Zum Stichtag 31.08.2010 erfolgte eine weitere
Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses
zum 31.12.2010. In der Folge wird ein Fehlbetrag für den Verwaltungshaushalt
in Höhe von rd. 7,7 Mio. € ausgewiesen.
HGr. |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2010 |
||||
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(alle Beträge in T€) |
Plan |
AO-Soll
31.08.* |
Hochrechnung 31.12. |
mehr/ weniger |
+/- % |
|
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|
|
|
|
0 |
Steuern, allgemeine
Zuweisungen |
57.669 |
39.427 |
47.226 |
-10.443 |
-18,1% |
1 |
Einn. aus
Verwaltung und Betrieb |
22.314 |
18.317 |
22.028 |
-286 |
-1,3% |
2 |
Sonstige
Finanzeinnahmen |
5.499 |
4.344 |
5.132 |
-367 |
-6,7% |
|
Ergebnis Einnahmen |
85.482 |
62.088 |
74.386 |
-11.096 |
-13,0% |
|
|
|
|
|
|
|
4 |
Personalausgaben |
19.925 |
12.872 |
19.200 |
-725 |
-3,6% |
5/6 |
Sächl. Verw.- und
Betriebsaufwand |
15.544 |
10.423 |
14.626 |
- 918 |
- 5,9% |
7 |
lfd. Zuweisungen
und Zuschüsse |
42.746 |
28.644 |
43.477 |
+731 |
+1,7% |
8 |
Sonstige
Finanzausgaben |
7.267 |
1.513 |
4.813 |
-2.454 |
-33,8% |
|
Ergebnis Ausgaben |
85.482 |
53.452 |
82.116 |
-3.366 |
-3,9% |
|
SALDO Einnahmen/
Ausgaben |
0 |
+8.636 |
-7.730 |
-7.730 |
|
* informatorisch
Plan 2010 Hochrechnung
2010
Einnahmen
¨
Hauptgruppe 0
– Steuern, allgemeine Zuweisungen
In der Hauptgruppe 0 schlagen
insbesondere folgende Mindereinnahmen zu Buche:
-
Überbrückungshilfe geplante Einnahme 9,5 Mio. €
-
Bedarfszuweisung
geplante
Einnahme 0,5 Mio. €
Mit Bescheid vom 27.07.2010 wurde
sowohl die beantragte Überbrückungshilfe als auch die Bedarfszuweisung seitens
des Thüringer Inneministeriums abgelehnt. Gegen die Ablehnung der
Bedarfszuweisung zur Deckung des Fehlbetrages des Verwaltungshaushaltes 2009
wurde fristgerecht Klage erhoben, der Ausgang des Verfahrens ist nicht abzusehen.
In der Hochrechnung war daher davon auszugehen, dass hieraus keine Einnahme im
lfd. Jahr zu erwarten ist.
Dennoch sind in der
Gruppierungsübersicht 50.000,00 € als Bedarfszuweisung ausgewiesen, hierbei
handelt es sich ausschließlich um den Betrag, der seitens des Landes zur
Zahlung des Zuschusses an die Bachhaus gGmbH gewährt wurde.
Aufgrund der aktuellen
Sollstellungen (i.d.R. Jahressollstellungen) im Bereich der Gewerbesteuer
konnte momentan in der Hochrechnung 2010 nur noch ein Betrag von rd. 7,0 Mio. €
berücksichtigt werden (Plan 7,5 Mio. €). Veränderungen positiver als auch
negativer Art sind hier tagtäglich möglich.
¨
Hauptgruppe 1
– Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
Im Vergleich zur letzten
Hochrechnung ist in dieser Hauptgruppe eine Verbesserung der Einnahmesituation
eingetreten. Sowohl die Erstattungen als auch die Zuweisungen und Zuschüsse
liegen nur noch geringfügig hinter den veranschlagten Beträgen zurück.
Bei den Einnahmen aus Gebühren und
ähnlichen Entgelten bewegt sich die Einnahmeerwartung 2010 momentan im Bereich
des Rechnungsergebnisses 2009, so das hier aller Voraussicht nach – trotz
Erhöhung der Gebühren im Rahmen der Haushaltssicherung – mit Mindereinnahmen zu
rechnen sind wird.
¨
Hauptgruppe 2
– Sonstige Finanzeinnahmen
Die negative Entwicklung der
Einnahmen der Hauptgruppe 2 ist hauptursächlich auf die Konzessionsabgaben
zurückzuführen. Allein hier fehlen im Jahr 2010 rd. 203 T€, daneben weisen die
Ersätze sozialer Leistungen einen Minderbetrag für 2010 von rd. 146 T€ aus.
Ausgaben
¨
Hauptgruppe 4
– Personalausgaben
In der 1. Hochrechnung 2010 wurde
noch von der vollen Inanspruchnahme der veranschlagten Summe im Jahr 2010
ausgegangen, zwischenzeitlich ergibt sich nach aktueller Berechnung durch das
Fachamt ein zu erwartender Bedarf für das laufende Jahr in Höhe von rd. 19,2
Mio. €. In der Folge wird damit eine Minderausgabe bei den Personalaufwendungen
von rd. 0,7 Mio. € ausgewiesen. Die Ursachen für diese Planabweichung sind
verschiedener Art und werden im Rahmen der Jahresrechnung genau zu analysieren
sein. Unter anderem zu nennen sind bereits:
-
die Plandaten
basierten auf dem Stellenplan 2009
-
Langzeiterkrankungen
von Mitarbeitern/Innen
-
Nichtbesetzung
freiwerdender Stellen
¨ Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand
Insbesondere im Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Aus- und Fortbildung
(EDV-bezogen) sind Minderausgaben ggü. den Ansätzen 2010 zu verzeichnen.
