Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung von Beschlüssen
Vorlage
AF-0288/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie ist der Sachstand der Realisierung des Beschlusses/Einhaltung des Terminplanes?

 

2.       Wie ist der Sachstand zu diesen gennannten drei Punkten?

 

3.       Wie ist hier der Sachstand bzw. wann wird die Änderung der GO dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen/vorgelegt?

 

4.       Wie ist der Sachstand der Umsetzung der Punkte 1 -5 des Antrages?

(Bitte einzeln erläutern)

 

5.       Wie ist der Sachstand der 2. Förderphase, der Aufbau sowie die Etablierung eines Steuergremiums in Form eines Planungsbeirates?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Am 08. März 2023 fand eine Kickoff-Veranstaltung gemeinsam mit dem beauftragten Büro und Vertretern des Kreissportbundes statt. Parallel zur derzeit laufenden Bestandserfassung startet Anfang Mai eine ca. 10wöchige Onlinebefragung der Bevölkerung parallel zur Befragung der Vereine und Schulen. Auswertung und Bedarfsanalyse sollen in einem Zwischentermin am 12. September 2023 dem KSBS-Ausschuss und dem Kreissportbund vorgestellt werden. Ziel ist die Beschlussfassung der Sportstättenentwicklungsplanung am 12. Dezember 2023.

 

 

zu 2.

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage AF-0277/2023 vom Januar 2023 verwiesen, in deren Kontext ausführlich über den Sachstand wie folgt berichtet wurde:

 

Für die Umsetzung des Beschlusses zur Erstellung eines Gestaltungshandbuches bedarf es zunächst einer umfassenden Bestandsaufnahme aller in der Südstadt vorhandenen Verkehrsflächen und der im öffentlichen Straßenraum verwendeten Materialien sowie des Stadtmobiliars. Diese bildet dann die Grundlage für die Erstellung des Gestaltungshandbuches, welches Richtlinien zum Umgang der Gestaltung des öffentlichen Raumes hinsichtlich zu verwendender Oberflächenmaterialitäten sowie des Stadtmobiliares formuliert. Auch wird aus diesem Handbuch der aktuelle Zustand hervorgehen, sodass aufgezeigt werden kann, in welchem Ausmaß städtebauliche Defizite bestehen, die zu beseitigen sind. Mit dem Selbstbindungsbeschluss über ein solches Gestaltungshandbuch kann nachfolgend der Antrag auf die Aufnahme eines neuen Programmgebietes in die Städtebauförderung gestellt werden. So die beabsichtigte Vorgehensweise.

 

Im Oktober 2021 sowie im Juli 2022 sind beginnend Teile der Gehweg- und Straßenbeläge in der Karthäuser Höhe sowie im Mariental von zwei Praktikantinnen des Fachgebietes Stadtplanung aufgenommen worden, hierbei fehlen jedoch die Betrachtung des Stadtmobiliars sowie einzelne Straßenzüge. Die weitere und insbesondere vollumfängliche Bestandsaufnahme gestaltet sich aufgrund der außerordentlichen Größe der Südstadt sowie der andauernden personellen Engpässe in den Fachämtern als schwierig. Seit Januar 2023 steht im Fachdienst 54 ein neuer Kollege zur Verfügung, der momentan die weitere Bestandsaufnahme durchführt. Seit Anfang des Jahres 2023 steht das Fachgebiet Stadtplanung in Kontakt mit der Fachhochschule Erfurt (FH Erfurt), um die Erstellung einer Gestaltungsfibel durch Student:innen des Studiengangs Stadt- und Raumplanung im Wintersemester 2023/24 erstellen zu lassen. Im Falle einer Realisierung dieser Kooperation – dies stellt sich nach der Semesterplanung an der FH Erfurt im Juni 2023 heraus – kann mit Ergebnissen zum 31.03.2024 gerechnet werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Fachverwaltung gemäß Stadtratsbeschluss StR/0188/2020 ein Betrag von 8.000 € unter der Haushaltsstelle 61000.655240 „Gestaltungshandbuch Erschließungsanlagen“ im Verwaltungshaushalt für Kosten im Zusammenhang mit der Anarbeitung des Gestaltungshandbuches veranschlagt. Die thematische Arbeitsgruppe der Fachverwaltung hat sich im Frühherbst 2022 konstituiert. Im Ergebnis der Sitzung wurden erste Kontakte zu Fachbüros und Hochschulen geknüpft. Eine Folgesitzung im Frühjahr 2023 kam wegen Personalnot und wiederholter Terminschwierigkeiten bislang nicht zu Stande.

 

 

 

 

zu 3.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion – Änderungsantrag der Geschäftsordnung: Einführung einer „Aktuellen Stunde“ im Stadtrat (0242-AT/2020) – in den Ältestenrat verwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ältestenrates am 03.06.2021 vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion, Herrn Ihling, zurückgezogen. Hierüber wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 15.06.2021 informiert.

 

 

zu 4.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Antrag des Stadtratsmitgliedes Herrn Kraft – Schutz des Gebietes von den Eisenacher Schluchten bis zur Wartburg (0292-AT/2020) – in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport verwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport am 05.10.2020 von Herrn Kraft zurückgezogen. Hierüber wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 13.10.2020 informiert.

 

 

zu 5.

 

Die zweite Förderphase des Projektes Armutsprävention endete am 30. September 2022. Viele Maßnahmen der Strategie sind erfolgreich etabliert worden, bspw. die Etablierung der ThEKiZ - Einrichtungen (Thüringer Eltern-Kind-Zentren) in Eisenach. Das Projekt Armutsprävention insgesamt und einige Maßnahmen der Armutspräventionsstrategie sind hinsichtlich ihrer Zuständigkeit an den Landkreis übergegangen. Andere Maßnahmen deren Zuständigkeit weiterhin in der Stadt Eisenach liegen und finanzielle, personelle sowie zeitliche Ressourcen benötigen, sind in die Eisenacher Nachhaltigkeitsstrategie überführt worden. Nach zwei erfolgreichen Förderperioden Armutsprävention in Eisenach bedauere ich, dass die Stadt nicht mehr selbst für das Projekt zuständig ist. Der Landkreis reicht keine Fördermittel an die Stadt Eisenach weiter. Dennoch findet z.T. eine Verstetigung des Projektes Armutsprävention in der Stadt Eisenach statt. Armutsgefährdete Zielgruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche und deren Familien werden weiterhin im Blick behalten.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung vom 22.09.2020 (0335-StR/2020) den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung im Rahmen des Projektes Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention beschlossen. Die konstituierende Sitzung fand coronabedingt am 06.05.2021 digital statt. Seitdem tagte der Beirat -wie in § 4 der Beiratssatzung vereinbart- regelmäßig (2- bis 3-mal im Jahr).  Im Jahr 2021 wurden zwei weitere Beiratssitzungen (am 28.07.2021 sowie am 14.10.2021) durchgeführt. Im Jahr 2022 traf sich der Beirat am 14.06.2022 und am 13.10.2022. In diesem Zusammenhang wird auf den Tätigkeitsbericht 2022 zur Beiratsarbeit verwiesen. Dieser wurde dem Stadtrat in der Sitzung am 31.03.2023 (1239-BR/2023) vorgelegt.

 

Die nächsten Beiratssitzungen sind für das Jahr 2023 für den 27.04.2023 und den 14.09.2023 in der Form von Stadtteilbegehungen, mit dem Ziel Wohlfühlorte im Stadtgebiet der Oststadt zu erkunden, geplant.

 

Der Beschluss vom 22.09.2020 wurde somit regelmäßig umgesetzt.