Sachverhalt:
Öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
Mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11. April 2023
(AZ: 240.3-1512-001/23-EA) wurde die vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 21.
März 2023 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das
Haushaltsjahr 2023 (Vorlagen-Nr. 1217-StR/2023) rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird ausgeführt, dass die
Haushaltssatzung 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, die
Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 wird
zugelassen (vgl. § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsatzung der Stadt Eisenach für
das Haushaltsjahr 2023 erfolgt entsprechend § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Stadt Eisenach am 11. Mai 2023 im „Eisenacher Rathauskurier“. Die
Haushaltssatzung 2023 tritt schließlich mit der öffentlichen Bekanntmachung
rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur
Haushaltssatzung 2023
Mit o. g. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden
verschiedene Anmerkungen und Hinweise zur der aufgestellten und beschlossenen
Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023
erteilt.
Die durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen
erteilten Anmerkungen bitte ich Sie, dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben zu
entnehmen. Weiterhin erhalten Sie in der Anlage 2 das städtische
Antwortschreiben mit der Stellungnahme zu den erteilten Anmerkungen inklusive
Anlagen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.04.2023
Anlage 2 – Stellungnahme der Stadt Eisenach