hier: Abwägungsbeschluss
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlagen
1) über die während des
Beteiligungsverfahrens zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit als
Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB);
2. das
Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Anlage 2) zum Abwägungsmaterial zu
nehmen;
3.
das
Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen sowie Anlagen 1 und 2) zu den
Verfahrensunterlagen zu nehmen;
4.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie
die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der
Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen.
5.
das Abwägungsergebnis in den
Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten;
6. den
gemäß des Abwägungsergebnisses geänderten Bebauungsplanentwurf samt
überarbeiteter Begründung mit Umweltbericht dem Stadtrat erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche Auslegung zu den
geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB einzuleiten.
II.
Begründung:
Die
Stadt Eisenach verfolgt seit dem 25.10.1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“. Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat zuletzt mit
Beschluss Nr. StR/0473/2022 vom 04.04.2022 die Änderung des Geltungsbereiches
beschlossen sowie den 4. Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und diesen zur
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die
Veröffentlichung des vom Stadtrat beschlossenen Entwurfes erfolgte im Internet
in der Zeit vom 25.07.2022 bis zum 09.09.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes
lag im gleichen Zeitraum zum Zwecke der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1
und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auch in den Diensträumen der
Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus. Die Nachbargemeinden wurden gemäß § 2
Abs. 2 Satz 1 BauGB zeitgleich beteiligt. Neben den Entwurfsunterlagen zum
Bebauungsplan-Entwurf waren die verfügbaren umweltbezogenen Informationen
(Gutachten, Untersuchungen) vollständig unter www.eisenach.de
eingestellt und lagen zu jedermanns Einsichtnahme bereit.
Im
Rahmen der Behörden- und Trägerbeteiligung wurden im Juli 2022 insgesamt 47
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um eine
Stellungnahme gebeten. Fristgerecht bzw. nach erbetener Fristverlängerung
wurden 27 Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
gingen fünf Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung ein.
Die
eingegangenen Stellungnahmen sind wie das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) Bestandteil
des Abwägungsmateriales und somit die Grundlage der Abwägung durch den
Stadtrat. Die Originalstellungnahmen können aus Datenschutzgründen beim
Fachgebiet Stadtplanung persönlich eingesehen werden. Der Inhalt aller
Originalstellungnahmen ist anonymisiert, aber inhaltlich vollständig im
Abwägungsprotokoll wiedergegeben.
Abwägungsprotokoll/
Abwägungsergebnis
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und im Hinblick auf ihre
Einzelanregungen aufgearbeitet. Jede einzelne Anregung der jeweiligen Stellungnahme
wurde im Abwägungsprotokoll kommentiert, gewichtet, mit dem bisherigen
Planungsergebnis abgeglichen und sodann mit einem Abwägungsvorschlag in der
Absicht versehen, alle Planungsbelange gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen. Erforderlichenfalls wurde ein planändernder Beschlussvorschlag
erarbeitet. Das Abwägungsprotokoll, bestehend aus dem Inhalt der eingegangenen
Stellungnahmen, den Abwägungsvorschlägen und – soweit zutreffend - den
Beschlussvorschlägen, ist den Anlagen 1. 1 bis 1.3 zu entnehmen. Im Falle einer
mehrheitlichen Beschlussfassung wird das Abwägungsprotokoll zum
Abwägungsergebnis.
Im
Ergebnis der Abwägung würden sich im Falle der mehrheitlichen Beschlussfassung
folgende Planänderungen ergeben:
- Änderung der Gebietskulisse Bahnhofstraße 23-33
von Kerngebiet (MK) in Urbanes Gebiet (MU) zur rechtskonformen Sicherung
der Wohnfunktion
- Aufhebung der Gewerbegebietseinschränkung für
den VUW-Pavillon am ZOB von GEe1 auf GE1
- Veränderte Festsetzungen zur rechtskonformen
Einzelhandelssteuerung
- Veränderte Festsetzung zur rechtskonformen
Steuerung von Vergnügungsstätten
- Veränderte Gestaltungsmaßnahme auf öffentlicher
Grünfläche Ö1 (Eichrodter Weg)
- Veränderte Darstellung des Baurechts auf Zeit
in Bahnbetriebsflächen
- Ergänzende Darstellung von Bodendenkmälern
- Veränderte Pflanzliste für Baumanpflanzungen
- Ergänzung von Hinweisen zur Verwendung von
DIN-Vorschriften, zum Geologiedatengesetz und zum Waldabstand
- Redaktionelle Plankorrekturen (Katasterbild,
LSG-Grenze, Schreibfehler)
Die
abwägungskonforme Ergänzung von Begründung und Umweltbericht erfolgt
entsprechend der Darlegungen im Abwägungsprotokoll. Der Vorgang von
Beteiligungsverfahren und Abwägung wird in der Begründung inhaltlich
aktualisiert.
