I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Stadt Eisenach begleicht der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) die aus der unentgeltlichen
Nutzung durch die Eisenacher Sportorganisationen resultierenden
Einnahmeausfälle rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2022 in folgender Höhe:
2019 255.205,70 €
2020
68.385,78 €
2021 90.674,81 €
2022 177.905,27 €
gesamt: 592.171,56 €
Die Gesamtsumme
der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 592.171,56 € wird durch die
Haushaltsstelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) gedeckt.
II.
Begründung:
Die Kommunen haben gem. § 2 Abs. 2 ThürKO die Pflichtaufgabe (eigener
Wirkungskreis) für die Entwicklung des sportlichen Lebens in ihrem kommunalen
Gebiet Sorge zu tragen. Dies wird auch durch die Regelung in § 30 Abs. 3 der
Verfassung des Freistaates Thüringen unterstrichen. Insofern sind die Kommunen
für die sportliche Entwicklung originär zuständig.
Diese Pflicht wird weiter durch § 15 Thüringer Sportfördergesetz
(ThürSportFG) i. V. m. der Thüringer Sport- und Spielanlagen-Nutzungsverordnung
(ThürSportSpAnlNVO) konkretisieret. Vorliegend wäre für den Fall des
Vereinsschwimmens § 15 Abs. 2 einschlägig.
Darin ist bestimmt, dass die "Nutzung der Sport- und Spielanlagen
öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter
Sportorganisationen unentgeltlich zu gewähren ist, wenn diese ihren Sitz im
Wirkungskreis des öffentlichen Trägers haben. Eine unentgeltliche Nutzung der
Sport- und Spielanlagen wird grundsätzlich nicht gewährt:
1. für den Wettkampfbetrieb, soweit Eintrittsgelder erhoben werden,
2. für gewerbliche Veranstaltungen,
3. für den kommerziellen Sport.
Abweichend von Satz 1 ist die Nutzung der Hallen- und Freibäder
öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter
Sportorganisationen in der Regel unentgeltlich zu gewähren. Satz 2 gilt
entsprechend.“
Die SEG hat in den letzten Jahren die Kosten für das Vorhalten bzw. der
zur Verfügungstellung des Hallen- und Freibades für Vereine getragen. Ihr sind
daher die Kosten diesbezüglich nach den o.g. Vorschriften zu erstatten. Die SEG
stellt eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft dar, die im Auftrag der
Stadt das Vereinsschwimmen unentgeltlich für die Vereine zur Verfügung gestellt
hat.
In der
SEG-Abrechnung für das Jahr 2022 wurde der an die SEG ausgezahlte Anteil an der
Landespauschale zur
Deckung der Betriebskosten der Sportstätten in Höhe von 35.615,43 € nicht berücksichtigt. Für das Jahr
2022 korrigiert sich der Rechnungsbetrag von 213.520,70 € auf 177.905,27
€.
Die Rechnungsbeträge der SEG pro Jahr setzen sich aus nachfolgenden
Kostenbestandteilen zusammen:
Bahnen: 37,00
€ pro Bahn pro Stunde (brutto)
Nichtschwimmerbecken: 50,00 € pro Beckenstunde (brutto)
Personalkosten: 0,5 Stelle
Die jeweiligen Rechnungspositionen ergeben sich aus folgenden Werten:
Jahr |
Anzahl Nutzungsstunden Bahnen |
Anzahl Nutzungsstunden Nichtschwimmerbecken |
Personalkosten in Euro
(netto) |
abzgl. Landespauschale |
2019 |
5965 |
315,75 |
15725,38 |
/ |
2020 |
2502,25 |
130 |
15.725,38 |
49.510,68 |
2021 |
3177 |
78 |
15.725,38 |
49.487,39 |
2022 |
5047,5 |
161 |
15.725,38 |
35.615,43 |
Anlagenverzeichnis: