I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach
ermächtigt die Oberbürgermeisterin zum Abschluss des in der Anlage beigefügten
Vertrages mit der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zur Übernahme der Gebühren für
Vereinsschwimmen.
2.
Vertragsänderungen bedürfen keiner
gesonderten Beschlussfassung des Stadtrates.
3.
Über die Anerkennung von Preiserhöhungen
der SEG ist jeweils ein gesonderter Beschluss des Stadtrates zu fassen.
II.
Begründung:
Der Gesetzgeber hat
im Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) i. V. m. der Thüringer Sport- und
Spielanlagen-Nutzungsverordnung (ThürSportSpAnlNVO) die Verpflichtung der
Kommunen zur entgeltfreien Bereitstellung der Sportstätten (inklusive
Schwimmbäder) für den organisierten Vereinssport geregelt.
Darin ist bestimmt,
dass die "Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den
Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen
unentgeltlich zu gewähren ist, wenn diese ihren Sitz im Wirkungskreis des
öffentlichen Trägers haben. Eine unentgeltliche Nutzung der Sport- und
Spielanlagen wird grundsätzlich nicht gewährt:
1. für den
Wettkampfbetrieb, soweit Eintrittsgelder erhoben werden,
2. für gewerbliche
Veranstaltungen,
3. für den
kommerziellen Sport.
Abweichend von Satz
1 ist die Nutzung der Hallen- und Freibäder öffentlicher Träger für den
Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen in der
Regel unentgeltlich zu gewähren. Satz 2 gilt entsprechend.“
Die SEG hat in den
letzten Jahren die Kosten für das Vorhalten bzw. der zur Verfügungstellung des
Hallen- und Freibades für Vereine getragen. Ihr sind daher die Kosten
diesbezüglich nach den o.g. Vorschriften zu erstatten. Die SEG stellt eine
privatrechtlich organisierte Gesellschaft dar, die im Auftrag der Stadt das
Vereinsschwimmen unentgeltlich für die Vereine zur Verfügung gestellt hat.
Der beigefügte
Vertragsentwurf regelt u.a. das zukünftige Vergabe- und Abrechnungsverfahren
zwischen der Stadt Eisenach und der Sportbad Eisenach GmbH.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Vertragsentwurf