Ursache ist, dass die geplanten EDV-Vorhaben nicht bzw. nicht vollumfänglich
umgesetzt werden konnten.
Aber auch die strikten Regelungen
der vorläufigen Haushaltsführung tragen in nicht unerheblichen Maß besonders in
dieser Hauptgruppe dazu bei, dass nicht alle angemeldeten Ausgabemittel im Jahr
2010 auch tatsächlich beansprucht werden.
Schlussendlich war in dieser
Hauptgruppe auch die Ausgabeerwartung für die Kosten der Unterkunft und Heizung
ggü. der letzten Hochrechnung zu korrigieren. Wurden dort noch rd. 235 T€
Mehraufwand ausgewiesen, ist aktuell nur noch von einem Mehrbedarf von rd. 90
T€ auszugehen.
¨ Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse
Die aktuelle Hochrechnung der
sozialen Leistungen (Grupp. 73-78), als Teil der Hauptgruppe 7, weist eine
Mehrbedarf von rd. 400 T€ für das lfd. Jahr aus. In der Hauptsache liegt der
Mehrbedarf in den Leistungen der Sozialhilfe begründet, die Leistungen der
Jugendhilfe bewegen sich im Planbereich.
Im Bereich der Zuschüsse (Grupp.
71) sind Mehraufwendungen im Rahmen von Zweckvereinbarungen mit dem
Wartburgkreis (Gesundheitsamt, Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung) in
Höhe von rd. 125 T€ im Jahr 2010 zu finanzieren.
Daneben schlagen die Auswirkungen
der Änderungen des ThürKitaG zum 01.08.2010 in dieser Gruppierung zu Buche.
Aktuell wird hieraus mit einem Mehraufwand im lfd. Jahr von rd. 200-250 T€
kalkuliert.
¨ Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben
Hier wirkt sich insbesondere aus,
dass die Hochrechnung lediglich die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt
beinhaltet, während in der Planung insgesamt weitere 2,4 Mio. € zur
Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen waren.
Im Gesamtergebnis der Hochrechnung wird damit wie
eingangs bereits erwähnt derzeit ein Fehlbetrag für den Verwaltungshaushalt
2010 in Höhe von 7.730 T€ ausgewiesen.
Planungsseitig belief sich
der reine Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes unter Berücksichtigung
der Pflichtzuführung auf 7.129 T€, so dass die jetzige Hochrechnung
deutlich macht, dass es sich hierbei um eine realistische Größe handelte.
Zu Bedenken ist jedoch, dass lediglich die
Finanzierung rechtlicher Verpflichtungen bzw. unabweisbarer Aufgaben/Ausgaben
im Rahmen des § 61 ThürKO vollzogen wurde bzw. wird. Ergo hat der pflichtige
Aufgabenbereich einen Zuwachs erfahren (hier vor allem soziale Aufwendungen),
während die Leistungen im rein freiwilligen Sektor (keine Verträge, keine
sonstigen Bindungen) quasi auf Eis liegen.
Im Zuge der Ablehnung der beantragten
Überbrückungshilfe für den Haushalt der Stadt Eisenach wurde mit Schreiben des
Landesverwaltungsamtes vom 26.08.2010 die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses
2010 gefordert, so dass eine entsprechende Vorlage für die heutige Sitzung
vorbereitet wurde (Vorlage 0441-StR/2010). Die Stadt Eisenach wird damit im
Haushaltsjahr 2010 erstmals keine rechtskräftige Haushaltssatzung haben und
damit über den gesamten Zeitraum nach den Grundsätzen der vorläufigen
Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung handeln, wobei auf die
vorstehenden Ausführungen zu verweisen ist.
Die letzte Hochrechnung im Mai diesen Jahres wies noch
einen Fehlbetrag von 9.543 T€ für den Verwaltungshaushalt aus, so dass mit der
jetzigen Prognose wiederum eine Verbesserung der finanziellen Situation um 1,8
Mio. € zu verzeichnen ist. Allein 0,7 Mio. € entfallen dabei auf die
Hauptgruppe 4 – Personalausgaben. Daneben trägt die Hauptgruppe 5/6 –
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit einer Ergebnisverbesserung von
rd. 1,0 Mio. € zu dieser Entwicklung bei. Die Hochrechnung der bisher
tatsächlich beanspruchten Haushaltsmittel weicht hier von der im Mai 2010
prognostizierten Ausgabeerwartung der Fachämter teilweise deutlich ab, wobei
diese Situation in einer Vielzahl der Fälle wiederum der vorläufigen
Haushaltsführung geschuldet ist, darüber hinaus wird hier der Sparkurs der
Verwaltung mehr als deutlich.
Anlagenverzeichnis
Gruppierungsübersicht –
Hochrechnung 31.12.2010