Betreff
Einwohneranfrage - Fahrradstraße
Vorlage
EAF-0129/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Für mehr Schutz der Fahrradfahrer(inne)n müssten von allen Ortseingängen aus bis in die Innenstadt sichere Fahrradwege geschaffen werden. Bis wann wird es z. B. eine Fahrradstraße von Stockhausen bis Stedtfeld durchgängig befahrbar sein?

 

2.       Wann wird die Stadt Eisenach beginnen, Straßen kostengünstig mit der Kennzeichnung und Aufstellung von Schildern und der Absenkung der Geschwindigkeit auf 10 km/h umzuwidmen, damit man von den Ortseingängen sicher mit dem Fahrrad in die Innenstadt kommt?

 

3.       Oder wird die Stadt Eisenach weiterhin nur dann Fahrradstraßen bauen, wenn sie damit zugleich auch Fördergelder generieren kann?

 

4.       Die Schaffung der Fahrradstraße im Palmental dient tatsächlich der Erschließung eines neuen Wohngebiets im Palmental. Wird damit nicht der Vorteil der CO2-Reduzierung durch die Förderung des Fahrradverkehrs zugleich wieder zunichte gemacht durch die Versiegelung von Flächen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Fahrradstraßen sind Anliegerstraßen und für den normalen Binnenverkehr nicht zugelassen. Insoweit würde eine durchgängige Radwegeverbindung auf Fahrradstraßen nur mit erheblichen Umwegen (und nur unter Auslassung der Innenstadt) von Stedtfeld bis Stockhausen umsetzbar sein, was sicher nicht im Sinne komfortabler Radwegebeziehungen sein könnte. Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates wird aber entlang der Hörsel sukzessive eine uferbegleitende Radwegeverbindung von Stedtfeld bis zum Palmental entstehen, welche - durch die Fahrradstraße Palmental und den Radweg nach Stockhausen ergänzt - zu der gewünschten durchgängigen Verbindung führen wird. Nach derzeitigem Zeitplan wird Ende 2028 die Maßnahme abgeschlossen sein. Mit dem Ziel einer Ertüchtigung der Radwegebeziehungen vom Ortsrand in die Innenstadt wird derzeit das Radverkehrskonzept der Stadt Eisenach überarbeitet, dessen vollständige Umsetzung auch mittelfristig angelegt ist.

 

 

zu 2.

Die Stadt wird keine Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ausweisen, weil allein schon der Alltagsradverkehr deutlich schneller unterwegs ist. In der Innenstadt werden mit Blick in den Verkehrsentwicklungsplan 2035 verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit einer Beschränkung auf 20 km/ h ausgewiesen werden, in Wohngebieten soll die Ausweisung von 30er-Zonen verstärkt erfolgen. Entsprechende Umsetzungsüberlegungen werden aktuell schon angestellt.

 

 

zu 3.

Womöglich wird die Stadt Eisenach in Zeiten kommunaler Finanzknappheit Fahrradstraßen vorläufig (nur) mit Fördermitteln ausbauen, was aber kein Hinderungsgrund für die Ausweisung von Fahrradstraßen mit Mitteln der Umbeschilderung und Ummarkierung im Rahmen von anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen sein muss.

 

 

zu 4.

Die Verkehrsberuhigung eines Wohngebietes durch die Ausweisung einer Fahrradstraße ist ein nachhaltiger Prozess, der nach meiner Überzeugung durch eine ergänzende straßenbegleitende Bebauung nicht nachdrücklich geschmälert werden wird. Im Palmental wurde kein Wohnbauland „auf der grünen Wiese“ ausgewiesen, sondern es steht eine städtebauliche Nachverdichtung bevor, die mit den Grundsätzen sparsamer Bodeninanspruchnahme und sozialgerechter Bodennutzung gleichermaßen gut vereinbar ist.