Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 86000.638000 - Kosten Vereinsschwimmen - in Höhe von 592.171,56 €
Vorlage
1314-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach begleicht der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) die aus der unentgeltlichen Nutzung durch die Eisenacher Sportorganisationen resultierenden Einnahmeausfälle rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2022 in folgender Höhe:

 

2019                      255.205,70 €

                2020                        68.385,78 €

2021                        90.674,81 €      

2022                      177.905,27 €

gesamt:               592.171,56

 

 

Die Gesamtsumme der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 592.171,56 € wird durch die Haushaltsstelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) gedeckt.

 

 

 

 

 


II. Begründung:

 

Die Kommunen haben gem. § 2 Abs. 2 ThürKO die Pflichtaufgabe (eigener Wirkungskreis) für die Entwicklung des sportlichen Lebens in ihrem kommunalen Gebiet Sorge zu tragen. Dies wird auch durch die Regelung in § 30 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen unterstrichen. Insofern sind die Kommunen für die sportliche Entwicklung originär zuständig.

 

Diese Pflicht wird weiter durch § 15 Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) i. V. m. der Thüringer Sport- und Spielanlagen-Nutzungsverordnung (ThürSportSpAnlNVO) konkretisieret. Vorliegend wäre für den Fall des Vereinsschwimmens § 15 Abs. 2 einschlägig.

 

Darin ist bestimmt, dass die "Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen unentgeltlich zu gewähren ist, wenn diese ihren Sitz im Wirkungskreis des öffentlichen Trägers haben. Eine unentgeltliche Nutzung der Sport- und Spielanlagen wird grundsätzlich nicht gewährt:

1. für den Wettkampfbetrieb, soweit Eintrittsgelder erhoben werden,

2. für gewerbliche Veranstaltungen,

3. für den kommerziellen Sport.

Abweichend von Satz 1 ist die Nutzung der Hallen- und Freibäder öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen in der Regel unentgeltlich zu gewähren. Satz 2 gilt entsprechend.“

 

Die SEG hat in den letzten Jahren die Kosten für das Vorhalten bzw. der zur Verfügungstellung des Hallen- und Freibades für Vereine getragen. Ihr sind daher die Kosten diesbezüglich nach den o.g. Vorschriften zu erstatten. Die SEG stellt eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft dar, die im Auftrag der Stadt das Vereinsschwimmen unentgeltlich für die Vereine zur Verfügung gestellt hat.

 

In der SEG-Abrechnung für das Jahr 2022 wurde der an die SEG ausgezahlte Anteil an der Landespauschale zur Deckung der Betriebskosten der Sportstätten in Höhe von 35.615,43 € nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2022 korrigiert sich der Rechnungsbetrag von 213.520,70 € auf 177.905,27 €.

 

Die Rechnungsbeträge der SEG pro Jahr setzen sich aus nachfolgenden Kostenbestandteilen zusammen:

 

                Bahnen:                                               37,00 € pro Bahn pro Stunde (brutto)

                Nichtschwimmerbecken: 50,00 € pro Beckenstunde (brutto)

                Personalkosten:                 0,5 Stelle

 

Die jeweiligen Rechnungspositionen ergeben sich aus folgenden Werten:

 

Jahr

Anzahl Nutzungsstunden Bahnen

Anzahl Nutzungsstunden Nichtschwimmerbecken

Personalkosten     in Euro (netto)

abzgl. Landespauschale

2019

5965

315,75

15725,38

      /

2020

2502,25

130

15.725,38

49.510,68

2021

3177

78

15.725,38

49.487,39

2022

5047,5

161

15.725,38

35.615,43

 


Anlagenverzeichnis: