hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
das vorliegende Abwägungsprotokoll über
die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten
Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis
entsprechend Anlage 1.
2.
das Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2 und
2.1) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen.
3.
die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und
Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in Kenntnis zu setzen.
4.
das
Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
5.
den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“
(bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen Festsetzungen
-Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3).
6.
die
Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4 und
4.1).
7.
die
Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der Rechtsaufsichtbehörde.
8. die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
II.
Begründung:
Bisherige
Beschlussfassungen
Der Stadtrat
beschloss am 08.03.2017 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(Beschluss- Nr. StR/0502/2017: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11
„Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“) und übertrug die Finanzierung der
Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages am 16.05.2017
(Beschluss- Nr. StR/0530/2017) an den städtischen Vertragspartner, die LABAJE
GmbH & Co. KG, Jena.
Mit Beschluss-Nr.
StR/0617/2017 vom 28.11.2017 wurde der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom
08.01.2018 bis zum 02.02.2018 erfolgte.
Am 04.09.2018 wurde
als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens die Reduzierung des bestehenden
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/
Petersberg“ (Beschluss- Nr. StR/0728/2018)
beschlossen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung zum sog. „städtebaulichen Entwurf“ erfolgte die
Erarbeitung des (förmlichen) Bebauungsplan- Entwurfes.
Der Stadtrat bestimmte am 23.05.2022 mit Beschluss- Nr. StR/0488/2022 den
förmlichen Entwurf des Bebauungsplanes zur Auslegung und Durchführung der
Öffentlichkeits- und Behörden-/ Trägerbeteiligung. Mit gleichem Beschluss
erfolgte die 2. Änderung des Geltungsbereiches (Geltungsbereichserweiterung
durch Hinzunahme der bundesrechtlich geforderten Ausgleichsfläche). Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht damit aus 2 Teilbereichen.
Aktuelle
Beschlussfassung
Zu 1.) Öffentlichkeits- und Behörden-/ Trägerbeteiligung; Abwägungsmaterial/
Stellungnahmen
Die Veröffentlichung
des vom Stadtrat beschlossenen Entwurfes erfolgte in der Zeit vom 13.06.2022
bis einschließlich 15.07.2022 gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) auf der Internetseite der Stadt Eisenach und am Standort
Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22.
Der Entwurf zum
Bebauungsplan lag im gleichen Zeitraum zur Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3
Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowohl als
Internetveröffentlichung als auch zur Einsichtnahme in Präsenz aus. Die
Nachbargemeinden wurden gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB zeitgleich beteiligt.
Neben den
Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan- Entwurf waren die verfügbaren
umweltbezogenen Informationen (Gutachten, Untersuchungen) vollständig im
Internet eingestellt und lagen zur Einsichtnahme in Präsenz aus.
Im Rahmen der
Behörden- und Trägerbeteiligung wurden mit Schreiben vom 08.06.2022 insgesamt
48 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um eine
Stellungnahme gebeten. Fristgerecht bzw. nach erbetener Fristverlängerung
wurden 31 Stellungnahmen abgegeben.
Im Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung gingen fristgerecht vier Stellungnahmen mit
Anregungen und Hinweisen bei der Stadtverwaltung ein.
Die eingegangenen
Stellungnahmen bilden einen Bestandteil des Abwägungsmaterials (Anlagen 2 und
2.1) und somit die Grundlage der Abwägung. Die Adressangaben der
Stellungnahmen/ Öffentlichkeitsbeteiligung wurden aus Datenschutzgründen
geschwärzt. Die Originalstellungnahmen werden den Verfahrensunterlagen
beigefügt.
Zu 2.) und 3.) Abwägungsprotokoll/ Abwägungsergebnis
Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden zur Vorbereitung der Abwägung gesichtet und
vollumfänglich dem Abwägungsmaterial beigefügt. Auf jeden einzelnen Punkt einer
Stellungnahme, die Anregungen und Hinweise beinhaltet, wurde dabei im
Abwägungsprotokoll eingegangen. Die Anregungen, Hinweise und Vorschläge wurden
gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis (Festsetzungen des Entwurfes)
gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Zu
diesen Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag und erforderlichenfalls ein
Beschlussvorschlag (Einzelbeschlussfassung) erarbeitet.
