Betreff
Rechtsaufsichtliche Würdigung zur Haushaltssatzung 2023
Vorlage
1269-BR/2023
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11. April 2023 (AZ: 240.3-1512-001/23-EA) wurde die vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 21. März 2023 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023 (Vorlagen-Nr. 1217-StR/2023) rechtsaufsichtlich gewürdigt.

 

Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird ausgeführt, dass die Haushaltssatzung 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, die Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 wird zugelassen (vgl. § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO).

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt entsprechend § 19 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach am 11. Mai 2023 im „Eisenacher Rathauskurier“. Die Haushaltssatzung 2023 tritt schließlich mit der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2023

Mit o. g. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden verschiedene Anmerkungen und Hinweise zur der aufgestellten und beschlossenen Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

 

Die durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen erteilten Anmerkungen bitte ich Sie, dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben zu entnehmen. Weiterhin erhalten Sie in der Anlage 2 das städtische Antwortschreiben mit der Stellungnahme zu den erteilten Anmerkungen inklusive Anlagen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.04.2023

Anlage 2 – Stellungnahme der Stadt Eisenach