hier: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung
der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,
- der Feststellung
des Jahresabschlusses 2022 und
- dem Vortrag des
Jahresfehlbetrages in Höhe von 91.766,40 Euro auf neue Rechnung
zuzustimmen.
II.
Begründung:
Grundsätzliche
Feststellungen zum Geschäftsjahr 2022 der FPG (Auszug Prüfbericht):
Die
gesamtwirtschaftliche Situation der FPG war auch im Jahr 2022 geprägt durch die
zahlreichen Einschränkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie in den Vorjahren und die sich anschließende
Kraftstoffpreiskrise.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel
insgesamt 11.366 Flugbewegungen (Vorjahr 11.846) realisiert, was im Vergleich
zu 2021 einem Rückgang um 4 % entspricht. Es ist zu berücksichtigen, dass
sich die Einschränkungen infolge der COVID-19- Pandemie und die hohen Treibstoffpreise
negativ auf die Gesamtzahl der Flugbewegungen auswirkten.
Zudem hat die am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel ansässige
Fallschirmsprungschule ihren Betrieb nach einem Unfall vorerst eingestellt.
Dies wirkte sich ebenfalls sowohl auf die Anzahl der Flugbewegungen als auch
auf die Landeentgelte aus.
Der Anteil gewerblicher Flugbewegungen lag bei 17 % (Vorjahr: 24 %). An
den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge einen Anteil von 37 % und UL- Flüge
einen Anteil von 63 %.
Durch die Covid-19-Pandemie und den Russland-Ukraine-Konflikt sind
weitere Engpässe sowie Preisanstiege insbesondere für Kraftstoff und
Ersatzteile schwer abschätzbar. Weitere Kraftstoffpreiserhöhungen können laut
dem gesetzlichen Vertreter dazu führen, dass das Flugaufkommen weiter
eingedämpft wird und weniger Erlöse aus Kraftstoffverkäufen erzielt werden
können.
Das Jahresergebnis
des Geschäftsjahres 2022 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 92 TEUR
(Vorjahr 54 TEUR) aus und ist um 2 TEUR besser als der Ansatz des Wirtschaftsplanes
für 2022.
Aufgrund der
bisherigen Entwicklung ist auch für die kommenden Jahre mit einem negativen
Geschäftsergebnis zu rechnen, welches zumindest durch Gesellschaftereinlagen
auszugleichen ist. Die aus der Gewährleistung der Betriebspflicht des Flugplatzes
resultierenden Defizite können auch mittelfristig durch die aus dem
Geschäftsbetrieb zu erzielenden Erlöse nicht in vollem Umfang gedeckt werden.
Nachfolgend werden
die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres
2022 dargestellt:
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 17
TEUR auf 543 TEUR verringert.
Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite im Wesentlichen der Rückgang
des Anlagevermögens sowie der sonstigen Vermögensgegenstände.
Das Anlagevermögen hat sich im Berichtsjahr um 20 TEUR verringert und
beträgt 77,2 % der Bilanzsumme. Zugängen i.H.v. 6 TEUR standen Abschreibungen
von 26 TEUR gegenüber.
Beim Umlaufvermögen (+ 2 TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen:
Vorräte + 2 TEUR, Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände – 5 TEUR,
Kassenbestand + 4,5 TEUR (s. Finanzlage).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen wie im Vorjahr 1,7 TEUR.
Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:
Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 9 TEUR auf
340 TEUR erhöht. Ursächlich
waren hierfür der Jahresfehlbetrag (- 92 TEUR) und dem ggü. die Einlagen der Gesellschafter (101 TEUR).
Die Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 59,0 %
auf 62,6 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung
bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 14 TEUR auf 22 TEUR
verringert. Diese beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltungen (8,6 TEUR), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
(6 TEUR) sowie langfristige Rückstellungen (5,8 TEUR).
Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 12 TEUR auf 143 TEUR beruht
vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
infolge planmäßiger Tilgungen (- 36 TEUR).
