Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG)
hier: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Vorlage
1309-StR/2023
Aktenzeichen
14.1 / 8113 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und
  2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 91.766,40 Euro auf neue Rechnung

zuzustimmen.

 


II. Begründung:

 

Grundsätzliche Feststellungen zum Geschäftsjahr 2022 der FPG (Auszug Prüfbericht):

 

Die gesamtwirtschaftliche Situation der FPG war auch im Jahr 2022 geprägt durch die zahlreichen Einschränkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie in den Vorjahren und die sich anschließende Kraftstoffpreiskrise. 

 

Im Geschäftsjahr 2022 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel insgesamt 11.366 Flugbewegungen (Vorjahr 11.846) realisiert, was im Vergleich zu 2021 einem Rückgang um 4 % entspricht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Einschränkungen infolge der COVID-19- Pandemie und die hohen Treibstoffpreise negativ auf die Gesamtzahl der Flugbewegungen auswirkten.

Zudem hat die am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel ansässige Fallschirmsprungschule ihren Betrieb nach einem Unfall vorerst eingestellt. Dies wirkte sich ebenfalls sowohl auf die Anzahl der Flugbewegungen als auch auf die Landeentgelte aus.

Der Anteil gewerblicher Flugbewegungen lag bei 17 % (Vorjahr: 24 %). An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge einen Anteil von 37 % und UL- Flüge einen Anteil von 63 %.

 

Durch die Covid-19-Pandemie und den Russland-Ukraine-Konflikt sind weitere Engpässe sowie Preisanstiege insbesondere für Kraftstoff und Ersatzteile schwer abschätzbar. Weitere Kraftstoffpreiserhöhungen können laut dem gesetzlichen Vertreter dazu führen, dass das Flugaufkommen weiter eingedämpft wird und weniger Erlöse aus Kraftstoffverkäufen erzielt werden können.

 

Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2022 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 92 TEUR (Vorjahr 54 TEUR) aus und ist um 2 TEUR besser als der Ansatz des Wirtschaftsplanes für 2022.

 

Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist auch für die kommenden Jahre mit einem negativen Geschäftsergebnis zu rechnen, welches zumindest durch Gesellschaftereinlagen auszugleichen ist. Die aus der Gewährleistung der Betriebspflicht des Flugplatzes resultierenden Defizite können auch mittelfristig durch die aus dem Geschäftsbetrieb zu erzielenden Erlöse nicht in vollem Umfang gedeckt werden.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2022 dargestellt:

 

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 17 TEUR auf 543 TEUR verringert.

 

Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite im Wesentlichen der Rückgang des Anlagevermögens sowie der sonstigen Vermögensgegenstände.

 

Das Anlagevermögen hat sich im Berichtsjahr um 20 TEUR verringert und beträgt 77,2 % der Bilanzsumme. Zugängen i.H.v. 6 TEUR standen Abschreibungen von 26 TEUR gegenüber.

 

Beim Umlaufvermögen (+ 2 TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte + 2 TEUR, Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände – 5 TEUR, Kassenbestand + 4,5 TEUR (s. Finanzlage).

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen wie im Vorjahr 1,7 TEUR.

 

Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 9 TEUR auf 340 TEUR erhöht. Ursächlich waren hierfür der Jahresfehlbetrag (- 92 TEUR) und dem ggü. die Einlagen der Gesellschafter (101 TEUR).

 

Die Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 59,0 % auf 62,6 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 14 TEUR auf 22 TEUR verringert. Diese beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen (8,6 TEUR), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (6 TEUR) sowie langfristige Rückstellungen (5,8 TEUR).

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 12 TEUR auf 143 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 36 TEUR).

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 38 TEUR etwa auf Vorjahresniveau.

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 28 TEUR auf 356 TEUR und enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (237 TEUR), Landegebühren (34 TEUR), Hangarvermietung (35 TEUR), Vermietung und Erbpacht (21 TEUR) sowie Flächenvermietung für Veranstaltungen (16 TEUR).

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich ggü. dem Vorjahr um 7 TEUR auf 73 TEUR und beinhalten im Wesentlichen die Erträge für Zuschüsse für die Luftaufsicht (40 TEUR), für die Flugbetriebsflächen und deren Sicherheit (3 TEUR) sowie die Instandsetzung von Flugbetriebsflächen (3 TEUR). Darüber hinaus wurden hier Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen i.H.v. 23 TEUR bucht.

 

Der Materialaufwand erhöhte sich um 54 TEUR auf 180 TEUR und umfasst insbesondere den Wareneinsatz JET, AVGAS, Super und Öl. Weiterhin sind bezogene Leistungen für einen   Flugleiter angefallen. Für den Anstieg maßgeblich verantwortlich sind die höheren Beschaffungspreise.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2021 um rd. 9 TEUR auf 175 TEUR gestiegen. Die FPG beschäftigte im Jahr 2022 durchschnittlich 5 Mitarbeiter + Geschäftsführer.

 

Die planmäßigen Abschreibungen liegen mit 26 TEUR um 4 TEUR unter dem Vorjahr.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich ggü. dem Vorjahr um rd. 15 TEUR auf 133 TEUR. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 36 TEUR für Reparaturen und Instandhaltungen gezahlt. Dies entspricht ggü. dem Vorjahr einen Rückgang um 8 TEUR. Weitere größere Abweichungen ggü. 2021 ergaben sich bei den Raumkosten (+ 6 TEUR), Fahrzeugkosten (+ 8 TEUR), Rechts- und Beratungskosten (+ 3 TEUR) sowie Fortbildungskosten (- 1 TEUR).

 

Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um 1 TEUR auf - 2,4 TEUR verbessert.

 

Die sonstigen Steuern liegen mit 4 TEUR auf Vorjahresniveau.

 

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. - 91.766,40 EUR (Vj.: - 54 TEUR). Gegenüber dem Ansatz des Wirtschaftsplanes 2022 (Fehlbetrag 94,4 TEUR) ergibt sich eine Verbesserung um 2,6 TEUR.

 

Finanzlage

Der Kassenbestand hat sich um 4,5 TEUR auf 77,9 TEUR erhöht.

 

Im Berichtsjahr wurde ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit i.H.v. - 53,5 TEUR (Vj.: - 52,8 TEUR) sowie ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit i.H.v. - 4,3 TEUR (Vj.: - 0,7 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 62,4 TEUR (Vj.: + 28,7 TEUR).

 

Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:

 

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen festgestellt:

 

-       Die Gesellschaft versteht ihren Zweck in der Förderung der Infrastruktur und nicht in der Gewinnorientierung. Sie wird deshalb lediglich Gebühren für den Benutzungs- und Unterhaltungsaufwand geltend machen und ihre Einnahmepolitik an den aufzuwendenden Kosten orientieren.

-       Für Fehlbeträge besteht gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages eine Nachschusspflicht. Diese ist in Abs. 2 begrenzt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro.

-       Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i.H.v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer valutiert dieses Darlehen per 31.12.2022 mit 28.214,77 EUR.

-       Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2023 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.

-       Das Fortbestehen des Unternehmens ist somit abhängig von der Fähigkeit der Gesellschafter, die entstehenden Fehlbeträge auszugleichen. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen, die gegen eine Weiterführung sprechen.

 

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2022 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 22.05.2023 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, der Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 22.05.2023 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a:          Bilanz zum 31.12.2022

Anlage 1b:          Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022

Anlage 2:             Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022