Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Auswirkungen auf das kulturelle Leben der Stadt durch Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 53 "Hofferbertaue"
Vorlage
AF-0291/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie positioniert sich die Oberbürgermeisterin zum Wegfall des o.g. Festplatzes? Gibt es für den Fall des Wegfalles nahegelegene Alternativen?

 

2.       Wie kann im Fall einer Bebauung ein Weiterbetrieb der kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen gewährleistet werden, besonders auch vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes für Anwohner?

 

3.       Haben die Oberbürgermeisterin oder ein anderer Wahlbeamter bereits Gespräche mit den Anwohnern, den Initiatoren der Unterschriftensammlung oder den Nutzern des Festplatzes geführt? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis? Wenn Nein, warum nicht und ist ein solches geplant?

 

4.       Wie positioniert sich die Oberbürgermeisterin zu den übrigen im o.g. TA-Artikel von den Gegnern der Bebauung angeführten Argumenten wie z.B. dem Artenschutz?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der betreffende Biker-Treffpunkt ist in einem Bereich gelegen, in welchem der zukünftige Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 52 „Neue Mühle – Trenkelhofer Straße“ aufgestellt werden soll. Wie im Aufstellungsbeschluss beschrieben, besteht das gesamte Plangebiet aus nur einem einheitlichen Grundstück der Flur 94, welches sich im Eigentum der SWG Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH befindet. Mit der SWG wird die Stadtverwaltung in Gespräche eintreten, welche über die aktuellen Nutzungsverhältnisse auf dem Grundstück Aufschluss geben. Welche standortmäßigen Alternativmöglichkeiten für die bisherigen Veranstaltungsformate bestehen würden ist zu einem Zeitpunkt zu klären, zu welchem sich abzeichnet, ob die in Vorbereitung befindliche Planung tatsächlich zur erfolgreichen Ausweisung von Wohnbauland führen wird. Derzeit werden lediglich planerische Vorbetrachtungen angestellt.

 

zu 2.

Bei der Suche nach Alternativmöglichkeiten für den betreffenden Biker-Treff (Festplatz) werden die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an einem neuen Standort rechtskonform zu beachten sein.

 

zu 3.

Nein, zunächst ist die grundsätzliche Machbarkeit der Planungsintentionen zu prüfen. Ohne diesbezügliche Ergebnisse wäre ein Eintreten in die Diskussion insbesondere um umweltfachliche Folgewirkungen einer Baulandentwicklung bislang nicht zielführend gewesen. Diese bleibt üblicher Weise dem förmlichen Bürgerbeteiligungsformat im Rahmen des Planverfahrens vorbehalten, mit welchem jedoch zeitnah noch nicht zu rechnen ist, da bislang noch nicht alle erforderlichen Voruntersuchungen eingeleitet wurden und auch noch kein diskutables planerisches Konzept vorliegt.

 

zu 4.

In das Planverfahren werden alle berührten Umweltaspekte, hier insbesondere Natur- und Artenschutz, Lärmkulisse, Bodenverhältnisse, etc. einzustellen sein. Die bestehende Fauna und Flora wird z. B. über eine gesamte Vegetationsperiode beobachtet werden. Erst dann kann über die Machbarkeit einer Baulandentwicklung abschließend befunden werden.