die Gerüstvorhaltekosten sich auf monatlich
5.000,00 € belaufen und ein Fördermittelbescheid unseres Antrags nicht
gesichert ist.
Die Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe aus der Haushaltsstelle 61500.940000 Fassadensanierung
Goldschmiedenstraße 1, im Haushaltsjahr 2003 ist möglich, da im Jahr 2022 noch
die dringendsten Sanierungsarbeiten durchgeführt worden sind. Unter Abwägung
der Dringlichkeit beider Maßnahmen soll die Dacherneuerung der Vorrang vor der
Fassadensanierung gegeben werden, diese ist damit um ein Jahr zu verschieben.
Die zur Deckung verwendeten finanziellen Mittel in Höhe von 150.000,00 € sind
dann im Haushalt 2024 erneut bereit zu stellen. Die jetzt noch bestehende
Finanzlücke i.H. von 50.000,00 € kann geschlossenen werden, in dem die
zusätzlich, auf Grund des erhöhten Schadensbildes am Fachwerk erforderlichen
Renovierungen als Folgeleistungen, in das Haushaltsjahr 2024 geschoben werden.