II. Fragestellung
1.
Wie ist
der Sachstand der Realisierung des Beschlusses/Einhaltung des Terminplanes?
2.
Wie ist
der Sachstand zu diesen gennannten drei Punkten?
3.
Wie ist
hier der Sachstand bzw. wann wird die Änderung der GO dem Stadtrat zur
Beschlussfassung empfohlen/vorgelegt?
4.
Wie ist
der Sachstand der Umsetzung der Punkte 1 -5 des Antrages?
(Bitte einzeln erläutern)
5. Wie ist der Sachstand der 2. Förderphase, der Aufbau sowie die Etablierung eines Steuergremiums in Form eines Planungsbeirates?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Am 08. März 2023 fand eine Kickoff-Veranstaltung gemeinsam mit dem beauftragten Büro und Vertretern des Kreissportbundes statt. Parallel zur derzeit laufenden Bestandserfassung startet Anfang Mai eine ca. 10wöchige Onlinebefragung der Bevölkerung parallel zur Befragung der Vereine und Schulen. Auswertung und Bedarfsanalyse sollen in einem Zwischentermin am 12. September 2023 dem KSBS-Ausschuss und dem Kreissportbund vorgestellt werden. Ziel ist die Beschlussfassung der Sportstättenentwicklungsplanung am 12. Dezember 2023.
zu 2.
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage AF-0277/2023 vom Januar 2023 verwiesen, in deren Kontext ausführlich über den Sachstand wie folgt berichtet wurde:
Für die Umsetzung des
Beschlusses zur Erstellung eines Gestaltungshandbuches bedarf es zunächst einer
umfassenden Bestandsaufnahme aller in der Südstadt vorhandenen Verkehrsflächen
und der im öffentlichen Straßenraum verwendeten Materialien sowie des
Stadtmobiliars. Diese bildet dann die Grundlage für die Erstellung des
Gestaltungshandbuches, welches Richtlinien zum Umgang der Gestaltung des
öffentlichen Raumes hinsichtlich zu verwendender Oberflächenmaterialitäten
sowie des Stadtmobiliares formuliert. Auch wird aus diesem Handbuch der
aktuelle Zustand hervorgehen, sodass aufgezeigt werden kann, in welchem Ausmaß
städtebauliche Defizite bestehen, die zu beseitigen sind. Mit dem
Selbstbindungsbeschluss über ein solches Gestaltungshandbuch kann nachfolgend
der Antrag auf die Aufnahme eines neuen Programmgebietes in die
Städtebauförderung gestellt werden. So die beabsichtigte Vorgehensweise.
Im Oktober 2021 sowie im
Juli 2022 sind beginnend Teile der Gehweg- und Straßenbeläge in der Karthäuser
Höhe sowie im Mariental von zwei Praktikantinnen des Fachgebietes Stadtplanung
aufgenommen worden, hierbei fehlen jedoch die Betrachtung des Stadtmobiliars
sowie einzelne Straßenzüge. Die weitere und insbesondere vollumfängliche
Bestandsaufnahme gestaltet sich aufgrund der außerordentlichen Größe der
Südstadt sowie der andauernden personellen Engpässe in den Fachämtern als
schwierig. Seit Januar 2023 steht im Fachdienst 54 ein neuer Kollege zur
Verfügung, der momentan die weitere Bestandsaufnahme durchführt. Seit Anfang
des Jahres 2023 steht das Fachgebiet Stadtplanung in Kontakt mit der
Fachhochschule Erfurt (FH Erfurt), um die Erstellung einer Gestaltungsfibel
durch Student:innen des Studiengangs Stadt- und Raumplanung im Wintersemester
2023/24 erstellen zu lassen. Im Falle einer Realisierung dieser Kooperation –
dies stellt sich nach der Semesterplanung an der FH Erfurt im Juni 2023 heraus
– kann mit Ergebnissen zum 31.03.2024 gerechnet werden.