Das
Abwägungsprotokoll, bestehend aus dem Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen,
dem Abwägungsvorschlag sowie ggf. einem Beschlussvorschlag
(Einzelbeschlussfassung Nr…), ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das
Abwägungsprotokoll (Anlage
1) enthält insgesamt 9 Beschlussvorschläge (Kennzeichnung, orange: Einzelbeschlussfassung
[Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9]) zur Behörden- und Trägerbeteiligung und 7
Beschlussvorschläge (Kennzeichnung, orange: Einzelbeschlussfassung [Nr. Ö
1,2,3,4,5,6,7]) zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Behörden- und
Trägerbeteiligung/ Beteiligung der Nachbargemeinden
Die Einzelbeschlussfassungen
Nr. 1, 2, 6, 7, 8 und 9 dienen der bewussten Klarstellung und
Verdeutlichung der bereits vom Stadtrat mit dem Entwurf beschlossenen
beabsichtigten Festsetzungen/ Hinweisen zu:
-
Beibehaltung
der Maßnahmen zu passivem Schallschutz
-
Beibehaltung
der Maßnahmen bzgl. insektenfreundlicher Beleuchtung
-
Beibehaltung
der Grundflächenzahl und möglichen Versiegelung der Grundstücke
-
Beibehaltung
der Gebäudehöhen für Gebäude mit Flachdächern im WA 1 und WA 2
-
Beibehaltung
der Regelungen zum Nachtbauverbot.
Eine Änderung der
Festsetzungen im Rahmen der Satzungserarbeitung ist aus fachrechtlichen Gründen
nicht erforderlich.
Die Einzelbeschlussfassungen
Nr. 3, 4, und 5 betreffen die Aufnahme von Hinweisen in den
Planteil B der Satzung unter der Rubrik „Hinweise“. Hinweise haben keinen
Normcharakter und dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit zu bedeutsamen
Aspekten der landes- bzw. bundesrechtlichen Gesetzgebung.
Zur Information der
Öffentlichkeit/ Bauherrschaft ergänzen folgende zusätzliche Hinweise die
Plangrundlage:
-
Baugrundverhältnisse
-
Vorsorgemaßnahmen
zum Klimaschutz
-
Maßnahmen
aufgrund Kampfmittelverdachts.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Einzelbeschlussfassungen
Nr. Ö3, Ö4, Ö5, Ö6, und Ö7 dienen der bewussten Klarstellung und Verdeutlichung
der bereits vom Stadtrat mit dem Entwurf beschlossenen beabsichtigten
Festsetzungen:
-
Beibehaltung
der festgesetzten Gebäudehöhen,
-
Beibehaltung
der fußläufigen Verbindungen zwischen den Wohngebietsflächen
-
Beibehaltung
der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz
Eine Änderung der
Festsetzungen ist aus fachrechtlichen Gründen nicht erforderlich.
Die Einzelbeschlussfassung
Nr. Ö1 betrifft die Ergänzung der Begründung mit Umweltbericht und
die Einzelbeschlussfassung Ö2 die Aufnahme eines Hinweises in den
Planteil B der Satzung unter der Rubrik „Hinweise“:
-
Vorsorgemaßnahmen
zum Klimaschutz
Hinweise haben
keinen Normcharakter und dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit zu
bedeutsamen Aspekten der landes- bzw. bundesrechtlichen Gesetzgebung.
Im Ergebnis der
Öffentlichkeits-, Behörden-/ Trägerbeteiligung sowie der Beteiligung der
Nachbargemeinden wurden keine Belange vorgebracht, die im Rahmen der Abwägung zu
einer erneuten Entwurfserarbeitung bzw. einer Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens führen würden.
Der Stadtrat soll
das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) in der vorliegenden Form beschließen. Die
Einzelbeschlussfassungen sind inkludiert. Eine separate Beschlussfassung zu den
Einzelbeschlüssen ist nicht erforderlich.
Das Ergebnis der
Beschlussfassung über das Abwägungsprotokoll stellt das Abwägungsergebnis dar.
Es ist gem. § 1 Abs. 7 BauGB Voraussetzung für die Beschlussfassung der Satzung
zum Bebauungsplan.
Das
Abwägungsergebnis sowie die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsmaterial)
werden zur Verfahrensakte des Bebauungsplans genommen.
Den am
Beteiligungsverfahren beteiligten Bürgern, Behörden, Trägern und
Nachbargemeinden, die abwägungsrelevante Belange vorgebracht haben, wird das
Ergebnis der Abwägung ihrer Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Zu 4.) Einarbeitung des Abwägungsergebnisses in den
Bebauungsplan
Das Abwägungsergebnis
ist in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die mit der Beschlussfassung über das
Abwägungsprotokoll erforderliche Aufnahme von Hinweisen in den Entwurf zum
Bebauungsplan unter „Hinweise“ ist ohne neuerliche Erarbeitung und Offenlegung
eines 2. Entwurfes zulässig. Hinweise dienen der Information und gehören nicht
zu den Planfestsetzungen, entfalten keine Rechtswirkung.
Die Begründung mit
Umweltbericht zur Satzung wurde an den im Abwägungsprotokoll angegebenen
Stellen (farblich markiert) bereits entsprechend ergänzt.
Zusätzlich erfolgte
eine Ergänzung der Begründung entsprechend Verfahrensfortschritt.
Die vorliegende
Satzung zum Bebauungsplan ist somit satzungsreif und kann beschlossen werden.
Zu 5.) Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan
Mit der
Beschlussfassung der Satzung zum Bebauungsplan (Anlage 3) wird die Grundlage
zur Realisierung des aus dem Flächennutzungsplan entwickelten städtebaulichen
Entwicklungsziels, eines Allgemeinen Wohngebietes durch städtebauliche
Abrundung der Ortslage zur offenen Landschaft am Ortsrand von Eisenach,
geschaffen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) stimmen mit dem
Satzungsplan überein.
Der Vertragspartner
der Stadt Eisenach, die LABAJE GmbH Co. KG, übernahm die umfänglichen Kosten
für das gesamte Bebauungsplanverfahren und sämtliche erforderliche Gutachten
und Untersuchungen, auf Grundlage der durch den Stadtrat gebilligten
Verfahrensweise (Vertragsabschluss über den städtebaulichen Vertrag zur
Kostenübernahme). Das Planwerk wäre ohne diese vertragliche Regelung nicht
zustande gekommen.
Zu 6.) Billigung der Begründung zum
Bebauungsplan mit Umweltbericht
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 2 BauGB im
qualifizierten Verfahren. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde
durchgeführt. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlagen 4 und 4.1) ist vom
Stadtrat zu billigen. Nach Satzungsbeschluss erfolgt die Ergänzung zu den
Verfahrensschritten, der rechtsaufsichtlichen Würdigung und der Bekanntmachung.
Zu 7./ 8.) Rechtsaufsichtliche Würdigung/ Bekanntmachung
der Plansatzung
Da ein Bebauungsplan
als Satzung beschlossen wird, müssen die Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
werden. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die
Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde
erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde
die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan
Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ mit der Begründung und
Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Erst mit der vorgenommenen
amtlichen Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft und stellt die
formelle Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen nach Herstellung der
gesicherten Erschließung dar.
Gleichzeitig mit der
Bekanntmachung wird durch die Verwaltung eine allgemeinverständliche
zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB erstellt, die es der
Öffentlichkeit hinsichtlich eines besseren Planverständnisses erleichtern soll,
die Planinhalte zu lesen.
Ausblick/
weiteres Vorgehen
Im
Anschluss an das satzungsgebende Verfahren ist es vorgesehen, die
Erschließungsplanung und –durchführung gemeinsam mit dem städtischen
Vertragspartner vorzubereiten.
Die
Realisierung der Planinhalte ist an die gesicherten Erschließungsbedingungen
gebunden. Innere und äußere Erschließung des neuen Wohngebietes sind zu planen
und herzustellen.
Demzufolge
ist die Umsetzung des Bebauungsplanes erst nach Schließung einer
rechtsverbindlichen Erschließungsvereinbarung zwischen Stadt und der LABAJE
GmbH Co.KG möglich. Hierzu werden weitere Beschlussfassungen des Stadtrates
erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägungsprotokoll (Bestandteil d. Abwägungsmaterials)
Anlage 2: eingegangene Stellungnahmen: TÖB (Bestandteil des Abwägungsmaterials)
Anlage 2.1: eingegangene Stellungnahmen: Öffentlichkeit (Bestandteil des Abwägungsmaterials)
Anlage 3: Satzung zum Bebauungsplan (Planteil A- Planzeichnung und Planteil B- textliche Festsetzungen und Hinweise)
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht
Anlage 4.1: Anlage zum Umweltbericht (Bestands- und Konfliktplan)
Hinweise:
Die Anlagen 1 sowie
3 – 4.1 können im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt
der Stadtratssitzung einsehen werden.
Die Anlagen 2 und 2.1 sind im Büro des Stadtrates einsehbar.
[Anmerkung: Das vollständige Abwägungsmaterial besteht
aus den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Träger-,
Behördenbeteiligung, Beteiligung der Nachbargemeinden zum Entwurf sowie aus dem
Abwägungsprotokoll (Inhalt: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der
Öffentlichkeit, den Abwägungsvorschlägen sowie ggf. einem Beschlussvorschlag
(Einzelbeschlussfassung Nr…)].