Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 2
ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die
Arbeiten zur Erstellung der Jahresrechnung 2022 wurden fristgerecht beendet.
Mit der heutigen Vorlage wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
übergeben.
Die Jahresrechnung
2022 wird dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises zur
örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 82 ThürKO übergeben.
Auf Grundlage des
Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Stadtrat über die
geprüfte Jahresrechnung bis spätestens zum 31.12 des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres (hier: 31.12.2023). In einem gesonderten Beschluss entscheidet
der Stadtrat über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der
Beigeordneten (vgl. § 80 Abs. 3 ThürKO).
Sämtliche Unterlagen
zur Jahresrechnung inkl. EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des
Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter des Fachdienstes Finanzen
in der Kämmerei eingesehen werden. Diesem Bericht liegen sämtliche Bestandteile
und Anlagen zur Jahresrechnung 2022 bei.
Ergebnis der Jahresrechnung 2022
Das entsprechend §
79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte
Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 stellt sich wie folgt dar:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
90.532.873,54 € |
15.528.550,33 € |
106.061.423,87 € |
Soll-Ausgaben |
90.532.873,54 € |
15.528.550,33 € |
106.061.423,87 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Im Folgenden werden
verschiedene Eckdaten der
Jahresrechnung dargestellt.
Eckdaten |
Haushalt 2022 in € |
Ergebnis 2022 in € |
I.
Haushaltsvolumen - Gesamthaushalt |
|
|
Einnahmen |
105.348.851 |
106.061.423,87 |
Ausgaben |
105.348.851 |
106.061.423,87 |
einheitlicher
Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
|
|
|
II.
Schuldendienst |
|
|
Kreditaufnahme
lt. HH-Satzung |
0 |
0,00 |
ordentliche
Tilgung |
2.307.250 |
2.307.230,65 |
davon eigenfinanziert (entspricht
Pflichtzuführung) |
1.307.250 |
1.307.230,65 |
davon über Schuldendiensthilfe finanziert
|
1.000.000 |
1.000.000,00 |
Außerordentliche
Tilgung |
0 |
0,00 |
Umschuldungen |
0 |
0,00 |
Verschuldung
am 31.12. |
22.955.024 |
22.955.043,63 |
Pro-Kopf-Verschuldung
31.12. |
546,94 |
546,94 |
|
|
|
III.
Zuführungen zwischen den Teilhaushalten |
|
|
Zuführung
an den Vermögenshaushalt |
6.899.455 |
10.668.496,40 |
davon Pflichtzuführung |
1.307.250 |
1.307.230,65 |
davon weitere Zuführungen/„freie Spitze“ |
5.592.205 |
9.361.265,75 |
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|
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IV.
Rücklagen |
|
|
Entnahme
aus Rücklage |
278.224 |
0,00 |
Zuführung
an Rücklage |
0 |
6.960.380,52 |
Stand
am 31.12. |
9.011.694 |
16.250.297,99 |
vorzuhaltende
Mindestrücklage |
2.424.301 |
2.419.005,64 |
Weitergehende Ausführungen können dem dieser Berichtsvorlage beigefügten
Erläuterungsbericht zu Jahresrechnung (Anlage 3.9 zur Jahresrechnung) entnommen
werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - JR 2022
Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
Anlage 2 - JR 2022
1. Kassenmäßiger Abschluss
Anlage 3 - JR 2022
2. Haushaltsrechnung
Anlage 4 - JR 2022
3. Anlagen 3.1 bis 3.8
Anlage 5 - JR 2022
3. Anlage 3.9 (Erläuterungsbericht inkl. Übersichten)