Für das Haushaltsjahr 2023
wurde von der Fachverwaltung gemäß Stadtratsbeschluss StR/0188/2020 ein Betrag
von 8.000 € unter der Haushaltsstelle 61000.655240 „Gestaltungshandbuch
Erschließungsanlagen“ im Verwaltungshaushalt für Kosten im Zusammenhang mit der
Anarbeitung des Gestaltungshandbuches veranschlagt. Die thematische
Arbeitsgruppe der Fachverwaltung hat sich im Frühherbst 2022 konstituiert. Im
Ergebnis der Sitzung wurden erste Kontakte zu Fachbüros und Hochschulen
geknüpft. Eine Folgesitzung im Frühjahr 2023 kam wegen Personalnot und
wiederholter Terminschwierigkeiten bislang nicht zu Stande.
zu 3.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion – Änderungsantrag der Geschäftsordnung: Einführung einer „Aktuellen Stunde“ im Stadtrat (0242-AT/2020) – in den Ältestenrat verwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ältestenrates am 03.06.2021 vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion, Herrn Ihling, zurückgezogen. Hierüber wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 15.06.2021 informiert.
zu 4.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Antrag des Stadtratsmitgliedes Herrn Kraft – Schutz des Gebietes von den Eisenacher Schluchten bis zur Wartburg (0292-AT/2020) – in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport verwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport am 05.10.2020 von Herrn Kraft zurückgezogen. Hierüber wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 13.10.2020 informiert.
zu 5.
Die zweite Förderphase des Projektes Armutsprävention endete am 30. September 2022. Viele Maßnahmen der Strategie sind erfolgreich etabliert worden, bspw. die Etablierung der ThEKiZ - Einrichtungen (Thüringer Eltern-Kind-Zentren) in Eisenach. Das Projekt Armutsprävention insgesamt und einige Maßnahmen der Armutspräventionsstrategie sind hinsichtlich ihrer Zuständigkeit an den Landkreis übergegangen. Andere Maßnahmen deren Zuständigkeit weiterhin in der Stadt Eisenach liegen und finanzielle, personelle sowie zeitliche Ressourcen benötigen, sind in die Eisenacher Nachhaltigkeitsstrategie überführt worden. Nach zwei erfolgreichen Förderperioden Armutsprävention in Eisenach bedauere ich, dass die Stadt nicht mehr selbst für das Projekt zuständig ist. Der Landkreis reicht keine Fördermittel an die Stadt Eisenach weiter. Dennoch findet z.T. eine Verstetigung des Projektes Armutsprävention in der Stadt Eisenach statt. Armutsgefährdete Zielgruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche und deren Familien werden weiterhin im Blick behalten.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner
Sitzung vom 22.09.2020 (0335-StR/2020) den Beirat für integrierte Sozialplanung
und Stadtentwicklung im Rahmen des Projektes Förderung der Kompetenz lokaler
Akteure in der Armutsprävention beschlossen. Die konstituierende Sitzung
fand coronabedingt am 06.05.2021 digital statt. Seitdem tagte der Beirat -wie
in § 4 der Beiratssatzung vereinbart- regelmäßig (2- bis 3-mal im Jahr). Im Jahr 2021 wurden zwei weitere
Beiratssitzungen (am 28.07.2021 sowie am 14.10.2021) durchgeführt. Im Jahr 2022
traf sich der Beirat am 14.06.2022 und am 13.10.2022. In diesem Zusammenhang
wird auf den Tätigkeitsbericht 2022 zur Beiratsarbeit verwiesen. Dieser wurde
dem Stadtrat in der Sitzung am 31.03.2023 (1239-BR/2023) vorgelegt.
Die nächsten Beiratssitzungen sind für das
Jahr 2023 für den 27.04.2023 und den 14.09.2023 in der Form von
Stadtteilbegehungen, mit dem Ziel Wohlfühlorte im Stadtgebiet der Oststadt zu
erkunden, geplant.
Der Beschluss vom 22.09.2020 wurde somit
regelmäßig umgesetzt.