Betreff
Stand der Haushaltsausführung zum 31.08.2010/ Hochrechnung zum 31.12.2010
Vorlage
0460-BR/2010
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Stichtag 31.08.2010 erfolgte eine weitere Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2010. In der Folge wird ein Fehlbetrag für den Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 7,7 Mio. € ausgewiesen.

 

HGr.

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2010

 

 

(alle Beträge in T€)

Plan

AO-Soll 31.08.*

Hochrechnung 31.12.

mehr/

weniger

+/- %

 

 

 

 

 

 

 

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

57.669

39.427

47.226

-10.443

-18,1%

1

Einn. aus Verwaltung und Betrieb

22.314

18.317

22.028

-286

-1,3%

2

Sonstige Finanzeinnahmen

5.499

4.344

5.132

-367

-6,7%

 

Ergebnis Einnahmen

85.482

62.088

74.386

-11.096

-13,0%

 

 

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben

19.925

12.872

19.200

-725

-3,6%

5/6

Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.544

10.423

14.626

- 918

- 5,9%

7

lfd. Zuweisungen und Zuschüsse

42.746

28.644

43.477

+731

+1,7%

8

Sonstige Finanzausgaben

7.267

1.513

4.813

-2.454

-33,8%

 

Ergebnis Ausgaben

85.482

53.452

82.116

-3.366

-3,9%

 

SALDO Einnahmen/ Ausgaben

0

+8.636

-7.730

-7.730

 


* informatorisch


           

Plan 2010                      Hochrechnung 2010


Einnahmen

 

¨       Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

In der Hauptgruppe 0 schlagen insbesondere folgende Mindereinnahmen zu Buche:

 

-          Überbrückungshilfe     geplante Einnahme 9,5 Mio. €

-          Bedarfszuweisung       geplante Einnahme 0,5 Mio. €

 

Mit Bescheid vom 27.07.2010 wurde sowohl die beantragte Überbrückungshilfe als auch die Bedarfszuweisung seitens des Thüringer Inneministeriums abgelehnt. Gegen die Ablehnung der Bedarfszuweisung zur Deckung des Fehlbetrages des Verwaltungshaushaltes 2009 wurde fristgerecht Klage erhoben, der Ausgang des Verfahrens ist nicht abzusehen. In der Hochrechnung war daher davon auszugehen, dass hieraus keine Einnahme im lfd. Jahr zu erwarten ist.

 

Dennoch sind in der Gruppierungsübersicht 50.000,00 € als Bedarfszuweisung ausgewiesen, hierbei handelt es sich ausschließlich um den Betrag, der seitens des Landes zur Zahlung des Zuschusses an die Bachhaus gGmbH gewährt wurde.

 

Aufgrund der aktuellen Sollstellungen (i.d.R. Jahressollstellungen) im Bereich der Gewerbesteuer konnte momentan in der Hochrechnung 2010 nur noch ein Betrag von rd. 7,0 Mio. € berücksichtigt werden (Plan 7,5 Mio. €). Veränderungen positiver als auch negativer Art sind hier tagtäglich möglich.

 

¨       Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Im Vergleich zur letzten Hochrechnung ist in dieser Hauptgruppe eine Verbesserung der Einnahmesituation eingetreten. Sowohl die Erstattungen als auch die Zuweisungen und Zuschüsse liegen nur noch geringfügig hinter den veranschlagten Beträgen zurück.

Bei den Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten bewegt sich die Einnahmeerwartung 2010 momentan im Bereich des Rechnungsergebnisses 2009, so das hier aller Voraussicht nach – trotz Erhöhung der Gebühren im Rahmen der Haushaltssicherung – mit Mindereinnahmen zu rechnen sind wird.

 

¨       Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Die negative Entwicklung der Einnahmen der Hauptgruppe 2 ist hauptursächlich auf die Konzessionsabgaben zurückzuführen. Allein hier fehlen im Jahr 2010 rd. 203 T€, daneben weisen die Ersätze sozialer Leistungen einen Minderbetrag für 2010 von rd. 146 T€ aus.

 

 

Ausgaben

 

¨       Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

 

In der 1. Hochrechnung 2010 wurde noch von der vollen Inanspruchnahme der veranschlagten Summe im Jahr 2010 ausgegangen, zwischenzeitlich ergibt sich nach aktueller Berechnung durch das Fachamt ein zu erwartender Bedarf für das laufende Jahr in Höhe von rd. 19,2 Mio. €. In der Folge wird damit eine Minderausgabe bei den Personalaufwendungen von rd. 0,7 Mio. € ausgewiesen. Die Ursachen für diese Planabweichung sind verschiedener Art und werden im Rahmen der Jahresrechnung genau zu analysieren sein. Unter anderem zu nennen sind bereits:

-          die Plandaten basierten auf dem Stellenplan 2009

-          Langzeiterkrankungen von Mitarbeitern/Innen

-          Nichtbesetzung freiwerdender Stellen

 

 


 

¨       Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Aus- und Fortbildung (EDV-bezogen) sind Minderausgaben ggü. den Ansätzen 2010 zu verzeichnen. Ursache ist, dass die geplanten EDV-Vorhaben nicht bzw. nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten.

 

Aber auch die strikten Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung tragen in nicht unerheblichen Maß besonders in dieser Hauptgruppe dazu bei, dass nicht alle angemeldeten Ausgabemittel im Jahr 2010 auch tatsächlich beansprucht werden.

 

Schlussendlich war in dieser Hauptgruppe auch die Ausgabeerwartung für die Kosten der Unterkunft und Heizung ggü. der letzten Hochrechnung zu korrigieren. Wurden dort noch rd. 235 T€ Mehraufwand ausgewiesen, ist aktuell nur noch von einem Mehrbedarf von rd. 90 T€ auszugehen.

 

 

¨       Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die aktuelle Hochrechnung der sozialen Leistungen (Grupp. 73-78), als Teil der Hauptgruppe 7, weist eine Mehrbedarf von rd. 400 T€ für das lfd. Jahr aus. In der Hauptsache liegt der Mehrbedarf in den Leistungen der Sozialhilfe begründet, die Leistungen der Jugendhilfe bewegen sich im Planbereich.

 

Im Bereich der Zuschüsse (Grupp. 71) sind Mehraufwendungen im Rahmen von Zweckvereinbarungen mit dem Wartburgkreis (Gesundheitsamt, Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung) in Höhe von rd. 125 T€ im Jahr 2010 zu finanzieren.

Daneben schlagen die Auswirkungen der Änderungen des ThürKitaG zum 01.08.2010 in dieser Gruppierung zu Buche. Aktuell wird hieraus mit einem Mehraufwand im lfd. Jahr von rd. 200-250 T€ kalkuliert.

 

¨       Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Hier wirkt sich insbesondere aus, dass die Hochrechnung lediglich die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt beinhaltet, während in der Planung insgesamt weitere 2,4 Mio. € zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen waren.

 

 

Im Gesamtergebnis der Hochrechnung wird damit wie eingangs bereits erwähnt derzeit ein Fehlbetrag für den Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 7.730 T€ ausgewiesen.

 

Planungsseitig belief sich der reine Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes unter Berücksichtigung der Pflichtzuführung auf 7.129 T€, so dass die jetzige Hochrechnung deutlich macht, dass es sich hierbei um eine realistische Größe handelte.

Zu Bedenken ist jedoch, dass lediglich die Finanzierung rechtlicher Verpflichtungen bzw. unabweisbarer Aufgaben/Ausgaben im Rahmen des § 61 ThürKO vollzogen wurde bzw. wird. Ergo hat der pflichtige Aufgabenbereich einen Zuwachs erfahren (hier vor allem soziale Aufwendungen), während die Leistungen im rein freiwilligen Sektor (keine Verträge, keine sonstigen Bindungen) quasi auf Eis liegen.

 

Im Zuge der Ablehnung der beantragten Überbrückungshilfe für den Haushalt der Stadt Eisenach wurde mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 26.08.2010 die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses 2010 gefordert, so dass eine entsprechende Vorlage für die heutige Sitzung vorbereitet wurde (Vorlage 0441-StR/2010). Die Stadt Eisenach wird damit im Haushaltsjahr 2010 erstmals keine rechtskräftige Haushaltssatzung haben und damit über den gesamten Zeitraum nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung handeln, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zu verweisen ist.

 

Die letzte Hochrechnung im Mai diesen Jahres wies noch einen Fehlbetrag von 9.543 T€ für den Verwaltungshaushalt aus, so dass mit der jetzigen Prognose wiederum eine Verbesserung der finanziellen Situation um 1,8 Mio. € zu verzeichnen ist. Allein 0,7 Mio. € entfallen dabei auf die Hauptgruppe 4 – Personalausgaben. Daneben trägt die Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit einer Ergebnisverbesserung von rd. 1,0 Mio. € zu dieser Entwicklung bei. Die Hochrechnung der bisher tatsächlich beanspruchten Haushaltsmittel weicht hier von der im Mai 2010 prognostizierten Ausgabeerwartung der Fachämter teilweise deutlich ab, wobei diese Situation in einer Vielzahl der Fälle wiederum der vorläufigen Haushaltsführung geschuldet ist, darüber hinaus wird hier der Sparkurs der Verwaltung mehr als deutlich.

 


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht – Hochrechnung 31.12.2010