Betreff
Beitritt der Stadt Eisenach zum Flächen- und Maßnahmepool des Wartburgkreises
Vorlage
1291-StR/2023
Aktenzeichen
51.1.21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Beitritt der Stadt Eisenach zum Flächen- und Maßnahmenpool des Wartburgkreises hinsichtlich der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für durch Bauvorhaben begründete Eingriffe in die Natur und Landschaft.

 


II. Begründung:

 

Eingriffe im naturschutzfachlichen Sinne, so hat es der Gesetzgeber definiert, sind Veränderungen an Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder aber Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Naturhaushalt oder Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

 

Grundsätzlich sind Eingriffe, insbesondere die den Außenbereich betreffenden, genehmigungspflichtig und bedürfen einer Kompensation in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Genehmigungen von Eingriffen erteilen die unteren Naturschutzbehörden (nachfolgend kurz uNB genannt) der Landkreise, in der Regel in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden (z.B. Baugenehmigung, BImSch-Genehmigung). In den Genehmigungen werden Maßnahmen zur Kompensation festgelegt, die bei herkömmlichen Verfahren vom Eingriffsverursacher selbst umzusetzen und dauerhaft zu pflegen sind. Bei Nutzung des Flächenpools übernimmt der Poolmanager (Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen) die Umsetzung und insbesondere auch die dauerhafte Pflege. Der Eingriffsverursacher zahlt die in der Genehmigung festgelegten Kosten an den Poolmanager und tritt damit seine Ausgleichsverpflichtung an diesen ab.

 

Bei dem gesamten Prozess ist das oberste Prinzip die Freiwilligkeit, d.h. der Eingriffsverursacher kann entweder Maßnahmen über den Flächenpool umsetzen lassen oder sich selbst um Durchführung und dauerhafte Pflege von Ausgleichsmaßnahmen kümmern. Ebenso kann auch die Kommune festlegen, ob Ausgleichsmaßnahmen über den Flächenpool genutzt werden oder ob der Ausgleich über eigene Maßnahmen erfolgen soll. Auch in der gesetzlichen Eingriffsregelung wird die Verwendung von Flächenpools, aufgrund der unübersehbaren Vorteile (Umsetzung größerer Maßnahmen mit höherem Wert, dauerhafte Pflege gewährleistet usw.) favorisiert.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in Absprache mit der uNB auch vorgezogen möglich, d. h., sie können vor der Genehmigung des Eingriffs umgesetzt oder die in einem Flächenpool vorgehaltenen gleichwertigen Maßnahmen zur Kompensation herangezogen werden. Ebenso können auch Ausgleichsmaßnahmen gesammelt werden, um so größere Vorhaben umzusetzen. Voraussetzung dafür ist stets das Vorhandensein eines solchen Flächenpools.

 

Am 11.09.2013 wurde der Flächenpool von Gemeinden des Wartburgkreises, dem Landkreis sowie verschiedenen Behörden Thüringens mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung gegründet. Davor erfolgte mit Hilfe des Förderprogramms LEADER von der »Regionalen Arbeitsgruppe LEADER Wartburgregion e. V.« in Zusammenarbeit mit der uNB und dem Poolmanager der Aufbau des Flächenpools.

 

Nach der im Jahre 2013 erfolgten Gründung des Flächenpools entschlossen sich weitere Gemeinden des Wartburgkreises diesem Flächenpool beizutreten.

 

Die beteiligten Kommunen können nun eigene Entwicklungsflächen in den Flächenpool einbringen und mit seiner Hilfe auch aufwendigere Naturschutzmaßnahmen, welche bisher im Gemeindegebiet aufgrund der eher begrenzten Mittel nicht möglich waren, umsetzen.

 

Die mit dem Beitritt zum Flächenpool einhergehende Erweiterung des Suchraumes für Ersatzmaßnahmen ermöglicht es im Beitrittsgebiet, insbesondere für Großvorhaben sinnvolle und konsensfähige Maßnahmen in Übereinstimmung mit den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Landes zu finden. Für diese Maßnahmen sollen gemäß der Vereinbarung in der Regel keine hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft der Nutzung entzogen werden.

 

Seit der Gründung wurden mehrere, auch aufwendigere, Maßnahmen umgesetzt und die Zahl der teilnehmenden Kommunen deutlich erhöht.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates zum Beitritt am Flächen- und Maßnahmenpool wird die Stadt Eisenach mit dessen Hilfe künftig auch Naturschutzmaßnahmen größeren Umfanges umsetzen können.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Vereinbarung zum Flächen- und Maßnahmenpool der Wartburgregion