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 38 TEUR etwa auf
Vorjahresniveau.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr
um 28 TEUR auf 356 TEUR und enthalten im Wesentlichen Erlöse aus
Kraftstoffverkäufen (237 TEUR), Landegebühren (34 TEUR), Hangarvermietung (35
TEUR), Vermietung und Erbpacht (21 TEUR) sowie Flächenvermietung für
Veranstaltungen (16 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich ggü. dem Vorjahr um 7
TEUR auf 73 TEUR und beinhalten im Wesentlichen die Erträge für Zuschüsse für
die Luftaufsicht (40 TEUR), für die Flugbetriebsflächen und deren Sicherheit (3
TEUR) sowie die Instandsetzung von Flugbetriebsflächen (3 TEUR). Darüber hinaus
wurden hier Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen
i.H.v. 23 TEUR bucht.
Der Materialaufwand erhöhte sich um 54 TEUR auf 180 TEUR und umfasst
insbesondere den Wareneinsatz JET, AVGAS, Super und Öl. Weiterhin sind bezogene
Leistungen für einen Flugleiter
angefallen. Für den Anstieg maßgeblich verantwortlich sind die höheren
Beschaffungspreise.
Der Personalaufwand ist ggü. 2021 um rd. 9 TEUR auf 175 TEUR gestiegen.
Die FPG beschäftigte im Jahr 2022 durchschnittlich 5 Mitarbeiter +
Geschäftsführer.
Die planmäßigen Abschreibungen liegen mit 26 TEUR um 4 TEUR unter dem
Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich ggü. dem Vorjahr
um rd. 15 TEUR auf 133 TEUR. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 36 TEUR für
Reparaturen und Instandhaltungen gezahlt. Dies entspricht ggü. dem Vorjahr
einen Rückgang um 8 TEUR. Weitere größere Abweichungen ggü. 2021 ergaben sich
bei den Raumkosten (+ 6 TEUR), Fahrzeugkosten (+ 8 TEUR), Rechts- und
Beratungskosten (+ 3 TEUR) sowie Fortbildungskosten (- 1 TEUR).
Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch die reduzierten
Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um 1 TEUR auf -
2,4 TEUR verbessert.
Die sonstigen Steuern liegen mit 4 TEUR auf Vorjahresniveau.
Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. - 91.766,40 EUR (Vj.: - 54
TEUR). Gegenüber dem Ansatz des Wirtschaftsplanes 2022 (Fehlbetrag 94,4 TEUR)
ergibt sich eine Verbesserung um 2,6 TEUR.
Finanzlage
Der Kassenbestand hat sich um 4,5 TEUR auf 77,9 TEUR erhöht.
Im Berichtsjahr wurde ein negativer Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit i.H.v. - 53,5 TEUR (Vj.: - 52,8 TEUR) sowie ein negativer
Cashflow aus Investitionstätigkeit i.H.v. - 4,3 TEUR (Vj.: - 0,7 TEUR)
erzielt. Demgegenüber steht ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
i.H.v. 62,4 TEUR (Vj.: + 28,7 TEUR).
Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des
Wirtschaftsprüfers:
ü Es wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
ü Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden
nicht festgestellt.
ü Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Es wurden folgende
berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen festgestellt:
-
Die Gesellschaft versteht ihren Zweck in der Förderung
der Infrastruktur und nicht in der Gewinnorientierung. Sie wird deshalb
lediglich Gebühren für den Benutzungs- und Unterhaltungsaufwand geltend machen
und ihre Einnahmepolitik an den aufzuwendenden Kosten orientieren.
-
Für Fehlbeträge besteht gem. § 4 des
Gesellschaftsvertrages eine Nachschusspflicht. Diese ist in Abs. 2 begrenzt auf
einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro.
-
Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein
Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen
Darlehens i.H.v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer valutiert
dieses Darlehen per 31.12.2022 mit 28.214,77 EUR.
- Aus
haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr
2023 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung
geben.
- Das Fortbestehen
des Unternehmens ist somit abhängig von der Fähigkeit der Gesellschafter, die
entstehenden Fehlbeträge auszugleichen. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen,
die gegen eine Weiterführung sprechen.
ü Im Ergebnis der
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu
keinen wesentlichen Beanstandungen.
Der vollständige
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022 der FPG kann im Büro der
Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.
Der Jahresfehlbetrag
2022 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit
den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten
Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.
Der Jahresabschluss
des Geschäftsjahres 2022 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am
22.05.2023 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des
Jahresabschlusses, der Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung sowie
die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2022 empfohlen.
Die
Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt
und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 22.05.2023 einstimmig gefasst.
Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der
Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2022
Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022
Anlage 2: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022