Zielabweichungsverfahren
Im
Regionalplan Südwestthüringen mit Stand von 2012 ist die Verlegung der
Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B 19 über die Waldhausstraße noch als
regionalplanerisches Ziel enthalten, welches aber im Zuge der bereits laufenden
Überarbeitung des Regionalplanes gestrichen und entsprechend des
Bundesverkehrswegeplanes 2030 durch das geänderte Ziel der großräumigen
Umverlegung der „B 19 neu“ ersetzt werden wird. Da das laufende
Bebauungsplanverfahren (als zukünftige Option nach Ende der Zweckbindungsfrist
der Altlastenfreistellung) zwar den veränderten Trassenverlauf berücksichtigt,
wegen der bebauten Innenstadtlage aber den rechtlich erforderlichen
Freihaltekorridor einer Bundesstraße nicht gewährleisten kann, war auf Hinweis
des Landratsamtes formal ein regionalplanerisches Zielabweichungsverfahren zu
führen, um eine mit den Zielen der Landesplanung konforme Bebauungsplanung zu
ermöglichen. Auf Antrag der Stadtverwaltung wurde vom Landesverwaltungsamt über
die Zielabweichung positiv beschieden (Anlage 2). Antrag und Bescheid werden
zum Abwägungsmaterial genommen.
Weitere
Schritte
Die
im Ergebnis der Abwägung bestehenden Planänderungsbedarfe bedürfen einer
neuerlichen Entwurfsüberarbeitung, welche in eine erneute, fünfte Planauslegung
münden wird, die nach § 4a Absatz 3 Satz 2-4 BauGB jedoch nur zu den geänderten
Teilen des Planes erfolgen muss. Diese wird vom Stadtrat wiederum zu
beschließen sein. Die Erforderlichkeit einer veränderten fachgutachterlichen
Befassung wird geprüft. Veränderungen in der Gebietseinstufung können
Veränderungen der Anlagenlärmkulisse zur Folge haben. Mit dem Thüringer
Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgt wie im Abwägungsvorschlag
dargelegt ein nochmaliger Abgleich des Bebauungsplanentwurfes mit der rechtskräftigen
Planfeststellung für die Bahnhofstraße, wie sie in den Bebauungsplan
nachrichtlich übernommen wurde.
Der
Stadtrat soll das Abwägungsprotokoll (Anlagen 1) in der vorliegenden Form als
Abwägungsergebnis beschließen. Die im Protokoll separat aufgeführten
Beschlussvorschläge sind inkludiert. Eine separate Beschlussfassung zu
einzelnen Sachverhalten ist somit nicht erforderlich. Das Ergebnis der Abwägung
wird allen Beteiligten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 mitgeteilt. Die eingegangenen
Stellungnahmen, das beschlossene Abwägungsprotokoll (Anlagen 1), die Dokumente
des Zielabweichungsverfahrens (Anlage 2) sowie die vorgenannten Mitteilungen an
die Beteiligten werden zusammen als Abwägungsmaterial zur Verfahrensakte des
Bebauungsplans genommen.
Hinweis
Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinformationssystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlagen 1 – Abwägungsprotokoll
1.1 Teil 1– Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
1.2 Teil 2 – Öffentlichkeit
1.3 Teil 3 – Stadtverwaltung (intern)
Anlage 2 – Zielabweichungsverfahren (Antrag und Bescheid)