Betreff
Einwohneranfrage - Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 53 - Hofferbertaue
Vorlage
EAF-0124/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Worin begründet sich der von der Oberbürgermeisterin als Argument genannte Mangel an Einfamilienhäusern und die damit in Verbindung gebrachte „Abwanderung“?

 

2.       Wie viele Anträge für eine Eigenheimbebauung gingen bei der Verwaltung ein, nachdem die Schützenstraße für diese Möglichkeit erschlossen wurde und wie viele Anträge wurden für die August - Rudloff – Straße (Ausweisung für 6 Einfamilienhäuser auf dem Grundstück des ehemaligen Sozialkaufhauses) gestellt?

 

3.       Warum fehlt in der Beschlussvorlage der „Nachhaltigkeitscheck“, der in anderen Beschlussvorlagen, wie vom Stadtrat beschlossen, als Anhang unter „Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung der Stadt“ zu finden ist?

 

4.       Wie und in welcher Zeit wird innerhalb des Aufstellungsverfahrens des B-Planes mit den Eigentümern der Grundstücke (9603, 9604, 9605, 9606, 9607, 9608, 9610, 9611, 9612, 9613, 9614, 9615) die für die gewünschte Bebauung benötigt werden, verhandelt?

 

5.       Welche Auswirkungen auf den Aufstellungsbeschluss bzw. auf den daraus zu entwickelnden Bebauungsplan hat eine Weigerung der Privateigentümer der oben genannten Grundstücke, diese dem Bauträger zur Bebauung zur Verfügung zu stellen bzw. zu übereignen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Standortentwicklungsstrategie der Stadt zeigt, dass es einen ungedeckten Bedarf an Eigenheimbauplätzen in Eisenach gibt. Neben der Bebauungsmöglichkeit im Innenbereich durch Baulückenschluss ( Problem der Verfügbarkeit, da in Privateigentum) sehe ich die Notwendigkeit, die Ausweisung von Wohnbauflächen im Nahbereich  vorhandener Bebauung zu prüfen. Dies wurde durch die Beschlussfassung im Stadtrat bestätigt.

 

zu 2.

Die Beantwortung der Frage berührt den übertragenen Wirkungskreis und ist im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung nicht konkret möglich. Für die Schützenstraße besteht mangels Erschließung noch keine Möglichkeit einer Bauantragstellung, hier gab es gelegentliche Anfragen von Bauwilligen für die Reservierung eines zukünftigen Bauplatzes. Für die August-Rudloff-Straße wurden bereits Bauanträge gestellt.

 

zu 3.

Die Beschlussvorlage 1100-StR/2022 – Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 53 „Hofferbertaue“; hier Aufstellungsbeschluss – wurde noch angelegt, bevor der Nachhaltigkeitscheck als Anlage zu den Beschlussvorlagen eingeführt wurde.

 

zu 4.

Es werden seitens der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren keine Verhandlungen mit Grundstückseigentümern stattfinden. Soweit für private Grundstücke Bauland entwickelt wird, bleibt auch zukünftig die Option einer baulichen Verwertung der betreffenden Flächen oder deren Veräußerung allein in der Hand der privaten Eigentümer. Eine plankonforme Bebauung soll insoweit ermöglicht, aber nicht durchgesetzt werden.

 

zu 5.

Keine. Die Beplanung der Grundstücke liegt in der Planungshoheit der Stadt Eisenach. Den Eigentümern entstehen weder durch eine Baulandausweisung noch durch eine Beibehaltung der derzeitigen Flächennutzung irgendwelche Nachteile. Es wird also nicht erwartet, dass die Grundstücke entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan bebaut oder zum Zwecke der Bebauung veräußert werden.

 

Der Bodenwert der ausgewiesenen Wohnbauflächen wird sich im Falle einer Baulandausweisung deutlich erhöhen. Würde im Einzelfall eine Entwertung von Teilflächen stattfinden, so z. B. durch Inanspruchnahme von Teilflächen eines derzeitigen Baugrundstückes für die Trassierung einer öffentlichen Straße, würden sich entsprechende Entschädigungsansprüche nach Bundesrecht gemäß §§ 40 ff. des Baugesetzbuches regeln.