Betreff
Nutzungsvereinbarung für Vereinsschwimmen mit der Sportbad GmbH
Vorlage
1322-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Stadtrat der Stadt Eisenach ermächtigt die Oberbürgermeisterin zum Abschluss des in der Anlage beigefügten Vertrages mit der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zur Übernahme der Gebühren für Vereinsschwimmen.

2.       Vertragsänderungen bedürfen keiner gesonderten Beschlussfassung des Stadtrates.

3.       Über die Anerkennung von Preiserhöhungen der SEG ist jeweils ein gesonderter Beschluss des Stadtrates zu fassen.

 


II. Begründung:

 

 

Der Gesetzgeber hat im Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) i. V. m. der Thüringer Sport- und Spielanlagen-Nutzungsverordnung (ThürSportSpAnlNVO) die Verpflichtung der Kommunen zur entgeltfreien Bereitstellung der Sportstätten (inklusive Schwimmbäder) für den organisierten Vereinssport geregelt.

 

Darin ist bestimmt, dass die "Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen unentgeltlich zu gewähren ist, wenn diese ihren Sitz im Wirkungskreis des öffentlichen Trägers haben. Eine unentgeltliche Nutzung der Sport- und Spielanlagen wird grundsätzlich nicht gewährt:

1. für den Wettkampfbetrieb, soweit Eintrittsgelder erhoben werden,

2. für gewerbliche Veranstaltungen,

3. für den kommerziellen Sport.

Abweichend von Satz 1 ist die Nutzung der Hallen- und Freibäder öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen in der Regel unentgeltlich zu gewähren. Satz 2 gilt entsprechend.“

 

Die SEG hat in den letzten Jahren die Kosten für das Vorhalten bzw. der zur Verfügungstellung des Hallen- und Freibades für Vereine getragen. Ihr sind daher die Kosten diesbezüglich nach den o.g. Vorschriften zu erstatten. Die SEG stellt eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft dar, die im Auftrag der Stadt das Vereinsschwimmen unentgeltlich für die Vereine zur Verfügung gestellt hat.

 

Der beigefügte Vertragsentwurf regelt u.a. das zukünftige Vergabe- und Abrechnungsverfahren zwischen der Stadt Eisenach und der Sportbad Eisenach GmbH.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Vertragsentwurf