Sachverhalt:

 

Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Arbeiten zur Erstellung der Jahresrechnung 2022 wurden fristgerecht beendet. Mit der heutigen Vorlage wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 übergeben.

 

Die Jahresrechnung 2022 wird dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises zur örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 82 ThürKO übergeben.

 

Auf Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Stadtrat über die geprüfte Jahresrechnung bis spätestens zum 31.12 des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres (hier: 31.12.2023). In einem gesonderten Beschluss entscheidet der Stadtrat über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (vgl. § 80 Abs. 3 ThürKO).

 

Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung inkl. EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter des Fachdienstes Finanzen in der Kämmerei eingesehen werden. Diesem Bericht liegen sämtliche Bestandteile und Anlagen zur Jahresrechnung 2022 bei.

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2022

 

Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen

90.532.873,54 €

15.528.550,33 €

106.061.423,87 €

Soll-Ausgaben

90.532.873,54 €

15.528.550,33 €

106.061.423,87 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt.

 

Eckdaten

Haushalt

2022

in €

Ergebnis

2022

in €

I.       Haushaltsvolumen - Gesamthaushalt

 

 

Einnahmen

105.348.851

106.061.423,87

Ausgaben

105.348.851

106.061.423,87

einheitlicher Fehlbetrag

0,00

0,00

 

 

 

II.     Schuldendienst

 

 

Kreditaufnahme lt. HH-Satzung

0

0,00

ordentliche Tilgung

2.307.250

2.307.230,65

    davon eigenfinanziert (entspricht Pflichtzuführung)

1.307.250

1.307.230,65

    davon über Schuldendiensthilfe finanziert

1.000.000

1.000.000,00

Außerordentliche Tilgung

0

0,00

Umschuldungen

0

0,00

Verschuldung am 31.12.

22.955.024

22.955.043,63

Pro-Kopf-Verschuldung 31.12.

546,94

546,94

 

 

 

III.   Zuführungen zwischen den Teilhaushalten

 

 

Zuführung an den Vermögenshaushalt

6.899.455

10.668.496,40

    davon Pflichtzuführung

1.307.250

1.307.230,65

    davon weitere Zuführungen/„freie Spitze“

5.592.205

9.361.265,75

 

 

 

IV.   Rücklagen

 

 

Entnahme aus Rücklage

278.224

0,00

Zuführung an Rücklage

0

6.960.380,52

Stand am 31.12.

9.011.694

16.250.297,99

vorzuhaltende Mindestrücklage

2.424.301

2.419.005,64

 

Weitergehende Ausführungen können dem dieser Berichtsvorlage beigefügten Erläuterungsbericht zu Jahresrechnung (Anlage 3.9 zur Jahresrechnung) entnommen werden.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - JR 2022 Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 - JR 2022 1. Kassenmäßiger Abschluss

Anlage 3 - JR 2022 2. Haushaltsrechnung

Anlage 4 - JR 2022 3. Anlagen 3.1 bis 3.8

Anlage 5 - JR 2022 3. Anlage 3.9 (Erläuterungsbericht inkl. Übersichten)