Sachverhalt:
Die
Oberbürgermeisterin hat am 20.04.2023 folgende Eilentscheidung getroffen:
„Die Oberbürgermeisterin
der Stadt Eisenach beschließt: Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
insgesamt 564.210,00 Euro zur Rückzahlung von Fördermitteln (incl. Zinsen) für
die Maßnahme Jahnsporthalle Anbau aufgeteilt wie folgt:
Haushaltsstelle
56000.981 – Rückzahlung von Fördermitteln 516.210,00 €
Haushaltsstelle
56000.848000 – Zinsen für zurückzuzahlende Fördermittel 48.000,00 €
Die Deckung erfolgt
durch Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 56000.361030 – Landeszuweisung
Jahnsporthalle in Höhe von 516.210,00 € und Minderausgaben der Haushaltsstelle
80000.715003 – Zuweisung zum Abbau von Verlustvorträgen des oRB in Höhe von
48.000,00 €“
Begründung zur
Eilentscheidung:
Durch die
Eilentscheidung zur außerplanmäßigen Ausgabe werden zusätzliche Zinsforderungen
durch eine verspätete Rückzahlung der Fördermittel an das Land vermieden. Die
Rückzahlung der Fördermittel an das Land ist Grundlage für die erneute
Fördermittel- Antragsstellung in gleicher Höhe. Eine zeitnahe positive
Bescheidung des erneuten Antrags wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
in Aussicht gestellt. Insofern besteht zur Eilentscheidung keine Alternative.
Ausgangssituation:
Der Bestandsanbau an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle befindet sich seit Jahren in einem desolaten Zustand. Daher wurde beschlossen, diesen durch einen neuen Sozialtrakt-Anbau zu ersetzt. Für den neuen Sozialtrakt-Anbau wurde ein Fördermittelantrag beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt (04.02.2020) und beschieden (24.07.2020 und 04.12.2020).
Unvorhergesehene
Unterbrechung durch unklaren Standsicherheitsnachweis Bestandshalle:
Nach Stellung des Bauantrages für den neuen Sozialtrakt-Anbau wurde unvorhergesehen durch den Prüfstatiker der Standsicherheitsnachweis nicht nur für den Teil des neuen Sozialtrakt-Anbaus, sondern auch für die Bestandshalle gefordert. Auf Grund von fehlenden bautechnischen Unterlagen zur Bestandshalle konnte der Standsicherheitsnachweis nicht geführt werden. Die Halle musste daher bis zur Erbringung des Standsicherheitsnachweises gesperrt werden. Es folgten umfangreiche Bauteiluntersuchungen am Hallen-Tragwerk, den Hallen-Außenwänden und den Fundamenten. Hierbei wurden nicht nur die Dimensionen der Bauteile aufgenommen und ein Aufmaß der Konstruktion erstellt, sondern auch materialtechnische Untersuchungen sowie Zustandsfeststellungen der Bauteile, der Konstruktion sowie der Verbindungsmittel durchgeführt.
Nach der Vorlage des Abschlussberichtes des untersuchenden Ingenieurbüros konnte der geforderte Nachweis der Standsicherheit für die Bestandshalle erbracht werden. Die für die Untersuchung notwendigen Eingriffe in die Bausubstanz, insbesondere in die Unterdecke, waren so umfangreich und irreparabel, dass eine Sanierung der Bestandshalle unumgänglich wurde.
Abstimmungen mit der
GFAW / TLVwA (Fördermittelgeber)
Durch die oben genannte Verzögerung konnte das Projekt nicht innerhalb des beschiedenen Förderzeitraumes (24.07.2020 bis 31.12.2021) abgeschlossen werden und die Rückforderung der gesamten Förderung (619.118,78 €) drohte. Nach intensiven Gesprächen mit Vertretern des Fördermittelgebers (Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH / Thüringer Landesverwaltungsamt) konnte ein Weg gefunden werden, den Förderzeitraum bis zum 31.12.2023 zu erweitern. Hierzu wurde am 28.02.2023 ein Verwendungsnachweis mit Stichtag 31.12.2022 geführt, in welchem alle verausgabten Mittel bis zu diesem Zeitpunkt erfasst wurden. Mit der Anhörung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 22.03.2023 wurde der Verwendungsnachweis zu 100% anerkannt, verbunden mit der Aufforderung zur Rückzahlung der nicht verwendeten Fördermittel sowie zur Zahlung von Zinsen für nicht oder zu spät verausgabte Fördermittel.
24.07.2020 beschiedene Fördermittel: |
619.118,78
€ |
22.03.2023 Widerruf der Förderung in Höhe von: |
516.202,97
€ |
22.03.2023 Anerkennung der Förderung in Höhe von: |
102.915,81
€ |
22.03.2023 Rückforderung / Erstattung: |
516.202,97
€ |
22.03.2023 Zinsen für widerrufene Fördermittel: |
39.489,53
€ |
22.03.2023 Zinsen für zu spät verausgabte Fördermittel: |
3.551,77 € |
Nach erfolgter Anerkennung der Anhörung vom 22.03.2023 und Zahlung auf die Forderung soll durch die Stadt ein neuer Fördermittelantrag in Höhe des Widerrufes gestellt werden. Der Antrag soll den Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 umfassen. Eine zügige positive Bescheidung des neuen Fördermittelantrages durch das Thüringer Landesverwaltungsamts wurde durch Mitarbeiter des TLVwA am 18.04.2023 in Aussicht gestellt.
Somit ist es möglich, trotz der Verzögerungen in der Projektumsetzung, die Fördermittel in Höhe von 619.118,78 € abzüglich der Zinsforderung in Höhe von 43.041,30 € zu sichern.