I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die außerplanmäßige Ausgabe
in der Haushaltsstelle 58010.940050 „StadtparkErlebnis“ in Höhe von 135.000,00
€. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben des aus 2022 gebildeten
Haushaltsausgaberestes in der Haushaltsstelle 61600.960051 Umsetzung
Gemeindliches Entwicklungskonzept Neukirchen, Stöckhof Friedhof.
II.
Begründung:
Gemäß
Stadtratsbeschluss STR/033/2022 hat der Stadtrat die Teilnahme der Stadt
Eisenach an der EFRE-Förderperiode 2021-2027 (Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung) mit dem Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach: Aufwertung des
Stadtparks als innerstädtischer Naturerholungsraum“ und die damit verbundene
Bereitstellung des Mitleistungsanteils im städtischen Haushalt 2023 bis 2027 beschlossen.
Das Projekt wurde im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Förderung
(Fördersatz 60%) bestimmt. Die beantragten Fördermittel sind reserviert. Alle
in der Projektskizze vorgesehenen Maßnahmen müssen dabei gebündelt in einem
Fördermittelantrag bis spätestens 31.12.2024 über das EFRE-Portal beantragt
worden sein, vorher ist noch eine Stellungnahme der ThEGA einzuholen.
Die Absenkung des städtischen Mitleistungsanteil um 20% ist über eine
Kofinanzierung im Thüringer Landesprogramm „Strukturwirksame Städtebauliche
Maßnahmen“ möglich. Ein entsprechender Jahresantrag wurde fristgerecht beim
Thüringer Landesverwaltungsamt im Januar 2023 eingereicht.
Folgende Maßnahmen
waren im Projektantrag dargestellt, welche sich in Verkehrsanlagen und
Freianlagen aufteilen lassen:
Baukosten –
Verkehrsanlagen
Kostenansatz brutto rund
2,6 Mio. € (ohne NK)
•
denkmalrechtliche
Gestaltung Parkeingänge (inklusive innovativer Maßnahmen): Haupteingang (Wartburgallee/ MMS);
"OST" (Burschenschaftsdenkmal), "NORD" (Eichrodter Weg), "SÜD"
(Brauerei)
•
Sanierung
Moritz-Mitzenheim-Straße (Ausbau Verkehrsflächen), inklusive Wendeschleife
E-Bus (ohne Stützmauern)
•
Sanierung
und Wiederherstellung von Treppenanlagen/Aufgängen (möglichst barrierearm)
•
Wegesanierung
und Rekonstruktion der historischen Wegeführung + Rundweg auf Plateau inkl.
Entwässerung
Baukosten –
Freianlagen
Kostenansatz brutto rund
0,55 Mio. € (ohne NK)
•
Gestaltung
Landschaftspark (Grünflächen Haupteingangsbereich),
•
Freilegung
(Abbruch marodes Gebäude mit Entsorgung)
•
Entnahme
und Neupflanzung von Bäumen (Durchforstung hin zu parkähnlichem
Erscheinungsbild) und punktuelle Bestandsneubegrünung, Herstellung von
Sichtachsen/ Ausblicken -> Basis ist Denkmalpflegerische Zielstellung
•
Erstellung
und Umsetzung Bewässerungskonzept Parkanlage (inkl. Zisternen,
Regenrückhaltung, Versickerungsgruben, wenn möglich)
•
Gestaltung
von diversen punktuellen kleineren Freiflächen im Park
(Aufenthaltsmöglichkeiten), Mobiliar/ Ausstattung (Bänke, Mülleimer,
Sitzgelegenheiten)
•
Weitere klimatische/Naturschutz-Maßnahmen
(Nistkästen, Insektenhotels …)
•
Klimaangepasste
Pflegemaßnahmen 3 Jahre (Mahd und Gehölzpflege)
Um den Fördermittelantrag fristgerecht stellen zu können, bedarf es
zeitnah einer stufenweisen Beauftragung von Planungsleistungen für
Verkehrsanlagen und Freianlagen. Hierfür ist ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach § 73 ff. VgV als EU-weite Ausschreibung noch in 2023
notwendig und die Beauftragung der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3 der HOAI), so
dass bis Mitte 2024 die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeitet werden
können.
Die Höhe der Kosten setzt sich wie folgt zusammen:
HOAI
Planungskosten |
Stufe
1 |
Stufe
2 |
Verkehrsanlagen, HZ III, UZ 10%, 5%NK Basis
Baukosten Verkehrsanlagen netto 2.178.000 € |
94.000,00 € |
105.900,00 € |
Beschilderungskonzept
|
15.000,00 € |
|
|
|
|
Freianlagen, HZ V (histor. Park- und
Gartenanlage), 5%NK Basis
Baukosten Freianlagen netto 451.000 € |
41.200,00 € |
91.400,00 € |
Be-
und Entwässerungskonzept |
25.000,00 € |
|
|
|
|
Gesamt
brutto |
135.200,00 € |
237.300,00 € |
Abgerundet
auf 135.000 €
Hierfür ist eine außerplanmäßige Haushaltsanpassung in der o.g.
Haushaltsstelle erforderlich.
Die Deckung kann über Minderausgaben des Haushaltsrestes 2022 in der
Haushaltsstelle 61600.960051 erfolgen. Der Fördermittelantrag für das Projekt
zur „Umgestaltung und Aufwertung des Stöckhofs und Friedhofs“ in Neukirchen im
Programm der Dorferneuerung hat Anfang 2023 einen ablehnenden Bescheid
erhalten. Ein Widerspruch war nicht erfolgreich. Somit kann das Projekt in der
Form nicht wie geplant umgesetzt werden, so dass hier zunächst alternative
Fördermöglichkeiten zu prüfen sind. Damit kann der gebildete Haushaltsausgaberest
nicht zeitnah verausgabt werden, so dass empfohlen wird, diesen anteilig für
des Projekt „StadtparkErlebnis“ zu verwenden und bei entsprechender
Fördermöglichkeit neue Haushaltsmittel zu einem späteren Zeitpunkt zur
Umgestaltung des Friedhofs und des Stöckhofs bereit zu stellen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1-
Maßnahmenübersicht StadtparkERLEBNIS