Betreff
Vorschlagsliste Schöffenwahl 2024-2028
Vorlage
1284-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die nachstehend (und nochmals in der Anlage 1) aufgeführten Personen sind in die Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen der Stadt Eisenach für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 für den Bezirk des Amtsgerichtes Eisenach aufzunehmen:

 

lfd. Nummer

Vor- und Nachname

Abstimmungsergebnis

Ja               Nein              Enth.

1

Matthias Jary

 

2

René Seyfarth

 

3

Thomas Oertel

 

4

Klaus – Steffen Graßni

 

5

Susanne Andreas

 

6

Hartmut Werner

 

7

Sebastian Krieg

 

8

Jörg Schiemann

 

9

Ramona Böhnhardt

 

10

Steffen Senf

 

11

Annette Droste

 

12

Andreas Artschwager

 

13

Stefanie Hoffmann

 

14

Michael Heckert

 

15

Birgit Rübsam

 

16

Hartmut Dieter Werner Roth

 

17

Ute Lieske

 

18

Silke Oehler

 

19

Marco Diederich

 

20

Michael Hellebrandt

 

21

Mike Leiste

 

22

Andre Kühnert

 

23

Winfried Fink

 

24

Mario Reinhardt

 

25

Bärbel Philipp

 

26

Andreas Graupe

 

27

Birgit Buck

 

28

Jörg Räppold

 

29

Thomas Engel

 

30

Heike Voigt

 

31

Holger Winter

 

32

Hans-Jürgen Sperhake

 

33

Daniel Krauß

 

34

Stephan Schatz

 

35

Kevin Clemen

 

36

Jens Brisgen

 

37

Katja Kruszona

 

38

Holger Eckert

 

39

Walter Medek

 

40

Birgit Röcher

 

41

Karin Petra Lürtzing

 

42

Christiane Pabst

 

43

Susanne Chihab

 

44

Johannes Maximilian Renner

 

45

Frederike Made Bachmeier

 

46

Katharina Matz – Franke

 

47

Jaqueline Finn

 

48

Mario Kranch

 

49

Johannes Eberhardt Eisner

 

50

Dirk Thomas

 

51

Lydia Rommel

 

52

Jessica Wolf

 

53

Susanne Hofmann

 

54

Silke Köhler – Dietzel

 

55

Ulrike Löffler

 

56

Jens Feuerstein

 

57

Kai Franeck

 

58

Norman Weidner

 

59

Jens Bärenklau

 

60

Anke Kretschmar

 

61

Stefanie Hudl

 

62

Nicole Engelhardt

 

63

Thomas Staemmler

 

64

Hans – Jürgen Wagner

 

 


II. Begründung:

 

Da die Amtszeit der gegenwärtig tätigen Schöffen mit Ablauf des Jahres 2023 endet, sind Neuwahlen gesetzlich vorgeschrieben. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmt in       § 36 Abs. 1, dass die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen hat.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ in der ab 16.12.2022 gültigen Fassung bestimmt die nähere Verfahrensweise bei der Aufstellung der Vorschlagslisten.

 

Der Präsident des Landgerichtes Meiningen hat mit Schreiben vom 05.01.2023 die Mindestzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen durch die kreisangehörige Stadt Eisenach für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach mit mindestens 40 Personen angegeben.

 

Daraufhin wurde in der Stadt Eisenach mit Hilfe verschiedener Medien (Veröffentlichung auf Homepage der Stadt, Pressemitteilungen, Aufruf in der Mitarbeiterzeitung, Mitteilungen im Stadtrat u.a.), versucht Personen für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt als Schöffe oder Schöffin zu gewinnen.

 

Die nun vorliegende Liste mit Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen, wurden hinsichtlich der Voraussetzungen für die Übernahme dieses Ehrenamtes gem.    §§ 31 – 34 GVG durch den FD Recht überprüft, ob Hinderungsgründe vorliegen. Dies war bei den nunmehr in die Liste aufgenommenen Personen nicht der Fall.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird sodann gemäß § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang für jedermann zur Einsicht ausgelegt. Gegen diese Vorschlagsliste kann wiederum binnen einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, weshalb eine oder mehrere Personen der Vorschlagsliste nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden dürfen (§ 32 GVG) oder nicht aufgenommen werden sollen (§§ 33, 34 GVG). Der Zeitpunkt der Auslegung wird zuvor unter dem Hinweis auf die Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt gemacht.

 

Bis spätestens zum 15.08.2023 wird die berichtigte Vorschlagsliste dem Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Eisenach zugeleitet. Daraus wählt dann der Schöffenauswahlausschuss die erforderliche Anzahl an Schöffen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Vorschlagsliste der Stadt Eisenach

zur Wahl Erwachsenenschöffen für die Wahlperiode 2024-2028

 

Hinweis:

Die Anlage ist ein nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.